Samstag, 6. März 2010

622 Der AOK gehen vor dem Landessozialgericht die Argumente aus: Aus dem Verfahren in Sachen Schlafapnoe kann sie sich nur über den Streitwert retten.

Datierend vom 25.02.d.Jd. erhalte ich unter dem Zeichen L 4 KR 174/09 eine von der Geschäftsstelle des Landessozialgerichts ausgefertigte Postzustellungsurkunde, in deren Anhang mir mitgeteilt wird, a) meine Berufungsklage wegen der Übernahme der Kosten für 10 weitere Stunden Stimmtherapie werde verworfen, und b) eine Revision sei nicht zulässig.

Da hat man beim Landessozialgericht also auch mit spitzem Bleistift nachgerechnet und ermittelt, dass "lediglich ein Betrag von 408,50 Euro im Streit" sei. Was insofern nicht zutrifft, als ich einen weit höheren Stundensatz für die ungemein förderliche Behandlung bei einem Atemtherapeuten und Gesangslehrer eingefordert hatte, welcher den magischen Punkt von 750 Euro als Streitwert auf jeden Fall überschritten hätte.

In den Einträgen 134,332,473,561 habe ich mich so in der Sache äußern können, dass sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt von der AOK angeführten Argumente ausgehebelt wurden und sie zuletzt halt nur noch den Rettungsanker Streitwert hatte. Wenn ich mir vor Augen halte, dass eben diese AOK ohne mit der Wimper zu zucken die 3000 Euro für eine Sauerstoffmasken-Apparatur zu zahlen bereit gewesen wäre, welche in puncto Schlafapnoe keinerlei Heilwirkung entfaltet, dann gerate ich genauso ins Grübeln wie der stählerne Mensch im Bild, mir dabei allerdings an die Füße fassend - weil der Kopf zu schade dafür ist.

Klaus Bickmann Bredenbeck, den 06.03.10

Angerweg 6 a fon+fax 05109/63551

30974 Wennigsen eMail k_bickmann@web.de

An die AOK via Fax gesendet um 12.15 h

Abweisung meiner Berufungsklage beim

Landessozialgericht (Zeichen dort: L 4 KR 174/09)

Sehr geehrte Damen und Herren,


mit Datum vom 25.02.d.J. ist mir der ja auch Ihnen übermittelte Bescheid zugegangen, welcher die Verwerfung meiner Berufungsklage in Sachen Kostenübernahme Atemtherapie beinhaltet. Da Sie zuletzt denn doch noch etwas gefunden haben, was beim 4. Senat des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen argumentativ verfangen hat, nämlich den Streitwert, habe ich nun leider keine Möglichkeit mehr, finanzielle Unterstützung für die bei meinen Beschwerden enorm hilfreiche Therapieform zu finden.


Sie dürften registriert haben, dass ich bei meiner Forderung von einem Stundenansatz ausgegangen bin, bei welchem die magische Grenze von 750 Euro auf jeden Fall überschritten worden wäre. Da man gerichtlicherseits dieser Überlegung nicht gefolgt ist, habe ich jetzt halt im Web weitere Überlegungen dazu angestellt, wie von Ihrem Hause auf der einen Seite zwar die 3000 Euro für die im Endeffekt völlig nutzlose Atemmaske berappt worden wären, Sie auf der anderen Seite sich aber mit Zähnen und Klauen dagegen wehren, für 408,50 Euro Atemtherapiekosten aufzukommen.


Ich darf Ihnen sagen, dass mein Blog – im Moment mit über 1500 Treffern im Web präsent – zunehmend zur Kenntnis genommen und verlinkt wird. Unter anderem von der Interessengemeinschaft Erbpachtnehmer Klosterkammer Hannover. Ob sich also Ihre Blockadehaltung in der fraglichen Angelegenheit unter dem Strich für Sie im Endeffekt positiv darstellt, muss sich erst noch erweisen.

Mit freundlichem Gruß

Klaus Bickmann


PS: Selbstverständlich wird auch dieses Fax nach Versendung in dem nachstehend erscheinenden Eintrag bei „morequalitiesinlife“ aufgenommen.

Samstag, 6. März 2010

622 Der AOK gehen vor dem Landessozialgericht die Argumente aus: Aus dem Verfahren in Sachen Schlafapnoe kann sie sich nur über den Streitwert retten.


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