Donnerstag, 24. Februar 2011

1072 "Guttenberg vor Gericht?" wird in der Presse gefragt. Mit Hinblick auf die den Blogger in dem gegebenen Zusammenhang besonders interessierende Frage, wie sich das Urheberrecht gerade auch in seiner Situation darstellt, sei der entsprechende Artikel hier aufgegriffen.



Mit dem man sich, wie auf einer Bühne in Hannover, auch "im Unterholz des Lebens" bewegt. In dieser Situation zieht er - in aller Deutlichkeit sei's gesagt - in einem wissenschaftlichen Zugang auf Materien der unterschiedlichsten Art sehr viel Fremdmaterial heran, dieses aber in dem jeweils gegebenen Zusammenhang kenntlich machend. In dem vorstehend erscheinenden Artikel wird an der besonders hervorgehobenen Stelle Folgendes festgehalten: "Nach dem Urheberrechtsgesetz sind Zitate dann zulässig, wenn sie zur Erläuterung des Inhalts in einem eigenständigen wissenschaftlichen Werk verwendet werden (§ 51)."

Vom Studium her geschult in der Erstellung von wissenschaftlichen Materialien - schon als Anfangssemester wurde ihm bescheinigt, a) dass er weit überdurchschnittliche Arbeiten abgeliefert habe, b) dass es sich "um das Beste handelt, was es dazu auf dem Markt gibt", oder auch c) eine Tätigkeit als Tutor angetragen, die ansonsten ausnahmslos Doktoranden vorbehalten war -, so also ausgezeichnet, ist der Blogger überzeugt davon, auch auf dem jetzt von ihm gewählten Terrain zufriedenstellende und wissenschaftlichen Kriterien genügende Aussagen liefern zu können. Nicht zu vergessen in diesem Zusammenhang auch d) die beiden im Rahmen zweier Lehrerexamen angefertigten wissenschaftlichen Hausarbeiten, die beide mit "2+" bewertet wurden - die letztere davon auf einem dem Blogger unbekannten Weg sogar in einem Verlag landend und heute im Web unter seinem Namen auffindbar.

Da er bei seinen Darlegungen beim Mobiliar des Faches Geographie einigermaßen aufgeräumt hatte, das sie publizierende Haus sich aber "Umbruch-Verlag" nennt, glaubt er, Grund zu der Annahme zu haben, dass sein wissenschaftlicher Prüfer diesen auf die Arbeit aufmerksam gemacht hat. Und schlussendlich sei hier auch noch zur Sprache gebracht e) das Dictum eines Freundes, der, selbst als Buchautor auftretend, den Schreibstil des Bloggers - zu der Zeit noch mit seinen Rundmails im Web unterwegs - als "elaboriert hoch 5" zu bezeichnen beliebte. Wozu dieser meint sagen zu dürfen, dass in ihm nichts Ausgefeiltes oder gar Bemühtes ist, wie bei dem unsäglichen Elaborat des Adelssprosses - zu denken wäre hier etwa an den "Kairos der Abgabe" in seinem völlig verunglückten Vorwort zu der "von ihm eingereichten Promotionsschrift" (die Anführungszeichen verstehen sich von den ja schon aufgekommenen Zweifeln her, ob er die überhaupt selber verfasst hat) -, sondern dass da einfach ein gewisser Fluss ist, aus dem heraus sich einfach alles mehr oder weniger ergibt. Alles auch immer gleich, ohne jegliche handschriftliche Vorarbeit oder Sicherung nur als Entwurf im Web gleich in dieses hineingestellt.

Eben weil er den Umgang mit Fremdmaterial sehr gewissenhaft betreibt, ist es ihm ein Rätsel, wie der zumeist als Schnösel sich gerierende Adelsspross sich so leichthändig - "leichtfüßig" wäre in diesem Zusammenhang weniger passend - über alles hinwegsetzen zu können vermeinte, was mit der Beachtung wissenschaftlicher Standards zu tun hat. Ihm ist es darüber hinaus ein Rätsel, wie eine Kanzlerin, die ja auch einmal mit dem Wissenschaftsbetrieb Berührung gehabt hat - wie intensiv die gewesen ist, muss hier einfach dahingestellt bleiben -, sich dazu versteigen kann, die Verfehlungen, die sich dieser Lackaffe hat zuschulden kommen lassen, so mir nichts, dir nichts als quasi gegenstandslos abtun kann. Wie kann sie glauben, dass der nicht durch BILD und RTL sich gern verdummen lassende Deutsche sich durch das beeindruckt sieht, was sie meint, so leichthin von sich geben zu können: dass sie nämlich keinen Wissenschaftler engagiert habe, sondern einen Mann, der die ihm gestellte Aufgabe gut erledigt. Was sie bei einer solchen Feststellung stillschweigend voraussetzen muss: Dass ihre Landsleute wohl an gespaltenem - richtiger: spaltbarem - Bewusstsein leiden.

Gewiss meint sie dabei, mit der von ihr getroffenen Sprachregelung - IN ALLER DEUTLICHKEIT SEI'S GESAGT: GERADE AUCH DIE HIERZULANDE BETRIEBENE POLITIK ERSCHÖPFT SICH WEITESTGEHEND IM FESTLEGEN VON IRGENDWELCHEN SPRACHREGELUNGEN - gewiss meint sie also mit einer solchen das Problem in den Griff bekommen zu können. Nach Auffassung des Bloggers steht zu erwarten - und zu hoffen -, dass sie sich mit diesem Kalkül gründlich vertan hat.

PS1: Der Blogger ist sich einerseits dessen bewusst, dass sich bei restriktiver Auslegung des Urheberrechts bei dem von ihm gewählten Zugang auf die verschiedensten Problemkreise Widerstände für ihn ergeben könnten; andererseits sieht er sich allerdings eben dadurch gerechtfertigt - ein Guttenberg würde hier sagen "exkulpiert" -, dass das, was er an Eigenständigem darum herum aufbaut, sich für jeden etwas einsichtigeren Zeitgenossen als wissenschaftsaffin darstellt und von daher statt eines Verdikts eher eine Würdigung verdient.

Dem Blogger erschiene es zudem höchst verräterisch, würde Einspruch gegen die die jeweilige Angelegenheit auch aufgreifenden Text- und Bildaussagen erhoben. Weil er dann nämlich ein Interesse dahingehend unterstellen müsste, dass die für eine weitergehende Emanzipierung der Individuen von allerlei ihnen im Grunde völlig unnötig auferlegten Denk- und Verhaltenszwängen höchst wichtigen Materialien, das Schicksal einer Eintagsfliege teilend, möglichst unauffällig in der Versenkung verschwinden. Was ja Gott sei Dank wegen der Möglichkeiten, die man im Internet hat, in dem die Dinge annähernd "Ewigkeitswert" erhalten, nicht mehr funktioniert.

PS2: Beim Notieren der Quelle des vorstehend gebrachten Textes mit der auf Guttenberg bezogenen Fragestellung ist dem Blogger wegen der Fülle des von ihm gehorteten Materials einfach einmal ein Versehen unterlaufen: Bei der von ihm zitierten Quelle handelt es sich nicht um die FAS, also die FRANKFURTER ALLGEMEINE SONNTAGSZEITUNG, sondern um die HAZ, also die HANNOVERSCHE ALLGEMEINE ZEITUNG.

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