Freitag, 22. Juli 2011

1260 "Der lange Kampf um Meinungsfreiheit": Wie in unseren im Grunde höchst undemokratischen Verhältnissen schlimmste Zustände gedeckt werden.



Generelles AS (AnteScriptum): Werte/r geneigte/r Leser/in: Sofern Ihnen Form und Inhalt dieses Eintrags zusagen, sollte dessen Weitergabe oder aber gleich des Blogs via Link*** an Ihren Freundes- und Bekanntenkreis eigentlich nichts im Wege stehen. Für den Fall, dass Sie auch über die Adressen offiziöser Stellen verfügen: Geben Sie das Material ruhig auch an die weiter. Damit vielleicht der/die eine oder andere der dort Tätigen sich besinnt und nicht mehr mitmacht bei dem hierzulande weiter und weiter veranstalteten Wahnsinnstreiben. So, dass die von Politikern gepflegte, nur dem Eigeninteresse verpflichtete Verfälschung der Wirklichkeit denn doch einmal ein Ende findet und die Demokratie eine Chance bekommt, mehr zu sein als bisher - eine nur nützliche Fiktion."
***Wie ein Link zu übernehmen ist, findet sich in Post
999 dargestellt, und zwar unter PS2.

Der Fall, der jetzt - wie in dem vorstehend gebrachten Zeitungsbericht beschrieben - vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zur Verhandlung gelangt ist, belegt in einer Weise, die einem Offenbarungseid nahekommmt, wie Unternehmen schamlos mit denen ihnen Anvertrauten und den bei ihnen Beschäftigten umgehen können - ohne dass man sich seitens der Ordnungskräfte im Lande selbst bei ganz eklatantesten Übelständen gehalten sähe, einzugreifen. Im Gegenteil pflegt man sogar für eine entsprechende Meldung auch noch abgestraft zu werden: zunächst von dem Arbeitgeber - Brigitte Heinisch war in einem Altenpflegeheim beschäftigt und hat von dort als "Whistleblower" skandalöse Missstände an die Öffentlichkeit getragen -, und dann von den deutschen Gerichten, die dem fraglichen Unternehmen nach Kräften Rückendeckung gegeben haben.

Für den mit etwas wacheren Sinnen ausgestatteten Zeitgenossen hat sich auch in dem hier gegebenen Zusammenhang erwiesen, wie miserabel es eigentlich gerade auch um die Rechtsfindung hierzulande bestellt ist und welches Trauerspiel für den kleinen Mann über die Bühne zu gehen pflegt, wenn irgendwo Arbeitgeberinteressen involviert oder gar bedroht sind. In der heute unter "Andere Ansichten" gebrachten Kurzmeldung aus dem Blatt Neue Westfälische kann man dazu lesen: "Gut, dass es europäische Richter mit dieser Sichtweise gibt. Deutsche Juristen schlagen sich schnell auf die Seite des Chefs, wenn Beschäftigte Missstände öffentlich anprangern oder heimlich anzeigen."

Es ist doch ein Armutszeugnis sondergleichen, dass sie dies nicht nur "schnell", sondern vielmehr ausschließlich tun, und dass sich unsere sogenannte Demokratie - der Blogger ist hier versucht, an den "real existierenden Sozialismus" zu denken, der auch nicht das war, wofür er sich ausgab! - gerade auch in dem Zusammenhang ausgestellt hat und wohl auch weiter ausstellen wird, weil letztlich immer das Arbeitgeberwort zählt (und, in Klammern sei's ganz verschämt hinzugefügt: das, was er zahlt) - ein geradezu himmelschreiendes Armutszeugnis ist es also, dass man in der Arbeitswelt erst durch nichtdeutsche Richter zur Räson gebracht werden muss.

Wie ja auch besonders in dem Eintrag ....

825 Geschlossene Fonds u.a.m.: Wie in unseren seltsamen Verhältnissen alles nur darauf angelegt ist, dass Leute den ganz großen Schnitt machen können.

..... ausgeführt, ist zählt hierzulande allein und ausschließlich der Vorteil der ganz, ganz Großen - egal, mit oder in welchem Geschäft sie sich betätigen. Insbesondere auch in der Gesetzgebung ist alles so gestrickt, dass die Hautevolaute immer bestens dasteht oder davonkommt, wobei der Gesetzgeber, der deren ausschließlich deren Interessen zu bedienen gerufen ist, auch noch sekundiert wird von der Rechtssprechung: Bis dato hat sich, wie ja aus dem Text ersichtlich, noch kein einziges Gericht dazu verstehen können, in solchen Streitigkeiten wie den hier vorgestellten einmal nicht die Partei der wirklichen Machthaber in diesen unseren Landen zu ergreifen. Die, wie an der vorstehend besonders stark hervorgehobenen Stelle ersichtlich, nur die Platte von der "Wahrung des Betriebsfriedens" aufzulegen und abzunudeln braucht, um eine in ihrem Sinne liegende Entscheidung zu erwirken.

In der vorletzten Textpassage heißt es dazu: "Da eine Beschwerde sich in Straßburg immer gegen den Staat richtet, muss die Bundesrepublik Deutschland zahlen - es sei denn, die Bundesregierung legt Einspruch ein und beantragt die Verweisung an die Große Kammer des Gerichtshofs. Genau dies forderte gestern [am 21.d.Mts.] der Arbeitgeberverband." Braucht es da eigentlich auch nur noch ein einziges weiteres Wort?
PS: Stattdessen hier nur noch ein Blick in die "normale" Arbeitswelt, in der es kein Whistleblowing gibt:

498 Betrübliches aus der Arbeitswelt: Nicht einmal 15 Prozent der Beschäftigten sind laut Umfrage mit ihrem Job zufrieden. Und: Sozialpsychologie.

Doch noch ein weiteres PS: "Die große Freiheit" - so, wie sie nachstehend ins Bild gerückt worden ist -, ist immer die Freiheit der Mächtigen in diesen unseren Landen. In welchem sich ja niemand unterstehe, sich die Freiheit zu nehmen, mal ein herumliegendes und ansonsten nicht weiter nachgefragtes halbes Brötchen zum persönlichen Verzehr zu verwenden. Dem wird dann ordentlich Bescheid gestoßen - von eben jenen Gerichten, die ansonsten eigentlich überwiegend dazu da sind, übelste Machenschaften zu decken!

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