Mittwoch, 9. September 2009

361 Im Vorfeld der Auseinandersetzung mit einem Barsinghäuser Chor, dem das Wort "Sangesbruder" nicht viel zu gelten scheint///2.

Folgend eine hauptsächlich an einen mehr mit der Materie Chorgesang vertrauten Freund gerichtete eMail, die, so aufhaltsam dies bei dem ist, was ich eigentlich viel lieber darstellen würde, etwas den Druck aus der ganzen Angelegenheit nehmen mag:


----- Original Message -----

From: Klaus Bickmann

To: 00-cross

Sent: Wednesday, September 09, 2009 12:20 PM

Subject: Drei Balken


Hallo,

besten Dank für Deine prompte Stellungnahme. Gerne würde ich die Angelegenheit auf kleiner Flamme weiterköcheln - nur: so wie es ausschaut, belieben die maßgebenden Herren wohl, es bei der Kurzschlüssigkeit und der Übereiltheit zu belassen, die dem ganzen Vorgang anhaftet.

Ich habe volles Verständnis dafür, dass Du Dich, nur ganz partiell Einsicht in ihn genommen habend, in der Sache nicht sonderlich engagieren möchtest a) wegen der Aufgeregtheit, die dem, was ich bis dato präsentiert habe, anhaftet, und b) wegen des Bedrohungspotentials für die Chormitglieder, welches Du in meinen Zeilen erkennst.


Hiermit transformiere ich die Hochspannung, unter der das bisher Herausgegangene und zum Teil schon im Web Veröffentlichte verfasst worden ist, herunter, dabei dann erstens mehr auf die Ebene der Tatsachen und zweitens auf die juristische Ebene kommend, auf die alles notfalls von mir noch dazu gestellt werden wird. Noch gerade erst diesbezüglich im örtlichen Stehcafé ein Gespräch mit meiner Erstdirigentin von anno 1985 führen können, die mich in letzterem Punkt meinte bestärken zu sollen. Da Du ja auch in der Materie zu Hause bist, erhoffe ich mir denn doch, dass auch Du bereit bist, mir insbesondere diesbezüglich den einen oder anderen Tipp zu geben.


Habe die Vereinssatzung vorliegen, in der als Ausschlussgründe benannt werden

a) Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags über mehr als ein Jahr,

b) Schädigung der Belange oder des Ansehens des Vereins,

c) Missachtung der Beschlüsse der Generalversammlung oder der Satzungsbestimmungen,

d) Verurteilung wegen eines Verbrechens oder ehrenrühriger Vergehen.

Nachdem der Vorsitzende meine Erstkommentare zu Erfahrungen aus den ersten Singabenden sogar ausdrücklich für gut befunden hatte - in einem Fax jederzeit so nachzulesen -, weiß ich eigentlich gar nicht so recht, worauf mein Ausschluss nun wirklich basiert. Zum Tragen kommen kann hier eigentlich nur der Punkt b) - und der scheint mir auf recht wackeligen Beinen zu stehen.


Wir sind damit mehr im Bereich des Juristischen. In welchem auch gerade in der letzten FAS-Ausgabe die arbeitsrechtliche Frage aufgegriffen wird, inwieweit der Arbeitnehmer Daten aus dem Betriebsleben für sich verwenden darf. Und dass der Arbeitgeber bei den Gerichten nicht damit durchkommt, wenn er ihm nur einfach einen Maulkorb umhängen will. Die entsprechende Darstellung dürfte in einem Gerichtsverfahren, welches ich, wie gesagt notfalls, anzustrengen beabsichtige, eine nicht unerhebliche Rolle spielen, da da einfach vieles analog zu sehen sein wird.


Hintergrund des Vorgangs - soweit mir von dem Vorsitzenden, einem Herrn Schulz, telefonisch auf Anfrage mitgeteilt, ist einmal der, dass er und andere Mitglieder des Vorstands "erschüttert" gewesen sein wollen wegen eines Eintrags, den ich in meinem Internettagebuch über meine ersten Chorerfahrungen verfasst hatte. Und dies, obwohl er, wie bereits gesagt und in einem mir zugegangenen Fax jederzeit nachzulesen, den ersten Eintrag dieser Art ausdrücklich für gut befunden hatte.


Hintergrund des Vorgangs ist zudem, wie mir am Telefon ganz deutlich bekundet, ein Anruf aus Langreder, des Inhalts, dass man doch, da schließlich in der Arbeitsgemeinschaft Barsinghäuser Chöre (ABC) verbandelt, nicht hergehen könne, einen von dem eigenen Verein, also der Harmonia, Ausgeschlossenen - dies wegen "stimmlicher Präsenz!" - in die Vereinigte Sängerschaft Barsinghausen aufzunehmen. Hier nur die rhetorische Frage: Was gehen die Vereinigte Sängerschaft Vorgänge in einem anderen Chor an?


Mein Aufgebrachtsein über eine solch dürftige Argumentation wird sich auch Dir mitgeteilt haben, dieweil mir die Pferde denn ja doch durchgegangen sind und ich sie nicht nur einfach frei habe laufen lassen, wie zunächst von mir behauptet. Ich verfalle hier wieder in die ruhigere Gangart und stelle mehr die Sache an sich dar. In den vergangenen Tagen habe ich die Leute bei der Vereinigten Sängerschaft regelrecht zugetextet, weil ich erst einmal Dampf ablassen musste. Unter anderem anknüpfend an das "Wir lassen uns das Singen nicht verbieten". Wir, das sind in diesem Fall der Martin Cross und der Klaus Bickmann. Beide sehen es als ihr gutes Recht an, sich in der Sache etwas energischer zu vermelden, da man sich in Langreder anzuschicken scheint, immer neue Knüppel hervorzuholen, die einem zwischen die Beine geworfen werden können.


Bedauerlich fände ich es, wenn Du, jetzt etwas mehr mit dem Hintergrund der ganzen Angelegenheit vertraut gemacht, weiterhin die Reserve beim eigenen Mitgehen entwickeln würdest, die sich mir aus Deinen Zeilen mitteilt. Aber sei es wie es sei: Ich komme auch alleine klar!


Das Bedrohungspotential, welches Du dem von mir konzipierten Text entnimmst, richtet sich in erster Linie gegen weitere derartige Versuche. Via Internet lässt sich diesbezüglich vielleicht denn ja doch so einiges ausrichten. Ich betrachte es als mein gutes Recht, hier gegenzuhalten - in der gegebenen Situation einfach nur stillhalten sollte ich auch nicht, meine ich,


mich hiermit von Dir verabschiedend,


Klaus


PS: Hier sei noch zu erkennen gegeben, dass ich a) keinerlei Problem damit hätte, einen Schwamm über die Geschichte fahren zu lassen und darauf zu verzichten, Abstand von der jetzt noch für das Internet angedachten Sequenz zu dem hier in mehrere Anführungszeichen gesetzten """""Sangesbruder""""" zu nehmen resp. das bis dato dort zu dem Vorgang Erschienene wieder herauszunehmen, dass ich b) schon über andere Chöre berichtet habe, ohne dass irgendjemand daran Anstoß genommen hätte, und dass ich c) - ebenfalls aus berufenem Mund - , gerade erst noch am Telefon den Tipp bekommen habe, es doch mit einem OFFENEN BRIEF zu versuchen, den der Vorsitzende dem Gesamtchor zu Gehör bringen müsste.



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