Donnerstag, 28. Juni 2012

1757 "Die Verlage versichern, gestützt auf ein Rechtsgutachten, dass harmlose Blogger nichts zu befürchten hätten": Ein Statment in der NP, welches...


..... dem Betreiber dieses Internetportals recht gelegen kommt.
Ob, Neue Presse, FAS, ZEIT oder welches Presseorgan auch immer: Stets sah sich der Blogger mit der Frage konfrontiert - auch wenn diese bei seinen Überlegungen eine nur mehr randliche Rolle spielte -, inwieweit er durch das bei seinen Auslassungen über alles Mögliche in diesen Landen herangezogene Pressematerial in Konflikt mit dem Urheberrecht kommen könnte. Während in der HAZ von heute zu diesem Thema gar nichts weiter vermeldet worden ist, gibt die für eine Woche im Probeabo bezogene NP in Sachen Leistungsschutz und Urheberrecht die vorstehend gebrachte Auskunft. Die bringt die Angelegenheit für den Blogger endlich so unverkennbar auf den Punkt, dass er glaubt, sich im Weiteren beruhigt zurücklehnen zu können in der Vorstellung, dass man ihm bei seinem Agieren wohl kaum wird in die Parade fahren können. In genau diesem Sinne versteht er das, was sich in dem folgenden Abschlusskasten ausgesagt findet:

1212 Mit @CROSSBICK jetzt auch bei Twitter dabei


  • HINWEIS
    Nach Einführung der neuesten Firefox-Version scheint der folgende Vermerk für die meisten Webnutzer gegenstandslos geworden zu sein:
    Wer mit dem Browser Firefox auf diese Seite stößt, ist besser beraten, den Internet Explorer, Safari von Apple oder GOOGLE Chrome zu verwenden.
    Denn: So praktikabel ersterer bei der Erstellung der Posts ist - er unterschlägt jetzt nicht nur, wie zu Anfang, eine ganze Reihe von Bild- und Textmaterialien, sondern mit einem Mal gleich alle. Aus mir unerfindlichen Gründen.


    1212 Mit @CROSSBICK jetzt auch bei Twitter dabei

    http://birdhill.radio.de

    http://gotradioclassiccountry.radio.de/

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