Samstag, 10. April 2010

686 Die Klosterkammer Hannover betrachtet die Erbpacht ausschließlich als von ihr zu nutzendes wirtschaftliches Instrument: Eine Fehleinschätzung!

Momentan in dem Schaukasten von Immobilien Heller zu finden ein Hausverkaufs-Angebot, bei welchem ein monatlicher Pachtbetrag von 139,01 € für ein Grundstück mit der Größe 673 Quadratmeter ausgewiesen wird. Daraus ergeben sich nach Adam Riese dann rund 1670 € an jährlicher Belastung für den Pächter. Der per anno für den Quadratmeter zu entrichtende Betrag liegt also bei rund 2,50 €.

Könnte der Wennigser Hans-Dieter Hasenjäger - Ortsbürgermeister und zudem noch AWO-Vorsitzender - diese Zahlen bei seinem Grundstück mit der Größe 1200 Quadratmeter zugrundelegen, hätte er der Klosterkammer Hannover dafür in einem Jahr rund 3 000 € zu überweisen. Tatsächlich aber verlangt die Kammer ihm 5 400 € ab - also fast das Doppelte. Die Kostenbelastung für ihn - gerechnet pro Quadratmeter: 4,50 €.

Die nun wieder liegt noch über der, gegen die die Interessengemeinschaft Erbpachtnehmer Wolfsburg jetzt mobil gemacht hat. Wo sie momentan 4,12 € ausmacht - vgl. dazu die in dem Protokoll vom 6.d.Mts. unter
680 gemachten Angaben.
Das von der Klosterkammer beackerte finanzielle Terrain wird noch unübersichtlicher dadurch, dass sie etwa Wennigser Erbpachtnehmern die Aufteilung von größeren Grundstücken - konkret sind die jeweils auch 1 200 Quadratmeter groß - in einmal reguläres Pachtland und einmal Gartenland eingeräumt hat. Dabei verlangt sie von den Erbbauberechtigten für Letzteres mit seinen sechshundert Quadratmetern nur rund 150 € per anno, für Ersteres dagegen den über 4 Euro liegenden Preis für den Quadratmeter.

Dass die Klosterkammer Hannover auch zu gleicher Zeit völlig unterschiedliche Pachtsätze erhebt, will irgendwie nicht zu diesem rechtlichen Konstrukt passen. Insbesondere gilt dies für den Fall, dass einem nur kurze Zeit nach einem Neusiedler in ein Baugebiet zugezogenen Wennigser Bürger für eine kleinere Parzelle erheblich mehr Geld abverlangt wird als dem dort bereits Ansässigen. Kurz gesagt: Es ist Willkür im Quadrat, die sich in derlei offenbart.
Um nicht eines Tages den Offenbarungseid leisten zu müssen, streben, wie nachstehend zu besichtigen, die an den mittlerweile zustandegekommenen sieben Interessengemeinschaften Beteiligten eine Sammelklage gegen die Klosterkammer Hannover an. Welche sich ausschließlich auf den Rechtsgrundsatz 'PACTA SUNT SERVANDA' beruft, demzufolge bestehende Verträge zu erfüllen sind. Ein Grundsatz, dessen rigorose Anwendung in einer nach Gutsherrenart betriebenen Eintreibung von Geldern zumindest in einem Staatswesen fragwürdig erscheint, das sich auch die Sozialpflichtigkeit des Eigentums auf die Fahnen geschrieben hat - resp. vorgibt, diese auch im Blick zu behalten. Die an dieser Sammelklage Beteiligten würden sich gewiss wünschen, über eine Heimstatt zu verfügen, die so losgelöst vom Erdboden wie in dem nebenstehenden Bild ist, somit den Eigner der Pflicht zur Entrichtung eines Pachtzinses enthebend.

Wenn man davon ausgeht, dass die unter
618 skizzierten Mechanismen nicht auch noch in dem fraglichen Gerichtsverfahren zum Tragen kommen, dann sollte der Normalsterbliche eigentlich davon ausgehen können, dass solch willkürlicher Praxis, wie sie vorstehend anhand einer ganzen Reihe von Beispielen dargestellt wurde, nicht auch noch von den Richtern Vorschub geleistet wird.
Dabei wird gewiss auch in den Blick zu nehmen sein, dass das Instrument Erbpachtzins ursprünglich angelegt worden ist als Hilfestellung für die wirtschaftlich Schwächeren - denen halt ein Hausbau ermöglicht werden sollte, ohne dass sie dabei auch noch die durch den Grundstückserwerb entstehende Belastung zu schultern haben -, und nicht als Renditeobjekt oder -instrument für die am Markt ganz Starken und entsprechend Auftrumpfenden.

Und es wird wohl auch in den Blick nehmen zu nehmen sein, dass der geldwerte Vorteil, als der die Erbpacht einmal genommen werden konnte, sich durch solche Forderungen, wie sie jetzt von der Klosterkammer Hannover erhoben werden, in das Gegenteil verkehrt hat, also ein geldwerter Nachteil geworden ist. Nicht von ungefähr haben mittlerweile schon mehrere Familien ihr Haus dem Erdboden gleichgemacht. Nachdem sie weder die Zinsforderungen der Klosterkammer Hannover, in der Sache vertreten durch einen gewissen Herrn Dr. Nagel, weiter hatten erfüllen können und wollen, noch einen Käufer für das übermäßig belastete Haus hatten finden können.


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