Damit aber wird dem diesem vorgeblich als freiheitlich-demokratisch konzipiertem Gemeinwesen äußerst kritisch gegenüber eingestelltem Blogger wieder einmal ein Argument ins Haus geliefert, welches die bis dato von ihm aufgestellten Behauptungen nur unterstreicht und seine Skepsis insbesondere auch den weisunggebenden Herren auf den politischen Bühnen gegenüber total angebracht erscheinen lässt. Wer sich auch nur die Mühe macht, die in dem längeren Zeitungsbericht besonders hervorgehobenen Textpassagen näher anzuschauen, dem dürfte sehr schnell aufgehen, wie morbide ein System sein muss, welches von Gestalten wie Walter Zirpins verteidigt werden konnte. Der 1951 trotz intensivster Mitwirkung an den Verbrechen der Nazis einen weiteren großen Triumph feiern konnte, als es ihm gelungen war, den berüchtigten Tangojüngling festzusetzen. Und der 1956 einen noch größeren Triumph feiern konnte - nachdem er nämlich Chef der hannoverschen Kriminalpolizei geworden war.
Zu diesem Walter Zirpins heißt es in der Bildunterschrift - aus der aus Gründen der räumlichen Organisation des Textmaterials eine Bildüberschrift geworden ist -, folgendermaßen: "Versammelt zum Geldzählen: Mitarbeiter der Kriminalpolizei im Getto Litzmannstadt, vorn links vermutlich der spätere hannoversche Kripochef Walter ZIrpins." Und zum Abschluss des von dem Journalisten Thorsten Fuchs erstellten Textes: "... und blieb bis zu seinem Tod 1976, was er immer sein wollte: ein geachteter, erfolgreicher Autor." In Anbetracht solcher Verhältnisse, wie sie in dem Artikel "Hitlers Freund und Helfer" dargelegt werden, dürfte es jedermann klar sein, welches Aufhebens man um solche Akteure gemacht hätte, die sich, wie etwa die RAF, unterfangen hätten, solchen Verbrechern auf den Pelz zu rücken. Wie groß wäre da wieder der Aufschrei gewesen, wenn man einen wie den Walter Zirpins oder den Friedrich Pradel hätte über die Klinge springen lassen - letzterer ebenfalls der Polizei angehörig und in dieser Funktion tätig geworden als Entwickler der Gaswagen. Mit deren Hilfe Hunderttausende von Menschen in den Tod geschickt worden sind.
Der Blogger sagt es auch hier wieder einmal in aller Deutlichkeit: Man gehe ihm bloß mit dieser blöden Formel von der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Die im Grunde nichts anderes ist als eine GrunZordnung. In der einige Rechtsgesinnte und die Aktivitäten von ganz weit rechts anzusiedelnden Ganoven untertstützende Herren den Ton und Melodie vorgeben können - in welche dann alle Welt einzufallen hat. Wie heißt es bei Fuchs so schön: "Aus Furcht vor Anschlägen mussten die Anwohner die Fenster gesclossen halten. Die Polizei begleitete den Marsch [der SA-Horden am 12. Februar 1932 in Braunschweig] fürsorglich - und erschoss einen 18-Jährigen und eine 62-Jährige, die die Fenster versehentlich geöffnet hatten." Es ist hier genauso, wie es 60 Jahre später beim NSU werden sollte: Die Kräfte, die gerufen sind, die Ordnung aufrechtzuerhalten, halten in der nur aufrecht, was RECHTS ist - alles andere ist und bleibt ihnen egal (und soll ihnen auch egal bleiben). Als Vertreter einer solchen Ordnung, in der nur RECHT bekommt, wer sich nach RECHTS hin orientiert, ist auch ein vorgeblich für die linke Szene agierender Politiker wie der gute Schröder anzusehen. Der einem Halunken wie Hartz IV. die Ehre gibt und ohne grroßes Federlesens dem Putin bescheinigt, der sei ein "lupenreiner Demokrat". Obwohl der mit nichts weniger am Hut als ausgerechnet mit Demokratie. Liebe Leute: Es ist doch alles, aber auch wirklich alles, was hierzulande läuft, eine einzige riesige Volksverarschung. Bei der immer nur denen in die Karten gespielt wird und gespielt werden soll, die eigentlich das Sagen haben und sich breiter und breiter machen können. So breit, dass der kleine Mann dabei untergebuttert und plattgewalzt wird. Wie der Blogger noch soeben in einem Telefonat beispielhaft mitbekommt: Da kann ein Legastheniker nachweisen, dass er erforderliche Zahlungen getätigt hat - bei Gericht aber wird er abgeschmettert mit dem allein auf Formalien basierenden Argument, er habe seinen Antrag unzureichend deutlich gemacht.
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