Samstag, 23. März 2013

2128 "Was von der 'Lex Google' übrig blieb. Der Bundestag beschließt ein neues Leistungsschutzrecht - doch so richtig zufrieden ist eigentlich niemand" - auch nicht der Blogger.

 Die in dem Titel dieses Beitrags angesprochene Unzufriedenheit ergibt sich vor allem daraus, dass der Aspekt der Teilhabe an und des Miteinander-Teilens von Informationen bei dem fraglichen Gesetz gänzlich außer Betracht geblieben ist. Wie halt in unseren Breitengraden üblich, soll die Kapitalseite das Geschehen auch auf diesem Terrain bestimmen, wobei alle nichtpekunären Belange außen vor zu bleiben haben. Symptomatisch für diese Haltung und Praxis ist die Aussage, dass Verlage von denjenigen, die von ihnen gebrachte Inhalte weiterverbreiten, Geld verlangen können, "wenn diese redaktionellen Inhalte der Verlage zur gewerblichen Nutzung verbreiten."
An dieser Formulierung resp. dem, was im Gesetz steht, wird deutlich, wie eindimensional hierzulande gedacht zu werden pflegt: Alles, aber auch alles muss zu Geld gemacht werden - ein Nutzeffekt, der über das Geschacher hinausgeht, wird einfach nicht gesehen oder aber nicht anerkannt. In genau diesem Sinne hat sich auch der an der Uni Münster, die auch Studienort des Bloggers war, lehrende Professor Dr. Hoeren geäußert, der den von Google auf den Weg gebrachten Protest energisch unterstützt. Wie man auch daraus ersehen kann, dass er sich der von Google auf den Weg gebrachten Protestaktion www.netz-verteidiger.de angeschlossen hat.

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