Genau zur doppelt genommenen Halbzeit des bis dato in seinem Blog Erstellten sieht er sich gehalten, von seinem Vorhaben abzulassen, gleich mehreren Chören eine funktionsfähige Basis für die Selbstdarstellung zu bieten - vgl. dazu den auch in dem Abschlusskasten erscheinenden Eintrag 600Darin zuletzt noch von Dirigenten und Vorstandsmitgliedern unterstützt - von letzterer Seite wurde sogar die Bereitschaft bekundet, im Impressum als für die hier aufgenommenen Einträge verantwortlich zu zeichnen -, sieht er sich jetzt mit seiner Geduld am Ende. Was er ursprünglich mit viel Begeisterung und einigem handwerklichen Geschick hat angehen können: es begegnet ihm dabei soviel Widerstand und es werden ihm dabei völlig unnötig so viele Hindernisse in den Weg gelegt, dass die Geschichte darüber einfach nicht so in die Gänge kommen will, wie ihm dies vorschwebt.Aber nun: Wie die Dinge halt immer wieder laufen: die Ewiggestrigen, die auch in den Chören in der Mehrzahl sind, können mit dem Internet überhaupt nicht umgehen. Umso heftiger pflegt darum auch ihre Ablehnung dieses für sie ungewohnten Mediums zu sein. Nur ungute Gefühle und vage Vermutungen hinsichtlich einer ungebührlichen Darstellung dort hegend, verknüpfen sie einfach nichtigste Kleinigkeiten mit der ganzen Verve ihrer Ablehnung - und schon war's das. Denn solche Gestalten haben in aller Regel das Sagen gerade auch in Chören - und erreichen es immer wieder, dass man sich in einem solchen Verbund allgemein sperrig gegenüber dieser ungewohnten Materie zeigt. Hauptsache, man hat seine Ruhe! Donnerstag, 28. April 20111167 Mobbing in Chören: Eine nicht nur zum eigenen Leidwesen recht häufige Erscheinung. Der Song "Brüder, reicht die Hand zum Bu-Hunde,.." dabei......
Klaus Bickmann ~~~~~~~~~~~~~~~Bredenbeck, den 23.05.11 Angerweg 6a ~~~~~~~~~~~~~~~~~fon+fax 05109/63551 30974 Wennigsen ~~~~~~~~~~~~~~~eMail k_bickmann@web.de An den Präsidenten des Vereins für Fortbildung Fax 05119656019
Hausverbot & Kündigung Sänger-Mitgliedschaft Silcherbund
Werter Herr Präsident,
zunächst ein Zitat, welches sich recht gut auf die vorstehend skizzierte Angelegenheit beziehen lässt: „Ansgar Ohly von der Universität Bayreuth erinnerte daran, dass das Persönlichkeitsrecht die Privatsphäre schütze. Doch wachse in den sozialen Netzwerken eine Generation heran, der es weniger darum gehe, in Ruhe gelassen zu werden.“ Der Blogger, den Sie, wertester Herr Präsident, mit Ihrem Hausverbot vom 17.d.Mts. ja mehr im Visier haben als den Sänger, glaubt sich nicht zu den Ewiggestrigen zählen lassen zu müssen, die ihm bis dato in verschiedenen Chören über den Weg gelaufen sind.
Es dürfte nicht nur die spezielle Sicht des Bloggers sein, dass die Machthaber im Dritten Reich vor allem deshalb so schalten und walten konnten, wie sie wollten, weil es so gut wie allen in allererster Linie darum ging, „in Ruhe gelassen zu werden“. Wenn Sie, allerwertester Herr Präsident, jetzt hergehen und den in seinem Blog unter den Ziffern 1167 zu findenden Eintrag „Mobbing in Chören“ zum Anlass nehmen, den mit ihm zusammen singen wollenden Chormitgliedern den Weg in die ja nahegelegene Eilenriede zu weisen – so von einem der Sangesbrüder berichtet –, dann kommen auch darin für ihn wieder nur a) die bereits monierten Momente der Anmaßung, Borniertheit und Kleingeisterei zum Tragen und will einem dies b) irgendwie auf dem Niveau von Sandkastenspielchen angesiedelt erscheinen.
Gestern ein über mehr als einstündiges Telefonat mit einem Kommilitonen aus Zeiten gemeinsamer juristischer Studien geführt. Der war über eine längere Zeitspanne hinweg auch Vorsitzender eines Fußballvereins einer größeren Stadt im münsterländischen Raum. In der Presse wurde er aber, wie er mir, dem Blogger – und der ist es ja hauptsächlich, den Sie mit Ihrem Hausverbot in die Schranken weisen wollen – zu verstehen gab, immer wieder als „Präsident“ tituliert. Was ihm, der sich einfach als „Vorsitzender“ verstand, irgendwie überhaupt nicht passte. Als promovierter Rechtsanwalt und Notar sowie Gründer und Kopf einer bundesweit auf wirtschaftlichem Terrain äußerst erfolgreich tätigen, in Gerichtssachen etwa die Unternehmen HORNBACH und MIELE vertretenden Kanzlei wollte ihm dieser Titel einfach als zu hoch gegriffen – oder sogar unzulässig erscheinen.
Sie nun treten dem Blogger gegenüber mit der ganzen Wucht eines solchen „Amtes“ auf und drohen ihm sogar den Einsatz von Polizeikräften für den Fall seines Erscheinens in der Hohenzollernstraße 48/49 an. Nachdem Sie sich zuvor mit Ihren Mobbing-Attacken ihm gegenüber ordentlich aufzubauen versucht haben. Dass Sie darauf völlig ungewohnten Gegenwind erhalten würden, konnten Sie nicht unbedingt absehen. Dazu der von verschiedener Seite aus der Männerchorgemeinschaft Hannover vernommene Kommentar: „Austeilen tut er ganz gerne – einstecken aber ist nun überhaupt nicht sein Ding.“
Dass der Blogger heute auch noch die Kündigung der Vereinsmitgliedschaft seitens des in der Männerchorgemeinschaft agierenden Silcherbundes entgegennehmen muss, will ihm auch angesichts der in dem eingangs gestellten Zitat angesprochenen Sachlage wenig akzeptabel erscheinen. Daher behält er sich vor, sich im Web weiter zu dem Thema Mobbing und den mit ihm verquickten ewiggestrigen Einstellungen zu vermelden – so , dass die Ruhe, die Sie und die hiermit auch gemeinten Herren sich offensichtlich wünschen, sich vermutlich nicht in dem gewünschten Maße einstellen wird.
Mt freundlichem Gruß gez. Klaus Bickmann Resummee für den Blogger aus jetzt einer ganzen Reihe ähnlicher Erfahrungen: Man kann noch so glühen vor Begeisterung - etwa so, wie die Sonne, auf der es momentan Stürme zu geben scheint: Was allein zählt, ist der Sturm der Entrüstung, der nur allzu gerne ob nichtigster Kleinigkeiten deshalb entfacht zu werden pflegt, weil man sich in seinem engen Kreis einfach ungestört sehen möchte.PS: Dieser Eintrag wird ergänzt durch den hier folgend eingebrachten:Donnerstag, 16. Juni 20111206 "MV feiert Feste im Freien" heißt es in einer Werbebroschüre. Wobei MV außer für Mecklenburg-Vorpommern auch für Männerverein stehen kann. Aber..
|
|
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen