Claudia Wiesemann (C.W.) die als Autorin des vorstehend gebrachten Textes zeichnet, ist der Kurzvorstellung am Ende des Artikels zufolge auch Mitglied des deutschen Ethikrates. Wie es dem Blogger scheint, auch eines, welches in der Runde Wesentliches zu sagen hat. Das, was sie zu der Debatte beizutragen hat, berührt den Kern der ganzen Angelegenheit. Der liegt, und das wird in ihr zumindest fahrlässigerweise völlig übersehen, in dem, was sich im Subtitel des Beitrags so ausgedrückt findet: "Über religiös motivierte Beschneidung wird diskutiert als ginge es nur um Erwachsene. Dabei sollte die Würde der Betroffenen im Mittelpunkt stehen."
Auch wieder ganz im Sinne des Bloggers argumentierend: Der Journalist Volker Zastrow. Der in der FAS-Ausgabe 40/12 hervorhebt, dass sich der Gesetzgeber dahingehend entschieden hat, aus Gründen der polititschen Opportunität den fraglichen Eingriff straffrei zu stellen und sich dabei nicht entblödet, ausgerechnet das Kindeswohl als Argument für diese aus gleich mehreren Gründen eigentlich unhaltbare Regelung anzuziehen. "Wer gucken kann, ist im Vorteil": Diesen Spruch hat der Dirigent der Männerchorgemeinschaft Hannover, bei der der Blogger über eine ganze Reihe von Jahren mit aktiv sein konnte, immer denn mal wieder von sich gegeben. Dieser Spruch wird hier wieder einmal aufgegriffen - hat doch der hier etwas genauer hinschauende Leser den Vorteil, anhand des vorstehend duplizierten Textes den Widersinn zu erkennen, der mit der ganzen Chose verbunden ist.
PS1. Der nachstehend einzusehende, symbolisch durch Schwarzweißmalerei gekennzeichnete Text lässt nach Einschätzung des Bloggers die Inkompetenz der Schwarzen auch in dieser Frage recht deutlich werden. Heißt es doch dort: "Der Famlienpolitiker Norbert Geis (CSU) begrüßte das Eckpunktepapier [des Bundesministeriums für Justiz in Sachen Beschneidung]. Beschneidung sei [ein] nicht 'so schwerer Eingriff' und könne von einem geschulten Nichtmediziner vorgenommen werden." Womit er genau das völlig außer Acht lässt, was als Kern des Ganzen zu begreifen ist: das Recht des Kindes.
PS2: Recht zufällig hat es sich so ergeben, dass andere Beiträge des Bloggers in diesen Eintrag gelangt sind und auch von dem üblichen Abschluss abgewichen wird.
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