Freitag, 21. Mai 2010

727 Über 500 000 Euro in 80 Jahren für Klosterkammer-Erbpachtland: Ein stolzer Pachtzins! Und ein ordentlicher Klotz am Bein.


Nun hat die in Post 725 bereits vorgestellte Initiativgruppe Wohnen im Alter den Vertrag mit der Klosterkammer Hannover, vertreten durch deren Herrn Nagel, perfekt gemacht. Diese Nachricht erscheint in der Presse einen Tag nachdem die auch nachstehend in den Abschlusskasten gestellte Annonce in einem Beilagenteil der HAZ veröffentlicht wurde. Welche nur für denjenigen, der bereits Erfahrung mit dem fraglichen Vertrag resp.den sie zeichnenden mächtigen Vertretern der Klosterkammer gemacht hat, erkennbar werden lässt, welchen Klotz sich die unterzeichnenden Senioren damit ans Bein gebunden haben. Sämtliche das Agieren der Klosterkammer auf diesem und einem anderen Terrain betreffende Einträge zu finden übrigens in dem Post 569 569 569 569 dieses Blogs.

In ihm habe ich immer wieder darauf hingewiesen und Zeitungsmaterial dazugestellt, dass die Belastung durch die in neuerer Zeit in recht kurzen Abständen geforderten Aufschläge so hoch sind, dass immer mehr Familien sich zu Interessengemeinschaften in Sachen Pachtzinserhöhung zusammengeschlossen - oder aber sogar ihr Haus niedergerissen haben, weil sie die nicht mehr tragen konnten und wollten.

Lässt man nun diese als äußerst heikel für die Betroffenen sich darstellende Handhabung der Erbpachtverträge durch die fragliche Institution außer Betracht und ermittelt aus der in der Annonce erscheinenden Relation von Grundstücksgröße und Pachtzinshöhe die Kosten, welche sich einem solchen für die Unterzeichner ergeben, dann ist die Sachlage wie folgt: 6 480 € lassen sich aus ihr heraus als jährliche Belastung errechnen. Daraus wiederum ergibt sich bei der zugrundegelegten Laufzeit von 80 Jahren für einen Erbpachtvertrag der stolze Betrag von 515 400 € - eine Summe, die das Mehrfache des Kaufpreises für ein solches regulär via Kaufvertrag zu erwerbendes Grundstück beinhaltet. Und - was bei dem Ganzen nicht vergessen werden darf: die in der Rechtsnachfolge auf der Endstufe Stehenden haben bei Auslaufen des von ihren Vorgängern abgeschlossenen Vertrages bei diesem Konstrukt null Anrecht auf eben dieses ihnen bewohnte und insgesamt viel zu teuer bezahlte Landstück.

Selbst wenn man die Position vertritt, dass das Erbpachtland den unterzeichnenden Vertragspartner ja nicht so teuer kommt wie ein zu kaufendes Grundstück: Bei etwas vernünftigerer Überlegung und etwas mehr Informationshintergrund kann man sich doch nicht der Einsicht verschließen, dass das Erbpachtverfahren - zumindest in der Form, wie es von der Klosterkammer Hannover gehandhabt wird - wegen der exorbitanten Höhe des für das Grundstück im Endeffekt zu zahlenden Preises sowie vor allem auch wegen der unkalkulierbaren Pachterhöhungen eine äußerst fragwürdige Angelegenheit ist. Bei der die Gemüter sich ganz schnell so erhitzen können, dass selbst ein Kühlschrank und noch so viele kalte Getränke da nicht für Abhilfe sorgen können:

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