| Hallo Klaus, hier wie bespr. mein LB zum Dauerthema Wulff...- hat HAZ nicht gedruckt. Herzlichen Gruß, Henning
-------- Original-Nachricht --------
Betreff: Leserbrief zum Leitartikel "Gnadenlos - Wulff und die Medien", HAZ 14.1.2012 Datum: Mon, 16 Jan 2012 18:54:12 +0100 Von: v. Hoerner
Sehr geehrte Damen und Herren, das Thema nervt, und ich frage mich, welches Interesse ich eigentlich als Bürger am Amt des Bundespräsidenten (noch) habe. Zumal nicht erst die Wahl dieses Präsidenten Ergebnis eines Machtspiels der großen Parteien war - und wir jeden Tag auf den hier als "gnadenlos" bezeichneten "Daumen der Kanzlerin" starren, ob er noch weiter im Amt bleiben darf oder sogar muss, weil es parteipolitisch opportun erscheint. Das ist unwürdig und mit dem herausgehobenen Amt schlechthin unvereinbar - führt aber auch zur Grundsatzfrage, ob wir BürgerInnen bzw. die Bundesrepublik heute noch eine Bundespräsidentin oder einen Bundespräsidenten in der bisherigen Form brauchen. Das Amt war als politisch möglichst neutrale Staats-Repräsentation ausgestaltet, und wir BürgerInnen messen bisherige Präsidenten im wesentlichen daran, ob sie grundsätzliche Impulse über die oft parteipolitisch verbissene Tagespolitik hínaus gegeben haben - seit derHerzog-Rede von 1997 nennt man das die "Ruck"-Funktion. Dazu gehörte für mich auch die Weizsäcker-Rede 1985. Von grundsätzlicher Bedeutung für die Ausgestaltung des Amtes und die Amtsführung als "Bürger-Präsident" sehe ich Bundespräsident Heinemann (1969 - 1974). Daran hätte Bundespräsident Wulff anknüpfen und unsere Gesellschaft weiter zu den islamischen MitbürgerInnen öffnen können, wie in seiner Eröffnungsrede angekündigt.......
......Aber jetzt haben wir einen auch im eigenen Verständnis "befangenen" Präsidenten, der sich mit einer Fülle von Vorwürfen zu Rechtsverstößen vor allem aus seiner Amtszeit als Nds. Ministerpräsident auseinander zu setzen hat. Es ist nicht "gnadenlos", wenn er laufend mit neuen Vorwürfen konfrontiert wird - er muss sich nur endlich dazu bekennen, dass er befangen ist und sein Amt so lange nicht ausüben kann, bis die Vorwürfe formell bgearbeitet sind. So lange muss er gesetzlich vom Präsidenten des Bundesrates vertreten werden.
Und parallel sollten wir die aktuellen Erfahrungen im Hinblick auf Amt, Amtsausstattung und Amtsführung politisch diskutieren. Dazu muss vorab auch die notwendige Reduzierung seiner Altersbezüge ("Ehrensold") für den Fall seines Rücktritts gehören. Es kann so nicht bleiben, dass der Bundespräsident anders als alle anderen Spitzenorgane seine vollen Bezüge von rund 200.000 Euro plus Büro usw. bis an sein Lebensende behält.
Mit freundlichem Gruß H. v. Hoerner www.test.de/schinken
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