Freitag, 19. Dezember 2008

134 Zur Fragwürdigkeit der Verwendung von Finanzmitteln im Gesundheitswesen. Am Beispiel eines hier coram publico verhandelten Falles von Schlafapnoe.

















Frau
Stefanie Schulze
c/o AOK Hannover
Fax 0511708333372078
ges.: 11.25 h

via Fax z.K.:
  • Herrn
Dr. Pettig (15.20 h)
  • Sozialgericht 05111216701
Z S 19 KR 472/08 (15.49 h)
  • Sonido 051123534749 (15.58 h)
  • MDK 05118785199 (16.32 h)

Bredenbeck, den 21.01.09

Verordnungen außerhalb des Regelfalles

Sehr geehrte Frau Schulze,

Sie gehen in Sachen Bewilligung von Logopädiemaßnahmen bei Schlafapnoe anders an die Geschichte heran als Ihr Kollege M. Lazarek. Der hat mich mit Schreiben vom 13.09.06 wissen lassen, dass es sich bei der ärztlichen Verordnung von Atemtechnik-Übungen um eine handele, die nicht genehmigungspflichtig sei, und mir zum Ende seiner Zuschrift eine erfolgreiche Behandlung gewünscht.

Bei Ihnen habe ich - wohl weil bei der Angelegenheit auch das Ermessen mit ins Spiel kommt - von vornherein nur Blockade gefunden. Deshalb ist die Angelegenheit jetzt ja auch vor dem Sozialgericht gelandet. Weil Sie die von statt 45 auf 60 Minuten ausgeweitete Behandlungsdauer zum Angelpunkt ihrer Ablehnung haben machen können.

Da ich seit einiger Zeit die Möglichkeit habe, mich schreibend im Internet zu betätigen, nutze ich das Medium Blog auch hier zu einer Stellungnahme vor aller Öffentlichkeit. Ich sehe nämlich beispielsweise überhaupt nicht ein, wieso die Kasse anstandslos bereit ist, 3000 Euro für eine Sauerstoffmaske aufzubringen, die ich zur Linderung meiner Beschwerden in der Nacht aufzusetzen hätte -, aber bei ein paar Stunden Logopädie à 35 Euro das Totschlagargument der Wirtschaftlichkeit von ihr ins Feld geführt werden kann. Wenn mich der Augenschein nicht trügt, besteht zwischen den beiden Beträgen eine enorme Differenz. Die aber weiter nicht von Belang zu sein scheint, weil man sich ja auf vom MDK gefertigte "Gutachten" berufen kann.

Hierzu heißt es in dem Bescheid des Widerspruchsausschusses vom 25.06.2008 auf Seite 3: "Aus dem sozialmedizinischen Gutachten geht hervor, dass es sich bei einem Schlafapnoe-Syndrom um [1.)] eine nicht funktionell bedingte Erkrankung der Stimme handelt. Das Syndrom wird durch Atmungsstörungen im Schlaf charakterisiert. Typischerweise tritt ein [2.)] Schnarchen bei dem Krankheitsbild auf. Als Basismaßnahmen kommen z.B. eine Verbesserung der Schlafhygiene, [3.)] Gewichtsreduktion und der Verzicht auf [4.)] abendlichen Alkoholkonsum infrage. Weiterhin steht eine nächtliche [5.)] Überdrucktherapie (nCPAP-Therapie) zur Verfügung. Diese verhindert durch pneumatische Schienung den Verschluss der Atemwege."

Die in zu dem Gutachten markierten Punkte kommentiere ich hier wie folgt:
ad 1.) bin ich als Laie außerstande, zu beurteilen, inwieweit es mit dieser Aussage überhaupt seine Richtigkeit hat - stelle sie also hiermit zumindest infrage;
ad 2.) habe ich, von meiner Frau so registriert, überwiegend Atemaussetzer, die nicht mit einem Schnarchen einhergehen;
ad 3.) Der fehlende Schlaf und die damit verbundenen Störungen im Stoffwechsel - bedingt durch nicht mehr gegebene Ruhephasen für die Organe - hat mir u.a. einen enormen Leibesumfang beschert. Den ich hier völlig unangebracht ins Spiel gebracht sehen muss; wobei Sie resp. die Gutachter ja gar nicht um dieses Faktum wissen können;
ad 4.) Dürftiger geht's eigentlich nimmer: Für mich eh kein Thema, da der Kasten Bier im Keller auch mehr als drei Monate braucht, um geleert zu werden. Die "gutachterliche" Argmentation ist an Kümmerlichkeit eigentlich kaum noch zu überbieten;
ad 5.) Herr Dr. Pettig hat in seiner Funktion als HNO-Arzt mittlerweile eigentlich hinreichend genug deutlich gemacht, dass das nächtliche Überstülpen der Sauerstoffmaske überhaupt keinen nachhaltigen Effekt hat. Ganz anders als die Atemtechnik-Übungen, die sich unter Anleitung eines Logopäden durchführen lassen. Herr Dr. Pettig hat hervorgehoben, dass die Atemtherapie in meinem Fall eigentlich DAS Mittel der Wahl ist.

Ad 5.) füge ich hier noch ergänzend hinzu, dass die 10 Stunden Übungszeit, die jetzt von Ihnen resp. Ihrem Hause - und anscheinend nun auch beim Sozialgericht - als ausreichend angesetzt werden, allemal nicht ausreichend sind, um eine Verbesserung im Gesamtbefinden zu bewirken: Ich habe einen spürbare Erleichterung meiner Schlafsituation beispielsweise erst nach ca. 25 Stunden registrieren können. Die bei den folgenden - immer selbstbezahlten! - 25 Stunden sich für mich noch merklich zum Positiven hin verändert hat. Insofern gehen die Einlassungen des Widerspruchsausschusses in puncto 'zu veranschlagendes Stundenvolumen für Übungen im Hausgebrauch' völlig an der Realität vorbei. Dazu auch noch Folgendes: Auf S. 3 des o.g. Widerspruchsbescheides ist von "20 Einheiten als Gesamtverordnungsmenge" die Rede. Die a) von Ihnen, sehr geehrte Frau Schulze, als schon überschritten angenommen, b) tatsächlich aber überhaupt noch nicht erreicht worden sind, und c) last, not least sich ja sogar,
folgt man dem Bescheid, bei ausreichender medizinischer Begründung, noch aufstocken ließen.

Ins Internet habe ich hierzu die markantesten der diesen Vorgang bezeichnenden Unterlagen gestellt
- alles zu finden in dem Blog http://www.cross-corner.blogspot.com/, hier in dem Post 134 (12/08):
1.) Bescheid der CJD Schule Schlaffhort-Andersen Bad Nenndorf;
2.) Meine Voranfrage bei der AOK-Niederlassung Barsinghausen;
3.) Die positive Stellungnahme seitens des AOK- Mitarbeiters Lazarek in Hannover;
4.) Eine Rechnung des Atem-, Sprech- und Stimmtherapeuten Christian Zündel;
5.) Eine gutachtliche Stellungnahme des HNO-Arztes Dr. Pettig.
6.) Eine nochmalige Stellungnahme des genannten Mediziners.

Ad 4.) nur noch diese Bemerkung: Obwohl dieser mir bis dato zu den größten Fortschritten hinsichtlich meines Gesamtbefindens durch Verbesserung der Schlafsituation verholfen hat - die Bemühungen der beiden anderen Therapeuten hatten nicht entfernt soviel Erfolg! - wird er von der AOK als nicht zugelassener Leistungserbringer geführt. Obwohl er seine Kenntnisse auch noch an der unter 1.) genannten Schule vermitteln kann: ein Punkt, der bürokratisch unüberwindbar zu sein scheint, weil er zusätzlich zu seinen heilerischen Aktivitäten eben auch noch andere entfaltet. Die im Grunde seine enorme Kapazität auf dem fraglichen Terrain ja nur noch unterstreichen können.

Mit freundlichem Gruß Klaus Bickmann

PS1 - nicht in dem Fax, sondern erst an dieser Stelle (mit)gebracht: Die eingangs erscheinende "teure Gesundheit" ist, dies muss wohl in aller Deutlichkeit gesagt werden, deshalb so geartet, weil das ganze System daran krankt, dass der Apparatemedizin der absolute Vorrang vor wirklich Erleichterung schaffenden Heilansätzen eingeräumt wird. Um es hier noch einmal zahlenmäßig auf den Punkt zu bringen: Es stehen einander gegenüber: 3000 Euro für den Einsatz eines medizinischen Gerätes (das aber im Endeffekt keine Besserung bewirkt) auf der einen, und etwas mehr als 300 Euro auf der anderen - für eine Maßnahme, die wirkliche Besserung zeitigt. Insbesondere im Hinblick auf dieses Missverhältnis halte ich es für angezeigt, die Angelegenheit öffentlich zu machen.


























































PS 2: Sie, werte Herren Gutachter und Entscheidnungsbefugte beim MDK und beim Sozialgericht, wollen mir doch, bitte schön, den Weg hin zu einer Heilung, wie er sich eingangs symbolisch festgehalten findet, nicht mit Argumenten verbauen, die, wenn nicht dürftig, so doch wenigstens pseudorational sind - kann ich doch auf ihm gewissermaßen ein Licht am Ende des Tunnels erblicken. Ich glaube, die Angelegenheit verdiente es, wirklich einmal ernsthaft geprüft zu werden.

PS 3: Zwar kann ich nicht mit einem solch abge-, ja sogar verklärten Gesichtsausdruck aufwarten, wie der gute Herr Zumwinkel - der seine Schäfchen allemal im Trockenen weiß: trotzdem weiß ich auch diese Angelegenheit recht locker zu sehen.

PS: Es ist mir unerfindlich, wieso im Browser Mozilla Firefox mit einem Mal eine ganze Reihe von Gestaltungselementen einfach verschütt gegangen ist. Dem habe ich bis dato - aus Gründen, die sich in Post 114,
diesen abschließend, dargestellt finden - den Vorzug gegenüber dem Internet Explorer gegeben. Angesichts dieser neuen Sachlage ergeben sich für mich Veränderungen in der Bewertung der Leistungsangebote.
AUF JEDEN FALL: DEN BROWSER INTERNET EXPLORER NUTZEN, UM DIE TAGEBUCHEINTRÄGE MIT IHREM VOLLEN GEHALT ZU SICHTEN!!!



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