Klaus Bickmann~~~~Bredenbeck, den 13.08.09
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AS vom 26.11.09: Der in den Abschlusskasten gestellte Zeitungsbericht über das Phänomen Schlafapnoe hält als Kernübel fest: "Die Ursache für Schlafapnoe ist ein Erschlaffen der Rachenmuskulatur, sodass die Rachenwände zusammenfallen, die Atemwege blockieren und die Sauerstoffzufuhr unterbrechen...." (s. Spalte 3, Absatz 2). Dies und das weiter dort Ausgeführte müsste eigentlich erhellen, wieso eine Atemtherapie, die eben an der Wurzel dieses Übels ansetzt, d a s Mittel der Wahl bei der Behandlung dieser Befindlichkeitsstörung ist - und nicht eine null Veränderung bei der Rachenmuskulatur bewirkende Sauerstoffbehandlung via Atemmaske.
An das Landessozialgericht
Niedersachsen-Bremen
Celle
Fax 05141962200 ges: 11.11h
L 4 KR 174/09
Berufungsbegründung
Sehr geehrte Damen und Herren,
in dem mir vorliegenden Widerspruchsbescheid der AOK, datiert vom 25.06.2008 und versehen mit dem handschriftlichen Datum 03.07.08, heißt es in der Mitte von Blatt 3: „Hiernach sind im Regelfall bei der Erkrankung des Widerspruchsführers unter der Diagnosegruppe ST2 bis zu 20 Einheiten als Gesamtverordnungsmenge vorgesehen.“
Da die Dame, die meinen Antrag abgelehnt hat, irrtümlich davon ausgegangen ist, dass diese 20 Einheiten schon erreicht seien, ist es überhaupt zu diesem ganzen aufhaltsamen Hin und Her gekommen. Mit anderen Worten: Zumindest die 450 Euro, die ich an den von der Kasse ja auch anerkanntem Atemtherapeuten aus eigener Tasche gezahlt habe, müssten mir im Nachhinein noch erstattet werden. Meine Bankverbindung: Volksbank Ronnenberg/Springe, BLZ 25193331, Kto. 712......
In seiner mir unter dem 15.04.09 zugegangenen Begründung der Klageabweisung wird vom Sozialgericht Hannover festgestellt – s. den letzten Absatz auf Seite 4: „Der Zweck der Behandlung ist nicht auf die Rückführung der Schlafapnoe gerichtet, da die Therapie auf die wache und nicht auf die schlafende Stimme abzielt.“ In seinen mittlerweile diversen Gutachten und Stellungnahmen hat der Hals-Nasen-Ohren-Arzt Dr. Pettig bis dato eigentlich schon hinreichend deutlich machen können, dass es nicht darum geht, ob und inwieweit ich eine solche Behandlung als sinnvoll empfinde, sondern um die objektiv jederzeit nachweisbaren Verbesserungseffekte gerade bei der „schlafenden Stimme“.
Ein mit zumindest etwas mehr Kritikvermögen ausgestatteter Zeitgenosse wird den Verzicht auf die Pulle Schluck, der mir seitens der AOK als „schlafhygienisch“ nahegelegt worden ist, also als Maßnahme, um wieder zu einem normalen Schlaf zu finden, bei sich als das rubrizieren, was er tatsächlich ist: ein sehr, sehr dürftiges Argument. Ebenso wenig zieht das Argument, ich solle Sorge tragen für die Reduzierung meines Körpergewichtes – von dem man bei der Ausfertigung der entsprechenden Abfertigung kaum etwas gewusst haben dürfte. Tatsächlich ist es so, dass, weil im Schlaf die Fettverbrennung am intensivsten ist, mir wegen der fehlenden Ruhezeiten für die Organe und des dadurch gestörten Stoffwechsel-Kreislaufs eine enorme Leibesfülle zugewachsen ist. Anstatt wegen der 10 mir von der AOK selbst eingeräumten, aber nicht zugestandenen Einheiten Aufstände zu inszenieren und das Argument der Wirtschaftlichkeit anzuziehen, täte man dort aus meiner Sicht besser daran, einem Kranken eine heilerische Maßnahme zu finanzieren, die, ganz anders als die extrem teure Sauerstoffmaskengeschichte – welche es nun wirklich verdiente, als unwirtschaftlich klassifiziert zu werden –, nicht bei den Symptomen, sondern bei den Wurzeln des immer noch bestehenden, wenn auch enorm gemilderten Übels ansetzt.
Mit freundlichem Gruß
Klaus Bickmann
134 Zur Fragwürdigkeit der Verwendung von Finanzmitteln im Gesundheitswesen. Am Beispiel eines hier coram publico verhandelten Falles von Schlafapnoe.
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