Dienstag, 21. Februar 2012

1599 Kritischer eingestellte Zeitgenossen melden sich zu Wort/8: Den Versorgungansprüchen des Expräsidenten Wulff muss die Grundlage entzogen werden!

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---- Original Message -----
Sent: Tuesday, February 21, 2012 5:39 PM
Subject: Versorgungsansprüche des Expräsidenten


----- Original Message -----

From: v. Hoerner
Sent: Monday, February 20, 2012 6:50 PM
Subject: Eilt: Versorgungsbezüge des Bundespräsidenten

Lieber Klaus, hier meine neuste Eingabe v. 18./19.2., die ich auch als PM versandt habe. Dazu hat sich dann am 17.2. der BdSt geäußert:
http://www.steuerzahler.de/BdSt-schlaegt-Reform-des-Ehrensolds-fuer-Altbundespraesidenten-vor/42287c50834i1p637/index.html
Herzlichen Gruß, Henning

-------- Original-Nachricht --------
Betreff: Eilt: Versorgungsbezüge des Bundespräsidenten
Datum: Sun, 19 Feb 2012 20:53:09 +0100
Von: v. Hoerner
An: mail@bundestag.de, fraktion@cducsu.de, frakmail@spdfraktion.de, pressestelle@fdp-bundestag.de, fraktion@linksfraktion.de, info@gruene-bundestag.de

Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten,

mit Schreiben vom 10.2. habe ich dringend eine Anpassung der als "unerträglich hoch" bezeichneten Altersversorgung des Bundespräsidenten an das Normalmaß für Mitglieder der Bundesregierung, Bundesrichter und Bundes-Spitzenbeamten angeregt. Erforderlich ist eine schnelle Überarbeitung des BPräsRuhebezG i.d.F.v. 5.2.2009, BGBl. S. 160, um für die unmittelbar bevorstehende Neuwahl keinen Bestandschutz aus der bisherigen Regelung mehr entstehen zu lassen.

Erforderlich ist die Überarbeitung aber auch, weil der geltende § 1 des Gesetzes dem bisherigen Präsidenten Wulff offenbar ermöglichte, durch seine Formulierung der Rücktrittserklärung den Anschein einer "politischen" Begründung zu erzeugen, die den vollen Versorgungsanspruch auslösen könnte. So ist zumindest die öffentliche Diskussion auch von Spitzenpolitikern in Berlin zu verstehen, die damit auch zu erkennen geben, dass sie letztlich eine Entscheidung des Präsidenten über den eigenen Anspruch für möglich halten - was ein Bruch mit der rechtsstaatlich-beamtenrechtlichen Regel des Verbots bedeuten würde, in eigener Sache zu entscheiden. Tatsächlich wurde der Rücktritt aber unmittelbar nach dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Beendigung der Immunität erklärt, einem eindeutig "persönlichen" Grund, der nach dem Gesetz den Anspruch nicht entstehen lässt.

Übrigens erscheint mir in diesem Zusammenhang ein Vergleich mit dem Rücktritt des vorigen Bundespräsidenten Köhler problematisch, weil dessen Versorgungsanspruch nach Ablauf der 1. Amtszeit bereits voll erdient war und durch eine "persönliche" Rücktrittserklärung in der 2. Amtsperiode nicht mehr gefährdet werden konnte. Mit dem Amt des Bundespräsidenten völlig unvereinbar und schlicht "würdelos" halte ich öffentliche Aufforderungen an ihn, auf seinen "Ehrensold" zu verzichten. Die eindeutige Regelung seiner Altersversorgung ist Aufgabe des Gesetzgebers; Unklarheiten dürfen nicht zu Lasten des Betroffenen gehen.

Nicht geregelt ist bisher, wer über den Versorgungsanspruch des Bundespräsidenten zu entscheiden hat. Eine Verfügung über Steuergelder bedarf aber zwingend einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung, sonst ist sie rechtswidrig. Die diskutierte Zuständigkeit des Bundeskabinetts halte ich im Hinblick auf die notwendige politische Unabhängigkeit des Präsidenten nicht für vertretbar.

Um es schließlich noch einmal zu betonen: anzuerkennen bleibt die wiederholte öffentliche Erklärung des bisherigen Präsidenten Wulff unmittelbar vor und nach dem Amtsantritt, die volle und lebenslange Weiterzahlung seiner hohen Bezüge von rund 200.000 Euro plus erhebliche Bürokosten im Ruhestand zu überprüfen, z.B. im Interview mit der Illustrierten Stern: "Ich bin bereit darüber zu reden, dass die Bestimmung des weiteren Bezugs des vollen Amtsgehalt von meiner Person an für die Zukunft in eine normale Pension geändert wird." (stern.de 28.6.2010). Der bekannte Staatsrechtler Prof. v. Arnim hat im Interview mit der NOZ v. 29.6.2010 die geltenden Altersbezüge des Bundespräsidenten als "unerträglich hoch" bezeichnet, s. Anm.. 32 und 33 im Wikipedia-Artikel "Bundespräsident (Deutschland)".

Mit freundlichem Gruß, v. Hoerner


Generelles PS : Werte/r geneigte/r Leser/in: Sofern Ihnen Form und Inhalt dieses Eintrags zusagen, sollte dessen Weitergabe oder aber gleich des Blogs via Link*** an Ihren Freundes- und Bekanntenkreis eigentlich nichts im Wege stehen. Für den Fall, dass Sie auch über die Adressen offiziöser Stellen verfügen: Geben Sie das Material ruhig auch an die weiter. Damit vielleicht der/die eine oder andere der dort Tätigen sich besinnt und nicht mehr mitmacht bei dem hierzulande weiter und weiter veranstalteten Wahnsinnstreiben. So, dass die von Politikern gepflegte, nur dem Eigeninteresse verpflichtete Verfälschung der Wirklichkeit denn doch einmal ein Ende findet und die Demokratie eine Chance bekommt, mehr zu sein als bisher - eine nur nützliche Fiktion.
***Wie ein Link zu übernehmen ist, findet sich in Post 999 dargestellt, und zwar unter PS2.

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http://topafric.radio.de/

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