Dienstag, 1. Juni 2010

739 "Der Mann mit der Iwan-Rebroff-Stimme" - unterwegs auf juristischem Terrain/3. Hier nochmals in Sachen Schützenhilfe für einen Dirigenten. Oder: Wie außer der Telekom auch noch ein weiterer Provider, nämlich 1&1, seine Kunden verkackeiert.


Bredenbeck, den 31.05.10 ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

KlausBickmann 

Angerweg 6 a

30974 Wennigsen

fon/fax 05109/63551

eMail k_bickmann@web.de


  




Herrn
A. Parmaksiz
c/o 1&1 Internet AG
Leitungsmanagement
Fax 02602964111 ges. 22.03 h



DSL-Anschluss KD-Nr. 23484961/Kündigung


Sehr geehrter Herr Parmaksiz,

erneut vermelde ich mich namens und im Auftrage von Herrn M......... (M.). Da ich bis dato keinen Zugangsbeleg zu der vom 25.d.Mts. datierenden Postsendung – Einschreiben mit Rückschein – erhalten habe, gehe ich davon aus, dass Sie diesen mitsamt Ihrer Nachricht vom 27.d.Mts. Herrn M. zugeleitet haben.

Da Sie sich mit Ihrer Antwort nach wie vor im Bereich des völlig Unbestimmten bewegen und offensichtlich nicht bereit sind, den von Ihnen angesprochenen Fehler näher zu erläutern – so, dass man sich als Kunde einsichtig zeigen kann –, lässt Herr M. Ihnen mitteilen, dass er den fraglichen Vertrag kündigt.

Er wie auch ich gehen dabei davon aus, dass in einer Vertragssituation, wie sie zwischen Ihrem Hause und Herrn M. besteht, ein außerordentliches Kündigungsrecht eingeräumt werden muss. Aus den Gründen:

  1. Trotz mehrfach gesetzter Frist hat man sich aus Ihrem Hause heraus in keiner Weise so zu der Sachlage erklärt, wie es von Herrn M. und mir gefordert worden ist.
  2. Obwohl in dem Hause, in dem Herr M. wohnt – so ja bereits geschildert – ein Nachbar über einen bestens funktionierenden DSL-Anschluss verfügt, belieben Sie, sich auf einen nicht näher bestimmten „verantwortlichen Fehler“ herauszureden.
  3. Offensichtlich sind Sie nicht bereit, den Vertrag bestimmungsgemäß zu erfüllen – berechnen aber Herrn M. fleißig die Gebühren, die eigentlich nur für eine tatsächlich erbrachte Leistung in Ansatz gebracht werden dürften. Von daher fordert Herr M. die bis dato aufgelaufenen Gebührenzahlungen auch zurück.
  4. Da Herr M. als Freiberufler zur Wahrnehmung seiner Belange unbedingt auf einen umgehend eingerichteten DSL-Anschluss angewiesen ist, und die Art und Weise, wie man sich in Ihrem Hause ihm gegenüber verhält, sich ihm als Geschäftsschädigung darstellt, behält er sich vor, wegen verschuldeter Nichterfüllung des Vertrages Ansprüche auf Schadensersatz gegen Ihr Haus geltend zu machen.
  5. Da Herr M. ferner durch mich auf einen Anbieter hingewiesen werden konnte, der nach meinen Erfahrungen zu einer prompten Erledigung der Angelegenheit imstande ist, geht sein Interesse natürlich in Richtung einer möglichst schnellen Beendigung des bestehenden Vertragverhältnisses.
Ich darf Ihnen ankündigen, dass ich diese und weitere Vermeldungen von Ihnen und von uns beiden sämtlich ins Web einstellen werde, wenn Sie nicht umgehend einen positiven Bescheid zu dem hier dargestellten Anliegen abgeben. Ich gebe dabei zu bedenken, dass der Aspekt Onlinereputation für alle Unternehmen zunehmend an Bedeutung gewinnt – so erst noch soeben in einer ausführlicheren Darstellung in dem Infoblatt der hiesigen IHK nachzulesen.

Mit freundlichem Gruß
Klaus Bickmann


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Hinweis: Wer mit dem Browser Firefox auf diese Seite stößt, sollte besser den Internet Explorer verwenden. Denn: So praktikabel ersterer bei der Erstellung der Posts ist - er unterschlägt bei der Wiedergabe einfach jede Menge von Darstellungselementen. Aus mir unerfindlichen Gründen.

Und hier noch der Link zu meinem Energieblog:

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