Ungeachtet der Reaktion der Bevölkerung auf solches Procedere und solche Bewertungen durch die Gerichte bemüht sich die Kammer, auf Biegen und Brechen Interessenten vor allem für den seit der Beseitigung der Laubenpieperkolonie Klostergrund zu rekrutieren - so halt auch bei der INFA. Es steht zu hoffen, dass es sich mehr und mehr rumspricht, wie unglaublich unfreundlich sich die auf einem ganz, ganz hohen Ross sitzenden Herren bei der Klosterkammer - die Dame mit der Endloslitanei von Nachnamen ist ja Gott sei Dank aus dem Geschäft ausgestiegen - sich gegenüber ihrer Kundschaft aufzuführen pflegen. Mit ihrem vollen Nachnamen besagte Dame übrigens erscheinend in dem folgenden Post:
999 Eingabe via Blog an das Ministerium für Wissenschaft und Kultur des Landes Niedersachsen in Sachen Erbpacht-Modalitäten.
Höchst bezeichnend in diesem Zusammenhang auch wieder Folgendes: Das OLG Celle hat den vier Pächtern, die erklärtermaßen ihr Anliegen notfalls sogar bis hin zum BGH verfolgen wollten, per Gerichtsbeschluss den entsprechenden Weg verbaut. In diesem Sinne wird das Bild weiter abgerundet, welches sich in dem folgenden Eintrag gezeichnet findet:
825 Geschlossene Fonds u.a.m.: Wie in unseren seltsamen Verhältnissen alles nur darauf angelegt ist, dass Leute den ganz großen Schnitt machen können.
Dass die von der Klosterkammer ausgegebene Losung, Erbbaurecht lohne sich, auf der Seite 6 der INFA-Info ausgerechnet neben einer anderen Losung zu stehen gekommen ist, kann der Blogger eigentlich nur als unfreiwillig ironische oder komische Fügung begreifen. Denn: "BEWUSST LEBEN" beinhaltet ja auch, dass man sich Informationen über die Hintergründe dieses oder jenes Angebots verschafft. An einer solchen Informationsbeschaffung aber kann die fragliche und gegenüber den ihr schutzlos Ausgelieferten sehr fragwürdig auftretende Institution ja überhaupt nicht haben! Auch die hier zum Abschluss des EDITORIALS erscheinende Behauptung geht meilenweit an der Wirklichkeit vorbei. Heißt es doch dort: "Experten stehen zudem bereit, die die Besucher umfassend in allen Lebenslagen beraten." Was haben die "Experten" der Klosterkammer denn mehr im Auge als die möglichst hohe Rendite auf die ihre gehörenden Ländereien? Wer kann denn noch so dumm sein, seine Immobilie auf dem fraglichen Terrain zu verorten - sie so dauerhaft an dieses bindend? Schon einige Zeit zurückliegend die Äußerungen besagter Dame zu dem Problemkomplex:
Klosterkammer: Mehr Geld für gute Worte
Der Traum vom Eigenheim ist für viele Klosterkammer-Pächter teuer geworden.
Die Klosterkammer Hannover hat eine grundlegende Reform angekündigt. Sie wolle sich zu einem Dienstleister entwickeln, sagte Klosterkammerpräsidentin Sigrid Maier-Knapp-Herbst am Freitag NDR 1 Niedersachsen. Bessere Kommunikation mit den Pächtern und den Kommunen sei das Ziel. Bei der Erbpacht-Zins-Erhöhung von 17 Prozent lässt die Klosterkammer aber nicht mit sich reden. Daran soll nicht gerüttelt werden.
Besser über Erbpacht-Bedingungen informieren
"Wir haben nicht genügend kommuniziert", sagte Maier-Knapp-Herbst. "Zum einen darüber, wofür wir die Mittel verwenden. Zum anderen über die Erfordernisse und Mechanismen der Erbbaurechtsverträge." Darüber wolle sie die Kommunen künftig besser informieren. Mit den Verwaltungschefs der Städte, in denen die Klosterkammer besonders viele Grundstücke verwaltet, laufen ihren Angaben zufolge bereits Gespräche oder sind Gespräche geplant. Dazu gehörten Wennigsen, Wolfsburg, Osnabrück und Lüneburg. In Northeim (Landkreis Goslar) hatte es den größten Protest gegen die sprunghaft gestiegene Erbpacht gegeben. Maier-Knapp-Herbst will sich in der nächsten Woche mit Bürgermeister Harald Kühle treffen.
Kein Richtungswechsel bei Zins-Erhöhung
Es müsse ein Wandel vollzogen werden, von einer bisher hoheitlichen Verwaltungsaufsicht zu einem Dienstleistungsunternehmen, sagte die Kammerpräsidentin. Auch die Erbbaurechtnehmer oder potenziellen Kunden sollen deshalb möglichst zeitnah über die Bedingungen bei der Erbpacht informiert werden. Maier-Knapp-Herbst kündigte an, dass laufende Verträge flexibler angepasst und wirtschaftliche Notfälle mehr berücksichtig werden. "Wir haben überhaupt kein Interesse, Menschen von Haus und Hof zu verjagen. Und wir werden Menschen im Rahmen unserer Möglichkeiten unterstützen." Man müsse die Einzelfälle sehr genau überprüfen und in Härtefällen flexibel reagieren.
Keine außergerichtliche Einigung bei laufenden Verfahren
Die noch ausstehenden Gerichtsverfahren sollen bis zum Ende weiterlaufen, sagte die Kammerpräsidentin. Bei den vergangenen Verhandlungen hatten die Gerichte entschieden, dass die Klosterkammer bei der Zins-Erhöhung vollkommen rechtmäßig gehandelt habe. Nun sind noch Verfahren in Göttingen und Berufungsverfahren in Braunschweig anhängig. "Ich denke, die müssen jetzt durchentschieden werden", so Maier-Knapp-Herbst.
Erbpachtzinsen erhalten Stiftungsvermögen
Die Klosterkammer befinde sich in dem Spannungsfeld, eine Vielzahl von Stiftungsaufträgen erfüllen zu müssen und gleichzeitig das Stiftungsvermögen zu erhalten. Zu den Aufträgen gehöre die Unterhaltung von Kirchen und Klöstern aber auch von Projekten und Zuwendungen, sagte die Klosterkammerpräsidentin. Die Erlöse aus der Erbpacht trügen einen wesentlichen Anteil daran, das Stiftungsvermögen zu erhalten. Auch deshalb müsse es bei der Erhöhung des Erbpacht-Zins bleiben.
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