Montag, 23. März 2009

196 Durch die autoritären Vorgaben des Islam stehen die Menschen noch belämmerter da als im autoritären Christentum (Fortführung von 192 und 195).

Zuletzt habe ich mich recht energisch über die verfahrene Situation ausgelassen, in welcher sich die christlichen Kirchen, hier aber insbesondere die katholische befinden. Dabei wurde Stellung bezogen gegen das Unwesen, welches speziell in letzterer mit vorgestanzten Glaubensinhalten betrieben wird. Zudem wurden Aspekte aufgezeigt, die zu beachten wären, wollte man denn wirklich von deren Misskonzeption wegkommen.

Wieder mal so recht passend dazu finde ich in der heutigen HAZ-Ausgabe eine Darstellung, die sich, von einem wohl ähnlichen Ansatz her, kritisch mit dem Islam auseinandersetzt. Unter dem Thema "Notwendigkeit der Selbstreflexion des Islam" hat die Autorin Ayaan Hirsi Ali über dessen rigide Vorstellungen und Praktiken referiert, sich dabei im Wesentlichen auf das von ihr neuveröffentlichte Buch "Adan und Eva" stützend.

In dem von Stefan Stosch verfassten Beitrag heißt es: "Der Islam sei ein rückwärts gewandter, totalitärer Glaube, der die Entidividualisierung des Menschen betreibe und Frauen diskriminiere. Unabhängiges Denken sei im Islam nicht erlaubt. So gebe es keine Entwicklung. 'An einer Glaubensgemeinschaft von mehr als 1,2 Milliarden Menschen fallen nicht das Wissen, der Fortschritt und der Wohlstand auf, sondern die Armut, die Gewalt und der Abstieg.' "

Dies ergänzend führt die Autorin aus, sie glaube nicht daran, dass der Westen etwas vom Islam lernen könne. "Sie schätzt die Gefahren größer ein. Der Westen müsse sich wappnen gegen einen Glauben, der 'immer schon auf Eroberung gründete.' " Konsequent bezieht sie darum auch in der Frage der angemessenen Reaktion auf die Atomallüren Irans dahingehend Stellung, dass dort notfalls sogar ein militärisches Eingreifen geboten sei.

Im Übrigen ist sie optimistisch, in ihrem Buch zwei Figuren zeichnend, die sich als Moslem und als Jüdin in Freundschaft begegnen, und die Menschen auffordernd, " 'Geht in die Gettos, klingelt an den Türen'.... Je besser Menschen in den Niederlanden, Deutschland und anderswo integriert seien, desto schwerer sei es für Islamisten, sie zu manipulieren."

Mit der Manipulation ist der entscheidende Punkt angesprochen: Im Islam noch weit extremer als in der Kirchenpraxis geht es in allererster Linie immer wieder darum, die Menschen auf ein bestimmtes Verständnis von Glaubensinhalten festzulegen, ihnen keinerlei Abweichung gestattend. Fatwa heißt ein hier zu nennender Begriff....

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Eine Fatwa (arabisch ‏فتوى‎ fatwā)‎ ist ein islamisches Rechtsgutachten, das in der Regel von einem Mufti (Verfasser eines Rechtsgutachtens als Spezialist für die islamische Jurisprudenz Fiqh) zu einem speziellen Thema herausgegeben wird. Üblicherweise wird eine Fatwa auf Anfrage einer Einzelperson oder eines Juristen (die um eine Fatwa bittende Person wird Mustafti genannt) angefertigt, um ein Problem, das im Rahmen der islamischen Religion aufgetreten ist, zu klären.
Inhaltsverzeichnis[Verbergen]
1 Bedeutung
2 Fatwas anlässlich konkreter Vorkommnisse
3 Quellen
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Die Einflusssphäre der jeweiligen Fatwa beruht auf der persönlichen Autorität ihres Verfassers; das bedeutet, dass – anders als im Gerichtsurteil – die in der Fatwa vertretene Rechtsauffassung nur bindend für diejenigen Muslime ist, die diese Autorität auch anerkennen. Da der sunnitische Islam keinen Klerus kennt, gibt es auch keine allgemein akzeptierte Bestimmungen darüber, wer eine Fatwa ausstellen kann und wer nicht, weshalb sich islamische Gelehrte immer wieder beschweren, es fühlten sich zu viele Menschen dazu berufen. Aus diesem Grund gibt es die sogenannte „Adab-al-Mufti-Literatur“, die die Pflichten von Mufti und Mustafti konkretisieren soll.

Jede islamische Rechtsschule (Madhhab) folgt ihrem eigenen Rechtssystem, und die Muslime gehören jeweils unterschiedlichen Rechtsschulen an. So können sowohl theoretisch als auch praktisch verschiedene islamische Geistliche widersprüchliche oder konkurrierende Fatwas ausstellen. In ihrer überregionalen, heutigen Form gehen die islamischen Rechtsschulen auf die zweite Hälfte des 8. Jahrhunderts zurück. Die Sunniten kennen und anerkennen vier Rechtsschulen (Hanafiten, Malikiten, Hanbaliten und Schafiiten), daneben existieren auch mehrere der Schiiten. Im Reformislam wurde seit dem Ende des 19. Jahrhunderts die teilweise Überwindung der Rechtsschulen durchgesetzt, wozu bei der Ausarbeitung des „kodifizierten Rechts“ die Übernahme von Rechtssätzen aus verschiedenen Schulen, sowie die individuelle Meinungsbildung als legitim erklärt wurde.
Erwähnenswert ist, dass viele Nationen, in denen Muslime einen Großteil der Bevölkerung stellen, islamisches Recht nicht als alleinige Grundlage des Rechts anerkennen.

In Ländern mit islamischem Recht werden Fatwas vor der Herausgabe meist von den nationalen Religionsführern diskutiert und beschlossen. Oftmals tun sie dies nicht völlig unabhängig von der Regierung. In solchen Fällen sind Fatwas kaum widersprüchlich und haben den Rang eines vollstreckbaren Gesetzes. Sollten sich zwei Fatwas widersprechen, wird meist von den Führern (in deren Händen ziviles und religiöses Recht liegt) ein Kompromiss erarbeitet, um zu klären, welches der beiden rechtlich wirksam sein soll.

In Ländern, in denen die Schari'a nicht Teil der Rechtsordnung ist, werden gläubige Muslime oft mit zwei konkurrierenden Fatwas konfrontiert. In einem solchen Fall folgen sie in der Regel dem Führer, der ihre religiöse Richtung vertritt oder dessen Entscheidung ihnen am ehesten entgegenkommt. So würden beispielsweise Sunniten meist derjenigen Rechtsschule folgen, der sie traditionell angehören, die Fatwa eines schiitischen Geistlichen jedoch nicht befolgen.

Fatwas anlässlich konkreter Vorkommnisse [Bearbeiten]
Die bekannteste Fatwa, die auch den Begriff erst der nicht-islamischen Welt bekannt machte, stammt vom iranischen Ayatollah Khomeini. Am 14. Februar 1989 verlangte der Schiitenführer die Tötung des Schriftstellers Salman Rushdie wegen angeblicher Gotteslästerung in seinem Buch „Die Satanischen Verse“ und wegen Abfalls vom Islam. Allerdings bestreiten insbesondere Sunniten die Gültigkeit dieser Fatwa.
Nach den Terroranschlägen am 7. Juli 2005 in London erklärte der dortige Rat der Sunniten („Jama'at e Ahl e Sunnat“), jegliche Form von Anschlägen sei nicht mit dem Islam vereinbar. Um die Bedeutung der Aussage zu unterstreichen, wählte der Sunnitenrat die Form der Fatwa.

Am 26. Oktober 2005 veröffentlichten islamische Geistliche in Somalia eine Fatwa, die sich gegen die Beschneidung beziehungsweise die Genitalverstümmelung an Mädchen richtet. Darin wird die in Afrika weit verbreitete traditionelle Praxis als „unislamisch“ verurteilt. Scheich Nur Barud Gurhan, der stellvertretende Vorsitzende der Dachorganisation somalischer Geistlicher, setzte die Beschneidung von Frauen mit einem Mord gleich. Im Jahr 2006 wurde eine weitere Fatwa gegen die Genitalverstümmelung an Frauen von der Al-Azhar-Universität in Kairo erlassen. Die Initiative dazu kam u. a. vom Obermufti von Mauretanien und von Rüdiger Nehberg. [1]

Im September 2000 wurde von Sheikh Nasr Farid Wassal, dem Großmutfi von Ägypten, eine Tabak-Fatwa zur Unterstützung der nationalen Antiraucherkampagne erlassen. In den vier orthodoxen Rechtsschulen gibt es jeweils drei kontroverse Lehrmeinungen über Tabakgenuss: einige sind der Ansicht, dass das Rauchen verboten sei, andere halten es für erlaubt bzw. verwerflich. [2]
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Siehe auch [Bearbeiten]
Liste islamischer Begriffe auf Arabisch

Weblinks [Bearbeiten]
Wiktionary: Fatwa – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen und Grammatik
Cyberfatwa
Suedasien.info: Übersichtsartikel Fatwa
Fatwa Online
Fatwa Management System (Malaysia)
Fatwa Center, Islam Web
Fatwa-Archiv des Instituts für Islamfragen (evangelikal)
Von „http://de.wikipedia.org/wiki/Fatwa
Kategorie: Islamisches Recht

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Diese Seite wurde zuletzt am 2. März 2009 um 03:03 Uhr geändert.

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......, aus dessen Umfeld hervorgeht, in welch starkem Maße die Vorgaben seitens irgendwelcher religiöser Autoritäten in das Leben der Individuen eingreifen können - bis hin zu der Todesstrafe für denjenigen, der es wagt, zu einer anderen Konfession überzutreten. Wobei man sich vor Augen halten muss, dass dergleichen allein Menschenwerk ist, behaftet immer mit dem Interesse, die eigene Position durch Machtmittel so weit zu befestigen, wie es nur irgend geht. Angst als Treibmittel für religiöses Verhalten, das Interesse an der unkritischen Übernahme von Verhaltensmaßregeln, die von der Obrigkeit verfügt werden: Das ist es, was hinter den "Bekehrungsversuchen" vor allem der Islamisten steht. Wobei, zu ihrer Schande sei's gesagt, die christlichen Kirchen sich nur graduell, nicht aber essentiell von einer solchen Attitüde unterscheiden: Bei ihnen geht es nur sublimer zu - indem sie die Angst vor dem ewigen Verderben verbreiten, denjenigen, die zu ihren Anhängern zählen, dabei in Aussicht stellend, dass für sie Plätze im Himmelreich reserviert seien (vgl. dazu meine bitterbösen Bemerkungen in dem eLogbucheintrag 195).

Meine Herren, Ihr Öberen in den verschiedenen Konfessionen: Das, worum es im in der Beziehung zur Transzendenz zentral geht, und was ich mittlerweile schon an zig Stellen nach meiner Einschätzung auch schon einigermaßen erhellend ausgeführt habe, wird durch Euch eher verbaut und unterbunden denn gefördert. Es gibt das Wort vom Schuster, der bei seinen Leisten bleiben soll: So etwas könnt Ihr in Eurem Verständnis doch gar nicht unterbringen!
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PS: Es ist mir unerfindlich, wieso im Browser Mozilla Firefox mit einem Mal eine ganze Reihe von Gestaltungselementen einfach verschütt gegangen ist. Dem habe ich bis dato - aus Gründen, die sich in Post 114,
diesen abschließend, dargestellt finden - den Vorzug gegenüber dem Internet Explorer gegeben. Angesichts dieser neuen Sachlage ergeben sich für mich Veränderungen in der Bewertung der Leistungsangebote.
AUF JEDEN FALL: DEN BROWSER INTERNET EXPLORER NUTZEN, UM DIE TAGEBUCHEINTRÄGE MIT IHREM VOLLEN GEHALT ZU SICHTEN!!!




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