Stoiber & Co(ch), also höchst fragwürdige Gestalten, können somit aufgrund eines Konstruktionfehlers in dem Gründungsvertrag des ZDF via Verwaltungsrat, wo sie die Mehrheit besitzen, genau die Instanz kontrollieren, die eigentlich gerufen ist, sie zu kontrollieren. Wieder einmal - an einem ganz entscheidenden Punkt - ein Beleg dafür, wie wenig unsere ach so demokratische Ordnung in Wirklichkeit funktioniert. Die wird zwar pausenlos von denen, die hierzulande das Sagen haben, beschworen - realiter umgesetzt wird sie aber nicht. Wer in diesem Zusammenhang seine Hoffnung auf das Bundesverfassungsgericht setzt, der sieht sich auch angeschmiert. Denn wie konstatiert der Staatsrechtler Schneider am Ende des vorstehend gebrachten Kurzinterviews?: "Ein Normenkontrollverfahren können nur die Bundesregierung, eine Landesregierung oder ein Drittel der Mitglieder des Deutschen Bundestages beantragen. Da es jedoch die großen Parteien sind, die von dem Einfluss der Politik zu profitieren hoffen, werden die das nicht machen...."
Ergo trifft auch in diesem Fall das zu, was ich schon zuvor über das Parteienunwesen ausgeführt habe. Dunkle Wolken demnach am Himmel über Deutschland.
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