AS (von dem Blogger als Analogon zum PS kreiertes Antescriptum): Anders als ursprünglich geplant, wird hier nicht ausschließlich die Forderung der Quelle-Erbin thematisiert, sondern es kommen in diesem Eintrag auch die Erfahrungen zum Tragen, die der hier wieder seine Notizen Festhaltende in recht jungen Jahren mit der Justiz machen musste. Weil an ihnen beispielhaft vorgeführt werden kann, dass und wie die Justiz sich von den Großen im Lande denn doch immer wieder mal ganz gerne ihnen zu Diensten machen lässt. Und weil an ihnen deutlich wird, wie hilflos derjenige ist, der es mit ihr zu tun bekommt in Angelegenheiten, bei denen einflussreiche Häuser ihre Interessen mit allen Mitteln der Kunst zu wahren sich gehalten sehen.
Hätte der Münsteraner Anwalt Meyer-Galander, der nach Vortrag durch den Schreiber dieser Zeilen aus dem Handgelenk heraus einen geradezu phänomenalen Schriftsatz in sein Aufnahmegerät diktiert hatte, auch vor dem OLG Hamm auftreten können - der Blogger hätte in seinem gegen den HDI geführten Schadensersatzprozess genauso obsiegt, wie ihm dies vor dem Landgericht Essen vergönnt gewesen war. Aber da von dem ihm zugewiesenen Anwalt und den Richtern ordentlich getrickst wurde. konnte er nur einen sehr bescheidenen Teilerfolg erringen. Wegen ihres die Usancen bei Gericht recht entlarvenden Charakters - eingebracht sei hier auch das, was dem Gustl Mollath vor einem solchen widerfuhr - s. dazu Post 2001, seien die entsprechenden Ausführungen jetzt sogar an den Anfang gestellt:
Wie bereits an ganz anderer Stelle in dieser Kommentarsammlung
berichtet - s. dazu den nachstehend zu findenden Post 918 -, musste der noch meilenweit von seinen Bloggeraktivitäten entfernte junge Mann
bei der in Sachen Regressforderungen vor dem OLG Hamm angesetzten Verhandlung erleben, dass der den Vorsitz
führende Richter kein einziges Wort zu der Angelegenheit verlor,
deretwegen der Haftpflichtverband der Deutschen Industrie (HDI) in die
Berufung gegangen war.
Der in Hamm vorsitzende Richter beschränkte sich vielmehr darauf, festzustellen, die Richter der Vorinstanz hätten
sich die "Sache zu leicht gemacht", um darauf dann mit den beiden im
Gerichtssaal präsenten Rechtsanwälten die Spesenregelungen abzusprechen. Beim LG Essen war der HDI in Sachen
Vergleichsabschluss durch den Vater nach dem Unfall von dessen Sohn in ganz jungen Jahren in allen Punkten unterlegen.
Dass bei dem Fall ganz massiv gekungelt worden war und Absprachen
getroffen worden sein mussten, wurde dem damals am Anfang seines
Studiums Stehenden wie auch seiner als Zeugin nach Hamm mitgekommenen Freundin
nicht zuletzt dadurch mehr als deutlich, dass der ihm zugewiesene
Rechtsanwalt kein einziges Wort zu der ganzen Angelegenheit vorzutragen
hatte. Die Freundin nach Beendigung der Gerichts"verhandlung": "Das war
ja die reinste Farce!"
Das vorstehend
nur Angedeutete verdient es, dahingehend ergänzt werden, dass bei dem
Vergleichsverhandlungen mit dem Vater dieser zu der Zeit wirtschaftlich
arg in der Bredouille war. Weil er nämlich als freier Handelsvertreter
gegenüber einem Unternehmen Verbindlichkeiten in Höhe von mehreren
tausend DM hatte. Inwieweit die Verhandlungsführer wahrnahmen, dass er
ein ganz starkes Interesse an einer möglichst bald erfolgenden,
abschließenden Regelung des Schadensfalles hatte, hat sich natürlich
niemandem ausdrücklich mitgeteilt. Festzuhalten ist aber, dass seitens
der beim HDI in der Essener Niederlassung dafür zuständigen Herren mit
Mitteln operiert worden ist, die bei näherer Sichtung der Umstände
eigentlich nur als arglistige Täuschung begriffen werden können.
Man
enthielt dem Vater nämich die Untersuchungsergebnisse vor, zu denen man
auf ärztlicher Seite gelangt war. Obwohl das Gutachten eines Neurologen
einen Erwerbsminderungsgrad von 50 % auswies - bedingt durch
allerschwerste Hirnverletzungen -, und die Verhandlungsführer Kenntnis
von ihm hatten, gab man dem Vater, um bei dem Regress nicht allzusehr
zur Kasse gebeten zu werden, zu verstehen, seinem Sohn sei kein
dauerhafter Schaden entstanden. Dabei hatte er bei dem Unfall neben
einer komplizierten doppelten Unterschenkelfraktur einen doppelten
Schädelbruch, einen Schädelbasisbruch, eine schwere Gehirnerschüttterung
sowie eine Gehirnquetschung davongetragen. In deren Folge er zunächst ca. 2 Wochen lang im Koma lag - im St. Josefs-Hospital zu Oberhausen-Sterkrade hatte man ihn deswegen gleich in die Sterbekammer verlegt - und sich
später gezwungen sah, nach erfolgter Versetzung eine Klasse zurückzutreten. Dies, obwohl er nach einem Gutachten seines langjährigen
Latein- und Klassenlehrers Dr. Siebert, der später Professor für vergleichende
Sprachwissenschaft an einer Uni im Ruhrgebiet werden sollte,
begabungsmäßig der beste Schüler der Klasse gewesen war. Hier wie auch im weiteren Verlauf sollte sich das Unfallopfer als völlig aus der Bahn geworfen erfahren.
Im
Endeffekt sollte die vorstehend angesprochene, irreführende Auskunft
dazu führen, dass der Vater, dem ja aufgrund seiner wirtschaflichen
Notlage sehr daran gelegen war, möglichst bald zu einem größeren
Geldbetrag zu kommen, zu dem Schluss gelangte, dass sein Sohn -
richtiger: er selbst - mit dem Abfindungsbetrag in Höhe von 10000 Mark
sehr zufrieden sein könne. Wobei er sich zu seiner Gewissensberuhigung
sagen konnte, durch diese endgültige Regelung des Schadensfalles die
Gefahr abgewendet zu haben, die ihm seitens der HDI-Leute nicht
eingeflüstert, sondern ausdrücklich so bezeichnet worden ist, die Gefahr
nämlich, dass sein Sohn eine Rentenneurose entwickeln könne. Wie
aber sollte der in so etwas hineingeraten können, wo er doch keinerlei Ahnung
von den ganzen Umständen hatte, die mit dem von ihm erlittenen Unfall
einhergingen? Es ist doch schlicht und ergreifend so, dass die Formel
Rentenneurose, von den HDI-Akteuren tückischerweise ins Spiel gebracht,
einzig und allein den Zweck verfolgte, dem erkennbar vergleichswilligen
Vater alle Skrupel zu nehmen.
Gott sei Dank konnte der
Unfallgeschädigte trotz seiner geminderten Leistungsfähigkeit - er
ermüdete bei geistiger Anstrengung sehr schnell, musste bei der Erledigung der Hausaufgaben immer wieder lange Pausen machen, seinen Kopf dabei auf seine auf den Schreibtisch niedergelegten Arme bettend. Vor allem aber konnte er sich Lerninhalte
ganz schlecht merken. Deshalb sah er sich dann auch gehalten, das zunächst in Angriff genommene Jurastudium schon nach einigen Semestern aufzustecken und einen weniger anspruchsvollen Studiengang zu wählen. Wobei ersterer
schon gleich zu Beginn unterbrochen wurde durch die in Post 918
beschriebene Refraktur seines falsch verheilten Schienbeinbruches. Die
aber ließ in seinen Augen den Vergleich hinfällig erscheinen, welche
Auffassung der von ihm konsultierte Rechtsanwalt Meyer-Galander prompt
teilen sollte. Der sich nach dem Vortrag des mit langem Gips bei ihm
aufgekreuzten Studenten sein Mikrofon griff und einen hieb- und
stichfesten Schriftsatz auf die Platte des zugehörigen Aufnahmegerätes
diktierte.
Bei der Berufungs"verhandlung" vor dem OLG
Hamm, bei der, wie geschildert, einzig und allein die Spesen der in
dieser Instanz eingesetzten Rechtsanwälte Gegenstand der Erörterung
waren, konnte und sollte dies alles überhaupt nicht aufs Tapet kommen.
Indem der vorsitzende Richter unter Bewilligung eines Betrages in Höhe von 5000 DM den Streitwert des Verfahrens auf 15000
Euro und damit auf das Limit begrenzte, welches überschritten werden
musste, um eine Rechtsangelegenheit vor den BGH zu tragen, konnte er dem
HDI weitere Unannehmlichkeiten ersparen. Wie nie wieder in seinem ganzen späteren Leben sollte sich der so sämtlicher Möglichkeiten der Einrede Beraubte vor- und genasführt erfahren. Weshalb er jetzt die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzt, sich bei den Institutionen zu melden, die gemeinsam gegen ihn Front gemacht haben (s. dazu den folgenden Post 2019).
Der Münsteraner Anwalt, dessen phänomenaler Schriftsatz den jungen Jurastudenten ungemein beeindrucken und ihm zu dem
durchschlagenden Erfolg beim Landgericht Essen verhelfen sollte, erklärte sich nach diesem sehr dürftigen Teilerfolg grundsätzlich bereit, die
Dinge bei einem vor dem BGH zu führenden Musterprozess noch einmal in
die Hand zu nehmen, daran aber die Frage knüpfend, ob sein
Gegenüber die Nerven habe, ein solches Verfahren während seines Studiums
durchzustehen. Dieses Gegenüber hat Herrn Meyer-Galander dann nach einer ganzen Reihe von Jahren noch einmal in der Angelegenheit kontaktiert und auch Zuspruch erhalten - verbunden allerdings mit der Auskunft, er habe sich mittlerweile in einem ganz bestimmten Rechtsgebiet so eingerichtet und sei in ihm so gefordert, dass ihm kein Raum mehr für die Weiterverfolgung des Falles bleibe. Da der Fragesteller wusste, dass er ohne diesen integren Staranwalt keine Chance haben würde, erfolgreich gegen den HDI anzutreten, hat er die Angelegenheit auf sich beruhen lassen. Bis zum heutigen Tage. An dem er die Sache CORAM PUBLICO selber vortragen kann. Wie er es bis dato immer denn mal wieder getan hat.
Hiermit sei das abgeschlossen, was der Blogger in Abänderung seines
ursprünglichen Vorhabens zu dem eigenen Erleben von Justiz hat notieren
können und übergeleitet zu dem jetzt von den Anwälten der Quelle-Erbin
vor einem in Köln tätigen Gericht angestrengten Verfahren.
www.welt.de/print/.../Auf-der-Suche-nach-einer-neuen-Identitaet.htm...
2. Dez. 2012 – Der Finanzdienstleister AWD heißt künftig Swiss Life Select. Der Namenswechsel ist ein verzweifelter Versuch, das schlechte Image ...
In der gestrigen HAZ-Ausgabe einen langen Artikel darüber gefunden,
dass bis dato von allen Gerichten die Klagen wegen Falschberatung durch
die Finanzspezialisten des Hauses AWD abgewiesen worden sind. Der
Schwerpunkt dieses Beitrags lag allerdings nicht auf diesem Vorgang, den
ganz, ganz viele von ihm Betroffene im Nachhinein nur als Gaunerei
wahrnehmen konnten, sondern darauf, dass diese jetzt erneut und auch
recht ordentlich zur Kasse gebeten werden. Und zwar von einem Anwalt -
soweit dem Blogger erinnerlich, hat er einer in Hamburg ansässigen
Kanzlei seinen Namen gegeben -, der ihnen das Bild ihrer Erfolgschancen
in den glühendsten Farben gezeichnet hat, aber nirgendwo mit seinen
Eingaben bei Gericht hat durchdringen können. Der Blogger, der nicht
zuletzt deshalb auf die Justiz in unseren Landen ganz schlecht zu
sprechen ist, weil eine einflussreiche Organisation ihm vor Gericht das
Wasser abgraben konnte, hält es für äußerst wahrscheinlich, dass auch
Frau Schickedanz so einflussreich ist, dass das Gericht ihr zu Diensten
sein wird.
Dass Sal. Oppenheim jetzt zur Deutschen Bank gehört, wie in dem
Bericht ausgesagt wird, kann den Blogger auch nicht von seinem negativen
Urteil über einmal das Justiz- und einmal das Bankwesen in diesen
unseren Landen abbringen - ist es doch gerade die Deutsche Bank, die
jetzt wieder wegen unsauberer Geschäftspraktiken in die Presse geraten
ist. Dazu ist in der SZ-Ausgabe 290/12 etwa Folgendes zu lesen: "Es geht
um einen der ganz großen Fälle im weiten Bereich der
Wirtschaftskriminalität. Mehr als 150 Beschuldigte aus ganz Europa und
der halben Welt sollen den deutschen Fiskus mit sogenannten
Umsatzsteuer-Karussellen um viele hundert Millionen Euro betrogen
haben." Oder: "Im Verlauf der Ermittlungen zeigte sich, was von den
Beteuerungen der Deutschen Bank zu halten war, man wolle mit den
Staatsanwälten und Kriminalern vollständig kooperieren. In Wirklichkeit,
erzählt ein Insider, seien die Fahnder immer wieder in die Irre
geschickt worden. Sie hätten von der Bank Schriftsätze erhalten, die das
Papier nicht wert gewesen seien, auf dem sie gedruckt waren." Sich mit
diesem Zinnober weiter zu befassen, verspürt der diese Textauszüge
Zitierende allerdings keine besondere Lust, und so werden die anderen
Zeitungsausrisse, in denen dieser Mist abgehandelt wird, ganz schnell
entsorgt werden.
Nicht nur aus der vorstehend geschilderten Erfahrung mit dem Justizwesen speist sich das Misstrauen, welches der
Schreiber dieser Zeilen gegenüber der Justiz in diesen unseren Landen
hegt. Er braucht ja nur die Zeitung aufzuschlagen, um festzustellen, wie
sehr ganz, ganz viele gerichtliche Entscheidungen das gesunde
Rechtsempfinden verletzen. Selber eine Zeitlang im Studium mit der
juristischen Materie befasst gewesen, kommt er immer und immer wieder zu
dem Schluss, dass es die einflussreichen Leute im Lande sind, die vor
Gericht obsiegen, während dem popeligen Normalbürger nichts anderes
bleibt, als in die Röhre zu gucken. Deshalb prophezeit er auch in Bezug
auf das jetzt vor einem Gericht in Köln anhängige, von Frau Schickedanz
gegen das Bankhaus Sal. Oppenheim angestrengte Verfahren, dass es
zugunsten der Quelle-Erbin ausgehen und sie die von ihr geforderten
Schadensersatzbeträge erhalten wird.
@CROSSBICK
PS1: Die vorstehend festgehaltenen Tweets kommen in unregelmäßigen Abständen immer denn mal wieder aufs Tapet, was die Folge hat, dass die Zahl der Leser dieses Beitrags über die Usancen dieses leider auch bei den Gerichten hockenden rechten Gelumpes laufend zunimmt.
PS2: Hätte es zu der Zeit schon die Möglichkeit gegeben, sich zu solch höchst negativen Erfahrungen kritisch coram publico zu äußern - der 22jährige Student hätte es wohl getan. Hatte er doch einem total willkürlich agierenden, vom TÜV Dortmund als Fahrprüfer eingesetzten Typen mit seinem schriftlich verfassten Protest gegen dessen Verweigerung der Fahrerlaubnis eine solche Schlappe bereiten können, dass der sich am liebsten in ein Mauseloch verkrochen hätte. In Münster jedenfalls, und dort in der Fahrschule Damerau, ward er nie wieder gesichtet. Und der seinen Protest in ein Schreiben mit saftigen Aussagen eingekleidet habende Student konnte die Führerscheinprüfung ohne jegliche zusätzliche Prüfungsgebühr erneut ablegen - ohne vor ihr auch nur eine einzige weitere Fahrstunde genommen zu haben.
Ebenfalls in Münster konnte der Schreiber dieser Zeilen die Leutchen bei der Schulaufsichtsbehörde in hellen Aufruhr dadurch versetzen, dass er bei ihr eine gegen seinen damaligen Ausbilder im Fach Geographie, den Studiendirektor Villis gerichtete und gemeinsam mit zwei weiteren Referendaren gezeichnete Dienstaufsichtsbeschwerde abgab. Darin gab es eine ganze Reihe von Highlights, zum Beispiel das "DER UNTERSCHIED ZWISCHEN NORD- UND SÜDAMERIKA: WELCHER IST DERJENIGE?", mit dem der in einer Vorführstunde auch noch jeden Menge weiteren Mist verzapfende und weitere liefernde "Kenner der Materie" geglänzt hatte. In dieser Stadt war es schlussendlich auch, wo der während der Semesterferien immer denn mal wieder in der Postzustellung arbeitende Student unverschuldet mit seinem Pkw einen Unfall erleiden sollte, in dessen Folge genau das geschah, was er in seiner Eingabe bei Gericht nach erfolgtem Bußgeldbescheid verlangt hatte: An der total unübersichtlichen Unfallstelle wurde von der zuständigen Straßenbaubehörde der Verkehrsspiegel montiert, für den die Gemeinde zuvor mehr als ein Jahrzehnt vergeblich gekämpft hatte, wie abschließend zu erfahren war.
PS3: Gibt man bei Google die Suchworte "hdi gerichtsverhandlung" ein, dann ergibt sich folgendes Resultat:
Seite 2 von ungefähr 9.990 Ergebnissen (0,19 Sekunden)
Suchergebnisse
cross-corner.blogspot.com/.../2017-schickedanz-verlangt-19-milliard...
vor 3 Tagen – Im Gegensatz zu den AWD-Geschädigten und zu dem, was ein HDI-Geschädigter vor Gericht erleben musste, wird sie damit wohl ...
PS4: Dass der Blogger sich auch mehr für die juristische Materie interessiert, mag man auch daraus ersehen, dass er folgenden Newsletter aboniert hat:
----- Original Message -----
Sent: Thursday, December 20, 2012 4:08 PM
Subject: LTO-Newsletter 51/2012 - Last-Minute-Geschenke für
Juristen, Weihnachtsfeiern vor Gericht, Sexualmoral im Strafrecht
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Die Vorweihnachtszeit geht nicht nur mit
Schneeflocken, Weihnachtsmärkten und Glühwein einher. Auch in den Unternehmen
feiert die Belegschaft. Die Folgen der Weihnachtsfeier aber landen ziemlich
häufig vor den Arbeitsgerichten. Kein Wunder, meint Christian Oberwetter.
Er erklärt, was vorweihnachtlich milde verzeihlich ist und was rechtlich
relevant. mehr » |
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Über 40 Jahre nach Abschaffung der
Strafbarkeit ist die Sodomie nun wieder untersagt. Experten kritisieren das vom
Bundestag am Donnerstag beschlossene Verbot der Unzucht mit Tieren, zumal es vor
allem Jugendliche und psychisch Kranke betreffe. Das ist überhaupt nicht das
Problem, meint Joachim Renzikowski im LTO-Interview. Aber was ist
Tierwürde? Und wen sollte das Verbot schützen? mehr » |
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Im Schnellstreich hat die Regierungskoalition
eine Korrektur des 2008 in Kraft getretenen nachehelichen Unterhaltsrechts
durchgepeitscht. Durch eine bloße Gesetzesergänzung soll die Dauer der Ehe bei
der Bemessung des Unterhalts nach einer Scheidung wieder stärker berücksichtigt
werden. Ein wenig überzeugender Zickzackkurs in Sachen Familiengerechtigkeit,
meint Herbert Grziwotz. mehr » |
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Am Dienstag verhandelte das BVerfG über die
Adoptionsrechte eingetragener Lebenspartner. Anders als Ehegatten können sie ein
adoptiertes Kind ihres Partners später nicht rechtlich annehmen – eine Regelung,
die den Gleichheitssatz verletzen könnte. Experten sprachen sich in Karlsruhe
gegen die Benachteiligung schwuler Paare aus. Eine Sukzessivadoption habe nur
Vorteile für das Kind. mehr » |
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Was ein Auftakt ist, wissen Musiker gut.
Anders als Juristen wird es sie daher wenig überraschen, dass eine Klage gegen
nur zwei Takte Musik den Auftakt für einen Streit geben konnte, der die Gerichte
über zehn Jahre und den BGH gleich zweimal beschäftigte. Georg Lecheler
fragt, ob das konsequente Ergebnis in Sachen Kraftwerk gegen Pelham um den Titel
"Nur mir" am Ende auch sinnvoll ist. mehr » |
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Nachrichten |
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Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät
der Universität Düsseldorf befasst sich nun eingehend mit der Frage, ob Annette
Schavan ein wissenschaftliches Fehlverhalten vorzuwerfen ist. Die
Promotionskommission hat die Empfehlung ausgesprochen, ein Verfahren zur
Aberkennung des Titels gegen die Bundesministerin einzuleiten. mehr » |
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Mit falschen Zeugnissen hat sich ein
ehemaliger Jura-Student gut bezahlte Jobs als Rechtsanwalt erschlichen. Am
Montag verurteilte das AG Frankfurt den 39-Jährigen wegen Titelmissbrauchs und
Urkundenfälschung zu einem Jahr Bewährungsstrafe und 2.000 Euro Geldauflage.
Einen Betrug erkannte das Gericht nicht. mehr » |
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Auf Antrag des Süßwarenherstellers Haribo darf
die Wettbewerberin Lindt & Sprüngli nicht länger den so genannten
"Lindt-Teddy", eine in goldene Folie eingewickelte Bärenfigur aus Schokolade,
vertreiben. Dies entschied das LG Köln am Dienstag. mehr » |
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Die Magdeburger Richter beanstandeten das bis
zum 31. März 2011 geltende Besoldungsrecht in Sachsen-Anhalt wegen Verstoßes
gegen das europarechtliche Diskriminierungsverbot. Sie verpflichteten das Land,
dem Beamten etwa 10.000 Euro Besoldung nachzuzahlen. mehr » |
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Rechtsmittel und Rechtsbehelfe
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Job & Karriere |
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Medium, um in digitale Welten abzutauchen und dem Alltag zu entfliehen. Die
Games-Branche ist auch ein spannendes Betätigungsfeld für Rechtsanwälte, wie
unser Autor Constantin Körner in Erfahrung gebracht hat. mehr » |
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Studium & Referendariat |
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Im Oktober startete an der privaten SRH
Hochschule Heidelberg ein neuer Bachelor-Studiengang Sozialrecht. Im Gespräch
mit dem Studiendekan Prof. Dr. Peter Baumeister informierte sich unser
Autor Constantin Körner über den Lehrplan sowie die Berufsperspektiven der
zukünftigen Absolventen. mehr » |
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Feuilleton |
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Wie schlecht es um die Sache der Juristen zur
Weihnachtszeit bestellt ist, erkennt man schon an der Kleidung: Bestenfalls in
traditionsbewussten Familien tritt ein (in Zahlen: 1) Mann in roter Robe auf –
nichts im Vergleich zu einem ordentlich besetzten Spruchkörper. Um zumindest
materiell für juristische Belange zu sorgen, Tipps für die letzte Shopping-Woche
von Martin Rath. mehr » |
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Presseschau |
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Anklage gegen Wiedeking – US-Pläne gegen Waffenbesitz –
EU-Tabakverordnung
Die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Stuttgart hat Anklage gegen den
früheren Porsche-Chef Wendelin Wiedeking wegen möglicher Anlegertäuschung
erhoben. Außerdem in der Presseschau: Prostitutionsgesetz, Bahn gegen
Thyssen-Krupp, Altersgrenze für Bürgermeister und warum Mieter zusätzlichen Lärm
aushalten müssen.
Zur Presseschau vom 20.12.2012
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In Brüssel wird vieles geregelt – manchmal
auch Dinge, die eigentlich nicht regelungsbedürftig erscheinen und nicht nur bei
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Generelles PS : Werte/r geneigte/r Leser/in: Sofern Ihnen Form und
Inhalt dieses Eintrags zusagen, sollte dessen Weitergabe
oder aber gleich des Blogs via Link*** an Ihren
Freundes- und Bekanntenkreis eigentlich nichts im
Wege stehen. Für den Fall, dass Sie auch über die
Adressen offiziöser Stellen verfügen: Geben Sie das Material
ruhig auch an die weiter. Damit vielleicht der/die
eine oder andere der dort Tätigen sich besinnt und
nicht mehr mitmacht bei dem hierzulande weiter und
weiter veranstalteten Wahnsinnstreiben. So, dass die
von Politikern gepflegte, nur dem Eigeninteresse
verpflichtete Verfälschung der Wirklichkeit denn doch einmal
ein Ende findet und die Demokratie eine Chance bekommt,
mehr zu sein als bisher - eine nur nützliche
Fiktion."
***Wie ein Link zu übernehmen ist, findet sich in Post 999 dargestellt, und zwar unter PS2.
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