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Montag, 3. Januar 2011
1003 Ein Machtwort seitens der hiesigen IHK zu Stuttgart 21: Dem rechtsverbindlichen Planfeststellungsverfahren hätte eine breite Diskussion einsetzen müssen. In der Realität hat sich somit erwiesen, dass das Planungsrecht in Deutschland nur dem Anschein nach in Ordnung ist.
Näheres entnehme man bitte dem Editorial des IHK-Infoblattes niedersächsische WIRTSCHAFT, welches soeben erst in meinem Briefkasten gelandet ist - nur wenige Stunden nachdem ich den Eintrag 1001 fertiggestellt hatte, in welchem sich insbesondere dieses Thema angesprochen findet (1001). Dieses Planungsrecht wird - und dies ist, wie aus dem fraglichen Editorial eben auch hervorgeht und somit keine Erfindung von mir ist - so gehandhabt, dass von interessierter Seite Projektvorstellungen so in die politischen Gremien lanciert werden, dass die die Sache in eben dem ihnen nahegelegten Sinne durchwinken - damit jede Menge Unruhe und Unzufriedenheit in der Bevölkerung stiftend. Aber was soll's? Man hat ja durch seine eigene Wahl die Bildung eben solcher Gremien mit ermöglicht - somit auch dem Tunnelbauer Herrenknecht erlaubend, große Sprünge zu tun.
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