Freitag, 8. März 2013

2116 Der "Mitternachtsparagraph" als gesetzliche Regelung der Entrichtung von Netzentgelten: Nach dem Erlass des Meldegesetzes ein weiteres Musterstück für die im Lande herrschende politische Unkultur.

Video - Geisterabstimmung zum Meldegesetz: So lief der 57 ... - Stern

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09.07.2012 Schneller Beschluss: Das umstrittene Meldegesetz wurde am 28. Juni binnen weniger Minuten im ...
 


 

Dieser Eintrag verdankt sich allein dem Umstand, dass der Blogger die neben dem Hauptartikel "Rabatte für Großabnehmer die unmittelbar neben ihm plazierte Textspalte durchgelesen hat. Die genau das zum Gegenstand hat, was immer und immer wieder in diesem Blog angeprangert wird - das vorgeblich demokratische Procedere bei anstehenden politischen Entscheidungen. Welche so gut wie ausnahmslos im Sinne oder zum Vorteil der Gruppierungen in der Gesellschaft getroffen werden, die es hierzulande eigentlich zu sagen haben. Wobei der duselige Bundesbürger, der sich das, was auch hier wieder passiert ist, einfach gefallen lässt, immer das Nachsehen hat.

Was den Blogger in Sachen "Rabattitis" besonders aufregt, ist, dass die Medien es bis dato vermieden haben, eine solche Nachricht an die Öffentlichkeit herauszugeben. Er jedenfalls ist noch nirgendwo auf eine solche Meldung gestoßen. Bezcichnend ist es in seinen Augen, dass neben dem Hauptartikel auf der HAZ-Seite der entsprechende Beitrag mehr oder weniger untergeht: auch dieses Informationsmedium kommt der entsprechenden Aufgabe, indem es ihn nur ganz randlich bringt, nur sehr mühsam nach. Als bezeichnend sieht er es auch an, dass es sehr, sehr lange brauchte, bis die trickreich zustandegekommene Regelung der Zahlungsmodalitäten, zu der es dem Text zufolge ja in einer Nacht- und Nebelaktion gekommen ist, von einer einflussreicheren Institution zumindest infragegestellt worden ist. 


So wie er die Dinge zu sehen sich leider hat angewöhnen müssen, wird das Urteil des OLG Düsseldorf, da noch nicht rechtskräftig, im weiteren Verlauf des Verfahrens gekippt werden. Daran ändert sich seiner Einschätzung nach auch nichts dadurch, dass, wie es heißt, die Europäische Kommission in dem Erlass der Stromdurchleitungskosten einen Wettbewerbsvorteil für die in Deutschland ansässigen und dort von ihr profitierenden Industriezweige wittert: Die Herren in den Chefetagen der in der Bildunterschrift genannten Hamburger Kupferhütte werden schon wissen, wie sich die Dinge in ihrem Sinne regeln lassen! Sie werden schon auf einen neuen Trick 17 vefallen, mit dem sie sich von ihren Zahlungsverpflichtungen werden freimachen können. 
......... Zeit ins Land gehen lassen, können sich die die Bonzen ruhig sagen - es wird sich schon ein Weg finden lassen, auf dem uns das für uns unangenehme Thema vom Halse geschafft werden kann. In dasselbe Horn tuten werden wohl auch die Betreiber von Golfplätzen und anderer durch den Minimalverbrauch von Strom sich auszeichnender Einrichtungen, die bis dato ja noch in dem Zug mitfahren, den Thyssen & Co. aufs Gleis geschoben haben.
   

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