Obwohl er seine kritische Sicht der Dinge auch sehr gut ohne unterstützende Argumentation aus seinem Umfeld heraus darzulegen vermag, greift der Blogger an dieser Stelle zunächst auf einen am Dienstag der vergangenen Woche in der HAZ veröffentlichten Leserbrief zurück. Der von einem gewissen Herrn Dr. Arndt, ansässig in Hannover, verfasst worden ist. Kernpunkt in dessen Ausführungen zu der rituellen Beschneidung von männlichen Säuglingen ist deren körperliche Unversehrtheit, die auf gar keinen Fall aufgegeben werden dürfe - auch oder vielmehr gerade nicht par ordre de mufti.
In dem Leserbrief wird das Faktum angesprochen, dass etwa zwei Drittel der aus der ehemaligen Sowjetunion eingewanderten Juden überhaupt nicht beschnitten worden sind. Was ja allein schon für sich genommen fraglich werden lässt, inwieweit der generelle Anspruch auf Ausübung dieser Praxis überhaupt begründet ist, der von der religiösen jüdischen Elite mit ihr verquickt zu werden pflegt. Von Dr. Arndt berichtet wird in seinem Brief von einem Vertreter dieses Standes das Folgende: "Oberrabiner Metzger hat in einem Pressegespräch versucht, die Beschneidung als kleinen Schnitt zu verharmlosen, aber selbst eingeräumt, dass es Komplikationen geben kann."
Nun dürfte es sich mittlerweile herumgesprochen haben, dass nicht nur der Akt der Beschneidung selbst sich für die Betroffenen als äußerst unangenehm darstellt, sondern dass in seinem Gefolge ganz gravierende negative Auswirkungen zu verzeichnen sind - etwa im späteren Sexleben des Beschnittenen. Von daher kann der Blogger nur die Forderung des Leserbriefverfassers voll und ganz unterstützen, dass der fragliche Eingriff nicht via Gesetz straffrei gestellt wird. "Ein solches Gesetz wäre meines Erachtens ein verfassungsrechtlich unzulässiger Eingriff der Legislative in den Zuständigkeitsbereich der Judikative": Auch diese Aussage besitzt nach Einschätzung des Bloggers, der auf juristischem Terrain nicht gänzlich unbewandert ist, einiges Gewicht.
Wenn es in dem hier angesprochenen Zusammenhang immer und immer wieder zu dem stereotypen Statement kommt, das Recht auf Religionsausübung müsse den Juden gerade hinsichtlich der Beschneidung zugestanden werden, so mag diese Forderung von der leidvollen Geschichte des Judentums hierzulande zwar verständlich erscheinen - einen Freifahrtschein für die Vornahme dieses ungemein schmerzhaften und beeinträchtigenden Eingriffs dürften sie nach Einschätzung des Bloggers allerdings nicht erhalten.
Gerade weil es in deutschen Landen sehr viel Unmut gegeben hat und weiterhin gibt, den die Juden auf sich gezogen haben und weiterhin ziehen - insbesondere auch mit ihrer den Palästinenserns geltenden Verweigerung von Lebensrechten -, wäre deren religiöse Elite gut beraten, wenn sie sich nicht in dem Maße auf das Recht der ungehinderten Religionsausübung versteifen würde, wie sie es ja durchgängig tut. Eine solche Haltung kann doch nur weitere Animositäten den Juden gegenüber aufkommen lassen, die das Zeug haben, im Endeffekt zu einer totalen Ablehnung dieses in seiner Geschichte so arg gebeutelten Volksstammes zu führen.
"Herr Metzger hat in dem gleichen Pressegespräch in apodiktischer Weise ausgeführt, dass ohne rituelle Beschneidung der männlichen Säuglinge jüdisches Leben in Deutschland nicht möglich sei. Ein Argument, mit dem jede berechtigte Kritik sofort zum Schweigen gebracht werden soll": Dieses Statement des Leserbriefverfassers beinhaltet in den Augen des Bloggers einen Aspekt von Religion, der nach seinem Dafürhalten überhaupt keine Gültigkeit für sich beanspruchen dürfte. Ist doch die Vorstellung, dass man dem Beschnittenen oder sich selbst durch den Akt der Beschneidung einen Weg hin zu Gott eröffnen kann, so verkorkst wie nur irgendetwas. Aber da die Juden ja, wie sich aus ihrer Geschichte ablesen lässt, so oft in ihrer Beziehung zu dem "Meister aller Klassen", wie er von dem Blogger gerne bezeichnet wird, versagt haben, werden sie voraussichtlich auch in diesem Punkte ihrer Linie treu bleiben.
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