Da schreibt eine Bank eine Stelle aus - dabei, wie aus der Anzeige zu ersehen, das Blaue vom Himmel herunter versprechend -, und zwar mit den Schlagworten Humanität, Kreativität, Nachhaltigkeit, Toleranz und Verantwortung. Um am Ende auf das zu kommen, was in diesen unseren seltsamen Verhältnissen am meisten zählt: die Leistung. Deren Bewertung aber immer nur und ausschließlich unter dem Aspekt gesehen wird: Was oder wieviel bringt sie dem ein, der sie fordert. Was dabei an Menschlichkeit den Bach runtergeht und den Mitarbeitern an Verbiegungen zugemutet wird, ist dabei völlig belanglos. In diesem Sinne zu verstehen das, was sich hier folgend ausgeführt findet.
Am Dienstag, dem 19.d.Mts. liest der Blogger in der Ausgabe 92 der HAZ unter dem Stichwort Whistleblower Folgendes, gerade auch auf den Aspekt Leistung zu Beziehendes: "Ein Whistleblower (vom Englischen für blow the whistle; auf Deutsch wörtlich: "die Pfeife blasen") bzw. Hinweisgeber ist ein Informant, der Misstände, wie illegales Handeln (z.B. Korruption, Insiderhandelj und Menschenrechtsverletzungen) oder allgemeine Gefahren, von denen er an seinem Arbeitsplatz oder auch beispielsweise bei einer medizinischen Untersuchung erfährt, an die Öffentlichkeit bringt."
Um den Erfolg am Markt zu gewährleisten, sind die Mitarbeiter gehalten, nichts darüber zu verlautbaren, was ihnen in ihrem Betrieb als gegen Recht und Gesetz verstoßend aufgestoßen ist. "Das kann Korruption sein oder der laxe Umgang mit Hygienevorschriften. Wer das meldet oder sogar Strafanzeige erstattet, gilt oft als Nestbeschmutzer und muss arbeitsrechtliche Konsequenzen fürchten." Demgemäß hält die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) natürlich auch wenig von einem verbesserten Rechtsschutz für Whistleblower.
Dazu eine für den DGB tätige Juristin: "Klare gesetzliche Regelungen fehlten, und die Rechtsprechung, insbesondere durch den zweiten Senat beim Bundesarbeitsgericht, betone die Treuepflicht gegenüber dem Arbeitgeber - ihn mit Vorwürfen zu konfrontieren oder anzuzeigen kann als Verstoß dagegen gewertet werden." Ergänzend dazu Guido Strack, Gründer des Vereins Whistleblower Netzwerk: "Im Augenblick ist es am sichersten, den Mund zu halten." So kann dann die BDA unwidersprochen vortragen, eine gesetzliche Neuregelung, die die Weitergabe von internen Kenntnissen erlaubt, sei vor allem deshalb gefährlich, weil a) die Motivation des Betreffenden ja in erster Linie die sein könne, seinem Arbeitgeber zu schaden, und ihm b) durch sie quasi ein Freibrief dahingehend ausgestellt würde.
Weiter heißt es zu diesem Komplex bei Andreas Heimann, der den entsprechenden Artikel unter der Überschrift "Denunzianten vom Dienst?" für die HAZ verfasst hat, hier auf den quasi rechtsfreien Raum verweisend, in dem derjenige steht, der Übelstände anprangert - und seien sie auch noch so gravierend: "Wer von illegalen Vorgängen in seinem Unternehmen erfährt, ist nicht gesetzlich verpflichtet, sie zu melden ... nur die Planung von besonders schwerwiegenden Straftaten wie Raub oder räuberische Erpressung muss den Behörden gemeldet werden." Mit anderen Worten - und dabei deutlicher - sei's gesagt: Per Gesetzgebung und qua Rechtsprechung leistet unser nur das Geschäftemachen unterstützender Staat den kriminellen Machenschaften von Unternehmen regelrecht Vorschub - ungeachtet der Tatsache, dass er eigentlich verpflichtet ist, Sorge für das Wohlbefinden der Allgemeinheit zu tragen. Dass er zudem auch noch die Tierquälereien zulässt und nicht ahndet, die von Großmästern und -schlachtern veranstaltet werden, ist auch wieder nur ein weiterer Beleg für die Richtigkeit dieser Einschätzung.
Ergo bleibt im Endeffekt für den, der die Öffentlichkeit warnen will, nur die Möglichkeit, die von Heimann so skizziert wird: "Geht es um solche schweren Fälle, empfiehlt er [Strack]: " 'Suchen Sie sich einen anderen Arbeitsplatz und machen Sie Ihre Kenntnisse dann öffentlich oder suchen Sie sich einen Verbündeten, der so viel Einfluss hat, dass er Sie schützen kann'." Um auf die eingangs gebrachten Glanzlichter zu sprechen zu kommen: Die werden von dem Unternehmen, das die entsprechende Anzeige geschaltet hat, selbstverständlich ganz selbstverständlich von ihm als auf die eigenen Leistungen und Angebote bezogener Anspruch vorgetragen - und mag es im Hinter- oder Untergrund seiner Betätigung auf den verschiedensten Terrains auch noch so düster aussehen.
Düster sieht es auch im Hintergrund der vorstehend im Bild festgehaltenen Opernszenze aus. Und nicht nur dort, wie der Bildkommentar vermuten lässt. Das, was in der Inszenierung einzig und allein hervorzusticht, scheint wohl der Busen der Diva zu sein. Der es von seinem Kaliber her verdient, noch einmal gesondert in den Abschlusskasten gestellt zu werden. Das einzig Packende der Aufführung wird wohl der Wunsch der meisten Männer gewesen sein, hier einmal recht ordentlich zuzupacken.PS1: Der Blogger kann zwar mit der Inszenierung von Opern keine "Glanzlichter setzen", wohl aber versuchen, mit seinen Einträgen etwas in dieser Richtung Liegendes abzuliefern.
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