Donnerstag, 26. November 2009

473 Zur Fragwürdigkeit der Verwendung von Finanzmitteln im Gesundheitswesen. Am Beispiel eines hier coram publico verhandelten Falles von Schlafapnoe3

Klaus Bickmann ~~~~~~Bredenbeck, den 26.11.09

Angerweg 6 a ~~~~~~~~~fon+fax 05109/63551

d-30974 Wennigsen ~~~e-Mail K_Bickmann@web.de

An das

Landessozialgericht

Niedersachsen-Bremen

via Fax ges. 10.22 h

L 4 KR 174/09

Freitag, 14. August 2009

332 Zur Fragwürdigkeit der Verwendung von Finanzmitteln im Gesundheitswesen. Am Beispiel eines hier coram publico verhandelten Falles von Schlafapnoe2

Sehr geehrte Herren,


in vorstehend bezeichneter Angelegenheit habe ich soeben erst einen Zeitungsbericht in den ebenfalls vorstehenden Eintrag 332 meines Blogs www.cross-corner.blogspot.com gestellt, welcher erhellt, wie sehr die Argumentation der AOK an der Sache vorbeigeht.


Ich darf diesen Artikel Ihrer geschätzten Aufmerksamkeit empfehlen und verweise im Übrigen darauf, dass mein HNO-Arzt, Herr Dr. Pettig, obwohl via Fax über die Anmeldung von Regressansprüchen seitens der AOK informiert, es vor seinem Gewissen als Arzt sehr wohl meint verantworten zu können, mir weitere entsprechende Behandlungen zu verordnen. Eben weil er darum weiß, dass es bei der Behandlung des Übels Schlafapnoe allein weiterführt, wenn man an seiner Wurzel ansetzt.


Mit freundlichem Gruß

Klaus Bickmann


AS vom 26.11.09: Der in den Abschlusskasten gestellte Zeitungsbericht über das Phänomen Schlafapnoe hält als Kernübel fest: "Die Ursache für Schlafapnoe ist ein Erschlaffen der Rachenmuskulatur, sodass die Rachenwände zusammenfallen, die Atemwege blockieren und die Sauerstoffzufuhr unterbrechen...." (s. Spalte 3, Absatz 2). Dies und das weiter dort Ausgeführte müsste eigentlich erhellen, wieso eine Atemtherapie, die eben an der Wurzel dieses Übels ansetzt, d a s Mittel der Wahl bei der Behandlung dieser Befindlichkeitsstörung ist - und nicht eine null Veränderung bei der Rachenmuskulatur bewirkende Sauerstoffbehandlung via Atemmaske.


D.z.K. Herrn Dr. Pettig


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