Freitag, 28. September 2012

1899 "Scheinprüfung[:] Die EU hat neue Regeln zur Überwachung von Medizinprodukten vorgestellt. Die wichtigste Änderung wurde jedoch versäumt: Patienten sind weiterhin schädlichen Prothesen und Implantaten ausgeliefert".

Dreh- und Angelpunkt bei der hier aufgegriffenen Thematik ist einmal die Nutzerfrage, die Überlegung also, ob und ggf. welchen Vorteil beispielsweise ein Herzschrittmacher gegemüber anderern heilerischen Maßnahmen für die Patienten hat. Könnte man meinen. Ist aber nicht so. Tatsächlich ist, wie in unseren Breiten nicht anders zu erwarten, der Nutzeffekt für die Firmen viel entscheidender, die ein bestimmtes Produkt auf den Markt bringen. Auch wenn es sich als extrem nachteilig für das gesundheitliche Befinden der Menschen erweist - der SZ-Reporter Werner Bartens spricht von Tausenden Geschädigter: das Produkt darf auf dem Markt bleiben und kann dort nach allen Regeln der Kunst beworben werden.

Dem Blogger, der aus seiner Lebenserfahrung heraus auch dem Gesundheitswesen gegenüber extrem kritisch eingestellt ist, erscheinen die in dem vorstehend gebrachten Digitalisat ganz besonders hervorgehobenen Statements besonders aussagekräftig. Da ist einmal die "Symbolpolitik", die von den Entscheidern auf dem politischen Terrain "auf Kosten der Patienten und zum Nutzen der Hersteller" betrieben wird; da ist ferner die Aussage, "Viele Todesfälle wären verhindert worden, hätte der Nutzen der Methoden bewiesen werden müssen, bevor sie auf den Markt kam. Doch das ist politisch nicht gewollt"; da ist schließlich der folgende Schlusssatz: "Schließlich seien kleinere und mittlere Unternehmen durch mehr Aufwand bei verschärften Zulassungsverfahren in ihrer Innovationsfähigkeit beeinträchtigt."

Ganz genüsslich hat er sich folgende Passage zu Gemüte geführt, dabei wieder einmal ordentlich rebellisch werdend: "Wird ein Herzschrittmacher nur auf seine Funktion getestet, ermitteln Prüfstellen zwar, ob er keinen Kurzschluss erzeugt - aber nicht, ob die Nebenwirkungen eventuell so groß sind, dass der Patient mit Medikamenten weniger Beschwerden und eine höhere Lebenserwartung hätte und besser auf den Schrittmacher verzichten sollte. Ein Hüftgelenk kann tadellos funktionieren und rostfrei bleiben - aber trotzdem giftige Substanzen absondern, die schmerzen und das Gewebe schädigen, sodass es besser wäre, das Implantat erst gar nicht einzubauen, sondern gleich zu verbieten."

Nicht anders als in anderen Zusammenhängen - der Blogger denkt hier beispielsweise an die auf der politischen Bühne inszenierte Aufregung über die NSU-Aktivitäten - belassen es die Verantwortlichen auch in dem hier gegebenen Zusammenhang bei "Allgemeinplätzen und Absichtserklärungen, wonach der Patient im Mittelpunkt stehe und Sicherheit höchste Priorität habe". Dergleichen kann der mit zumindest etwas Grips ausgestattete Zeitgenossen eigentlich nur noch mit wachsender Ablehnung zur Kenntnis nehmen, dabei zu dem Schluss gelangend, dass für den, der den Politikern noch etwas halbwegs Brauchbares zutraut, Hopfen und Malz verloren ist.

Es kann sich handeln um was es will - dem Profit, der aus einem Produkt oder einem Verfahren zu ziehen ist, wird aus einer monomanen Wahrnehmung heraus der Vorrang vor allem anderen eingeräumt, was mit diesen ansonsten noch in Zusammenhang zu bringen ist. Immer ist es der Reibach, den eine Firma machen kann - die von dem durch den Umgang mit führenden Politikern geadelten Ganoven Maschmeyer vertriebenen Finanzprodukten seien in diesem Zusammenhang nicht vergessen! -, der den Ausschlag bei so wichtigen Regelungen gibt, wie sie jetzt wieder auf dem Plan gestanden haben - aber halt wieder mal nicht verfügt worden sind.

xx

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