Freitag, 14. Oktober 2011

1370 Man nenne doch in der Staatstrojaner-Affäre Ross und Reiter: DigiTask in Haiger hat den Verfassungsbruch programmiert, realisiert haben ihn....

Generelles AS : Werte/r geneigte/r Leser/in: Sofern Ihnen Form und Inhalt dieses Eintrags zusagen, sollte dessen Weitergabe oder aber gleich des Blogs via Link*** an Ihren Freundes- und Bekanntenkreis eigentlich nichts im Wege stehen. Für den Fall, dass Sie auch über die Adressen offiziöser Stellen verfügen: Geben Sie das Material ruhig auch an die weiter. Damit vielleicht der/die eine oder andere der dort Tätigen sich besinnt und nicht mehr mitmacht bei dem hierzulande weiter und weiter veranstalteten Wahnsinnstreiben. So, dass die von Politikern gepflegte, nur dem Eigeninteresse verpflichtete Verfälschung der Wirklichkeit denn doch einmal ein Ende findet und die Demokratie eine Chance bekommt, mehr zu sein als bisher - eine nur nützliche Fiktion."
***Wie ein Link zu übernehmen ist, findet sich in Post
999 dargestellt, und zwar unter PS2.


..... bis dato die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. So jedenfalls der von der Wochenzeitung DIE ZEIT bis zum Abend des 11.d.Mts. ermittelte Stand. Einleitend stellt das Autorenteam zu dem Vorgang fest: "Der Einsatz von Software mit eingebautem Verfassungsbruch ist ein Skandal." Im Weiteren wird dann die Schnüffelsoftware beschrieben wie folgt: "Der Trojaner konnte allerdings noch mehr, wie jetzt Experten des Chaos Computer Club (CCC) herausfanden: Die eingeschleuste Programm kann neue Programme auf dem Rechner installieren, die die Kamera oder das Mikrofon des Computers steuern, der Trojaner kann die Festplatte nach Informationen durchsuchen, sich jede Tastatureingabe merken, also nicht nur auf den kompletten Inhalt des Computers zugreifen, sondern auch eine Video- oder Tonüberwachung der näheren Umgebung ermöglichen. Und er gibt Dritten die Möglichkeit, ebenfalls in den Computer einzudringen, weil dei Verschlüsselung des Programms unzureichend ist. Eine Software also, die 'vergleichbar mit einer Hausdurchsuchung' sei, wie FDP-Generalsekretär Christian Lindner sagt. Allerdings bleibt hinterher 'die Wohnungstür offen'."

Der Skandal ergibt sich insbesondere daraus, dass das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom Februar 2008 ausdrücklich festgelegt hat, dass es "Computer-Grundrechte" gibt, die seitens staatlicher Einrichtungen nur tangiert werden dürfen für den Fall, dass " 'überragend wichtige Rechtsgüter' wie Menschenleben oder der Bestand des Staates konkret gefährdet sind, etwa durch einen Terroranschlag." Bezeichnend für die Unverfrorenheit, mit der sich staatliche Stellen über diese Vorgaben hinwegsetzten und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dies auch noch weiter tun, ist, dass sie so vorgehen, obwohl es von kundiger Seite ernsthafte Einwendungen dagegen gab. Dazu stellt das Autorenteam fest: "Die jetzt in der Kritik stehende Software hat das BKA 2008 zwar getestet, aber für zu weitreichend befunden - mit ähnlichen Argumenten wie sie nun der CCC anführt. Obwohl sich Bund und Länder in diversen Gremien wie etwa der Innenministerkonferenz regelmäßig über Ermittlungsmethoden austauschen, hinderte das BKA-Nein einige Bundesländer nicht daran, dennoch diese Software zu nutzen. 'Der Bund ist gegenüber den Ländern nicht weisungsbefugt', heißt es dazu aus Berlin, es gebe halt unterschiedliche Beurteilungen."

Dass ein solches Statement nicht mehr ist als eine windelweiche Erklärung, durch die die Rechtsverletzung seitens des Staates kaschiert werden soll und den Verantwortlichen jegliches Unrechtbewusstsein total abgeht, dürfte auf der Hand liegen. Erhärtet wird diese Einschätzung durch die gegen Ende des samt vorgeschalteten Themenbildes eine Seite einnehmenden Textes getroffene Aussage der drei Autoren, die sich wie folgt liest: "Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) spricht weiter davon. seine Beamten hätten 'stets im rechtlichen Rahmen' gehandelt, trotzdem hat er den Einsatz von Staatstrojanern erst mal gestoppt. Es sieht also so aus, als habe Bayern nicht aus Unwissen, aus technischer Unfähigkeit gehandelt, sondern absichtlich - eine ART VERSUCH, DIE GRENZEN DER RECHTLICHEN MÖGLICHKEITEN AUSZULOTEN. Noch am Dienstag betonte eine Sprecherin des bayerischen LKA, dass es sich bei der Entscheidung des Landgerichts Landshut vom Januar, wonach der 'Bayerntrojaner' rechtswidrig sei, nur um eine vorläufige Entscheidung handele: 'Die Hauptverhandlung in der Sache steht noch aus'." Was den solcherlei in die Weltgeschichte Hinausposaunenden nicht aufgeht: dass sie damit auch nur wieder einen Beleg dafür liefern, wie wenig sie sich bei ihrem Vorgehen an demokratischen Grundsätzen zu orientieren pflegen. Ein Scheißladen, das!

PS: Am Sonntag, dem 16.d.Mts. sind in der FAS folgende, die Firma DigiTask betreffende Passagen zu lesen - niedergeschrieben unter dem Titel "Der Spion" von dem Journalisten Philip Eppelsheim: "Die hessische Firma ist nach eigenen Angaben 'bundesweit führender Anbieter von speziellen Sicherheits- und Kommunikationslösungen für Behörden', machte in den vergangenen Jahren Millionenumsätze und belieferte zahlreiche Behörden mit ihren Produkten. ... Die 'Wirtschaftswoche' berichtete im gleichen Jahr [2008] über die Firma: 'Reuter Electronicj und das damit im Zusammenhang stehende Unternehmen DigiTask aus Haiger im Lahn-Dill-Kreis sehen aus wie Technik-Bastelbuden und sind es auch. Allerdings mit bemerkenswerten Kunden: Bundeskriminalamt, Landeskriminalämter und Verfassungsschützer...' Weiter schrieb das Magazin: 'Ende 1999 saß der Firmenchef in Untersuchungshaft und wurde im Juli 2002 vom Landgericht Köln wegen Bestechung und Vorteilsgewährung zu 21 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und zu 1,5 Millionen Euro Geldbuße verurteilt'."

Im Weiteren wird in dem fraglichen Artikel davon berichtet, dass die Piratenpartei die Kernmerkmale der a) rechtlich eigentlich überhaupt nicht zulässigen und b) darüber hinaus auch noch völlig unzulänglichen Software aufgelistet habe: "Unter anderem gebe es die 'spurenlose Möglichkeit, die Software zu aktualisieren, zu erweitern und zu entfernen', die Daten würden 'an und über Rechner außerhalb des deutschen Hoheitsgebiets' versendet." Bezogen auf die Erkundungen des CCC heißt es: "Die Software und andere untersuchte Trojaner könnten 'nicht nur höchst intime Daten ausleiten, sondern bieten auch eine Fernsteuerungsfunktion zum Nachladen und Ausführen beliebiger weiterer Schadsoftware. Aufgrund von groben Design- und Implementierungsfehlern entstehen außerdem eklatante Sicherheitslücken in den infiltrierten Rechnern, die auch Dritte ausnutzen können'." Da kann man mal wieder sehen, mit welchem Gelichter die anzubandeln pflegen, die in diesen unseren Landen das Sagen haben - sich somit selbst als allerübelste Konsorten outend!

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