Freitag, 7. Oktober 2011

1362 Kurzbericht zu dem Vorgehen bei einem erst soeben erstellten Eintrag mit recht heiklem Charakter.

Von heute ist eigentlich nur zu berichten, dass der Eintrag 1360 fertiggestellt wurde. Bei dem zuvor erstmalig vor der Erstellung eines Eintrags in diesen Blog ein handschriftliches Konzept angefertigt worden ist. Und bei dem, auch anders als zuvor, der Post nicht gleich veröffentlicht, sondern vielmehr als Entwurf gespeichert worden ist.

Die Vorbereitungen für die Veröffentlichung dieses irgendwie heikel erscheinenden Eintrags haben sich für den Blogger über eine für ihn ungewohnt lange Zeitspanne erstreckt - ist er es doch gewohnt, seinen Gedankenfluss gleich auf die Tastatur zu lenken, dabei dann von der Schnelligkeit profitierend, die sich aus solcher Handhabung ergibt.

Der Entwurf des öffentlichen Briefes, um den es in dem Eintrag 1360 geht, hat sehr, sehr viel Zeit in Anspruch genommen. Einfach weil Aussagen in ihm immer wieder kontrolliert werden wollten - dergestalt, dass im Endeffekt 8 Seiten DIN A4 handgeschriebener Notizen dabei herauskamen. Bei denen es aber insofern nicht blieb, als diese 8 Seiten gleich dreimal fast komplett überarbeitet worden sind. Aber der Zeit- und Energieaufwand hatte damit ja noch kein Ende: Aus den vorliegenden drei provisorischen wurden bei dem am Computer angefertigten 4. Entwurf einelne Versatzstücke herausgenommen und zu einem wieder ganz anderen Text komponiert.

Der fragliche Eintrag wurde als Gegenrede zu dem Vorbringen eines ehemaligen Spitzenfunktionärs konzipiert - sowohl auf Landes- wie auf Bundesebene hat der für einen deutschen Sängerbund höchst verantwortungsvolle Aufgaben wahrgenommen -, die es einfach erforderlich machte, sich die Dinge immer noch wieder mal neu durch den Sinn gehen zu lassen.

Nachdem der Blogger sich seitens der Klosterkammer Hannover die Androhung einer Klage wegen Rufschädigung eingehandelt hat - übermittelt von der in Celle ansässigen Anwaltssozietät INTAX -, will es ihm geboten erscheinen, eine möglicherweise auch so einzutaxierende Stellungnahme von ihm etwas gründlicher zu handhaben. Hier nur ganz randlich sei darauf hingewiesen, dass die INTAX aus guten Gründen davon abgesehen hat, die Angelegenheit - einen einzigen Satz, durch den die Funktionäre der Kammer diese diskriminiert sahen! - vor Gericht zu bringen.

Via Telefon dann das im Entwurf Festgehaltene einer Freundin und einem Freund zu Gehör gebracht: beide fanden die Darstellung sehr sachlich und an keiner Stelle die persönliche Sphäre in unangemessener Weise tangierend. Besonderen Wert dabei auf das Urteil der Freundin - ehemaliges Kindermädchen zu der von dem Blogger in Münster verbrachten Zeit - gelegt, die sich danach als Zahnarzthelferin und dann auf pädagogischem Sektor betätigen sollte, mithin etwas mehr gerade auch von Psychologie versteht. Es steht zu hoffen, dass der in dem OFFENEN BRIEF Angesprochene sich es denn doch etwas mehr überlegt, wie er mit seinen Zeitgenossen umspringt, nachdem er einmal richtig ordentlich Gegenwind bekommen hat.



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