.... liegt es doch schließlich im Interesse der tonangebenden Kreise hierzulande, dass die Bürger verunsichert und in Angst versetzt werden. Weil sich's so nämlich ganz easy in der braunen Grauzone zu eigenem Nutz und Frommen schalten und walten lässt. Wobei den Mitbürgern aus ihrer Ohnmachtserfahrung heraus dann halt der Schneid abgekauft wird - so, dass sie nicht den Mut aufbringen, sich gegen die Machenschaften der """"""""""Elite"""""""""" zur Wehr zu setzen.
Das hier vorstehend eingestellte, in der jüngsten FAS-Ausgabe veröffentlichte Notrufprotokoll belegt in den Augen des Bloggers schon fast mit Überdeutlichkeit, wie wenig die Staatsorgane bereit sind, sich in Sachen rechter Terror zu kümmern. Kümmern tun sie sich nur, wenn es darum geht, Leute zu verfolgen, die sich angeschickt haben, beim Treiben der Rechten gegenzuhalten. Und wenn Zeitgenossen zu belangen sind, die sich irgendwann einmal gegen einen oder auch gleich mehrere Mächtige im Lande versündigt haben. Dann wird mit aller Energie eingeschritten, derer die Staatsorgane mächtig sind.
An anderer Stelle in diesem Blog wurde diesbezüglich auf den Fall Verena Becker verwiesen, die ja bekanntlich an der gegen den Generalbundesanwalt Buback gerichteten Attacke beteiligt gewesen sein soll. Im Untertitel der HAZ-Ausgabe 136/12 heißt es dazu: "Die Anklage ist sicher: Die einstige RAF-Terroristin trägt Mitschuld am Attentat auf den Generalbundesanwalt - die Todesschützin war sie nicht." Um es hier ganz deutlich zu sagen: Da ist so viel Zeit verstrichen, dass darüber mehr als eine ganze Generation ins Land kommen konnte, und da sind auf lebenslänglich Verdonnerte gleich mehrfach freigekommen: DIE SCHULD, ETWAS GEGEN EINEN DER PROTAGONISTEN DIESES UNRECHTSSYSTEMS UNTERNOMMEN ZU HABEN, IST UNTILGBAR!
Der Blogger macht sich hier die Mühe, aus dem von der Journalistin Wiebke Ramm verfassten und mit "Buback, Becker und die 'Rosinentheorie' " betitelten Beitrag zu zitieren, um diesen Punkt etwas mehr zu verdeutlichen: "Ritzert [die den Fall vor Gericht verhandelnde Oberstaatsanwältin] spricht schließlich von einer 'Beteiligung' Beckers an dem Buback-Attentat, konkretisiert dies aber zunächst nicht. Ob die Bundesanwaltschaft juristisch von einer Mittäterschaft oder von dem schwächeren Vorwurf der Beihilfe ausgeht, wird sie am Donnerstag erklären. Dann erst wird die oberste Anklagebehörde ein Strafmaß fordern. Es ist eine Schuldfeststellung der Bundesanwaltschaft, die Michael Buback, dem Sohn des RAF-Opfers, nicht reichen wird. Er könnte sie als Niederlage verstehen, weil seine Überzeugung, Becker habe seinen Vater erschossen, sich nach 92 [!!!!!!] Verhandlungstagen nicht bestätigt hat." Mehr Einblick in das beim OLG Stuttgart anhängige Verfahren verschafft wohl die hier folgend eingestellte Info:
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1717 Da bequemt sich die Polente doch endlich, Hanebuth, dem Günstling von Maschmeyer, Schröder, Wulff und Co(nsorten) auf den Pelz zu rücken. Man....Das hier vorstehend eingestellte, in der jüngsten FAS-Ausgabe veröffentlichte Notrufprotokoll belegt in den Augen des Bloggers schon fast mit Überdeutlichkeit, wie wenig die Staatsorgane bereit sind, sich in Sachen rechter Terror zu kümmern. Kümmern tun sie sich nur, wenn es darum geht, Leute zu verfolgen, die sich angeschickt haben, beim Treiben der Rechten gegenzuhalten. Und wenn Zeitgenossen zu belangen sind, die sich irgendwann einmal gegen einen oder auch gleich mehrere Mächtige im Lande versündigt haben. Dann wird mit aller Energie eingeschritten, derer die Staatsorgane mächtig sind.
An anderer Stelle in diesem Blog wurde diesbezüglich auf den Fall Verena Becker verwiesen, die ja bekanntlich an der gegen den Generalbundesanwalt Buback gerichteten Attacke beteiligt gewesen sein soll. Im Untertitel der HAZ-Ausgabe 136/12 heißt es dazu: "Die Anklage ist sicher: Die einstige RAF-Terroristin trägt Mitschuld am Attentat auf den Generalbundesanwalt - die Todesschützin war sie nicht." Um es hier ganz deutlich zu sagen: Da ist so viel Zeit verstrichen, dass darüber mehr als eine ganze Generation ins Land kommen konnte, und da sind auf lebenslänglich Verdonnerte gleich mehrfach freigekommen: DIE SCHULD, ETWAS GEGEN EINEN DER PROTAGONISTEN DIESES UNRECHTSSYSTEMS UNTERNOMMEN ZU HABEN, IST UNTILGBAR!
Der Blogger macht sich hier die Mühe, aus dem von der Journalistin Wiebke Ramm verfassten und mit "Buback, Becker und die 'Rosinentheorie' " betitelten Beitrag zu zitieren, um diesen Punkt etwas mehr zu verdeutlichen: "Ritzert [die den Fall vor Gericht verhandelnde Oberstaatsanwältin] spricht schließlich von einer 'Beteiligung' Beckers an dem Buback-Attentat, konkretisiert dies aber zunächst nicht. Ob die Bundesanwaltschaft juristisch von einer Mittäterschaft oder von dem schwächeren Vorwurf der Beihilfe ausgeht, wird sie am Donnerstag erklären. Dann erst wird die oberste Anklagebehörde ein Strafmaß fordern. Es ist eine Schuldfeststellung der Bundesanwaltschaft, die Michael Buback, dem Sohn des RAF-Opfers, nicht reichen wird. Er könnte sie als Niederlage verstehen, weil seine Überzeugung, Becker habe seinen Vater erschossen, sich nach 92 [!!!!!!] Verhandlungstagen nicht bestätigt hat." Mehr Einblick in das beim OLG Stuttgart anhängige Verfahren verschafft wohl die hier folgend eingestellte Info:
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19. Juni 2012
- Stammheim-Tagebuch - Teil 14 / Schwerpunkt
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Überraschende Wende
Buback fordert keine Verurteilung von Becker
Der Sohn des 1977 ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback, Michael Buback, fordert keine Verurteilung der früheren RAF-Terroristin Verena Becker wegen des Attentats auf seinen Vater.
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