Sonntag, 30. März 2014

2351 "Was soll nun aus Tebartz-van Elst werden?": Eine Frage, die gerade noch Cartoonisten wie Greser und Lenz beschäftigen mag, nicht aber Leute, die seinetwegen den Affenstall katholische Kirche verlassen haben.


Was treibt Tebartz-van Elst nachts in Limburg? - Die Welt

www.welt.de › PolitikDeutschland
02.02.2014 - Die Affäre um Limburgs umstrittenen Bischof Tebartz-van Elst wird immer dubioser ... Doch auch andernorts geraten die Katholiken in Streit. ... Trotz Menschenrechtsfrage will Deutschland mit China enger zusammenwachsen.
  
Der heute in der FAS veröffentlichte Cartoon war den hier wieder einmal aus der katholischen Szene berichtenden resp. Informationen zusammentragenden Kirchenaustrittler Grund genug, den bereits zur Seite gelegten Artikel "Nach Limburg führt kein Weg zurück" (s. unten) noch einmal aus dem Stapel der ihm noch zur Verfügung stehenden Zeitungsausrisse hervorzuholen.
 
Die hatte die ihm kostenpflichtig angetraute Ehehälfte nicht mit der Familienkutsche zu der Altpapiersammelstelle transportieren können, zu der ihre bessere Ehehälfte von Zeit zu Zeit mit seinem hochauf mit Grüngut, Flaschen und Papier beladenen Bollerwagen unterwegs ist - einen Gurt über Brust und Schulter, die Walking Sticks in der Hand. 

Weil der fragliche Artikel nämlich in seinem Infolabor lag, und nicht in dem ebenfalls im Souterrain gelegenen großen Aufenthaltsraum für die Kinder, die immer denn mal wieder in den heimlichen Gefilden weilen. Ohne Rücksicht auf Verluste hat sie den dort deponierten Riesenkarton mit Papierschnipseln leergeräumt - aus mütterlicher Fürsorge für die von der väterlichen Sammelwut ach so betroffenen Zöglinge.

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 Greser & Lenz: Der gute Witz und seine Opfer - Cartoons - FAZ

In loser Folge erscheinen bei FAZ.NET die Karikaturen von Greser & Lenz. Hier werden sie gesammelt.




    1. Greser & Lenz: Gesammelte Werke - FAZ.net

    www.faz.net › FeuilletonCartoons
    Mit der „Titanic“ aufgestiegen, bei der F.A.Z. groß geworden: Achim Greser und Heribert Lenz melken täglich das Komische ab und erfinden... - Bild 1 von 102.

  1. Weitere Bilder zu greser und lenz







  2. Greser & Lenz – Wikipedia

    de.wikipedia.org/wiki/Greser_%26_Lenz
    Achim Greser (* 20. Mai 1961 in Lohr am Main) und Heribert Lenz (* 26. Februar 1958 in Schweinfurt) sind ein deutsches Karikaturistenduo. Sie zeichnen ...
  3. Greser & Lenz - Hurra, die Krise ist vorbei! - Wilhelm Busch ...

    www.karikatur-museum.de › AusstellungenAusstellungsrückschau
    „Jeder Krieg hat seine Opfer, das Gleiche gilt für den guten Witz“ lautet das Motto von Greser und Lenz, den beiden aus FAZ und stern bundesweit bekannten

    5. Greser & Lenz | Witze für Deutschland
    • www.greser-lenz.de/
      ... aktuelle Witz · Witze-Archiv · Biografie · Bücher · Kontakt · Gästebuch. Die Kommentarfunktion ist geschlossen. Greser & Lenz · Proudly powered by WordPress.
 Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst

PS1: "Strahlemann & Söhne" dürfte die Bezeichnung sein, die hier auf den gefallenen Engel zutrifft. Der so völlig kindlich und unschuldig in die Welt blickt. Ausgegraben wurde dieses Photo in der Ausgabe 42/13 des Legal Tribune Online Newsletters. Zusammen mit einem Interview zu dessen Fehlverhalten, geführt mit einem Rechtswissenschaftler von der Universität Erfurt, und zusammen mit Kommentaren zu dem Verschwendungsverhalten des Limburger Bischofs. 

"Die Bischofsweihe kann er nie verlieren"

Interview mit Prof. Dr. Manfred Baldus

15.10.2013

Ihm werden die Verschwendung von Kirchenvermögen und eine Falschaussage vorgeworfen. Am Wochenende reiste der Limburger Bischof nun nach Rom, um sich im Vatikan den Vorwürfen zu stellen. Kirchenrechtler Manfred Baldus erwartet dennoch nicht, dass so schnell endgültig über die Zukunft von Tebartz-van Elst entschieden wird und erklärt, warum der Rücktritt eines Bischofs nicht erzwingbar sein kann.


LTO: Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat in der vergangenen Woche einen Strafbefehl gegen den Bischof Tebartz-van Elst beantragt wegen einer öffentlichen Falschaussage an Eides statt. Außerdem wird ihm vor allem vorgeworfen, Kirchenvermögen zu verschwenden. Die Kosten für den Bau des Bischofssitzes in Limburg sollen mittlerweile 30 Millionen Euro übersteigen. Verpflichtet das katholische Kirchenrecht Bischof Tebartz-van Elst zum Rücktritt?
Baldus: Nein. Ein Rücktritt, wie er jetzt in der Öffentlichkeit diskutiert wird, heißt kirchenrechtlich Amtsverzicht. Das bekannteste Beispiel aus jüngerer Zeit ist der Amtsverzicht des Bischofs Mixa aus Augsburg im Jahr 2010.
Nach Kanon 401 § 2 hat ein Bischof dem Papst seinen Amtsverzicht anzubieten, wenn er aus einem gesundheitlichen oder einem anderen schwerwiegenden Grund nicht mehr in der Lage ist, seine Amtsgeschäfte wahrzunehmen. Eine Verpflichtung, diesen Amtsverzicht anzubieten, besteht nicht.
Allerdings handelt es sich um eine nachdrückliche Bitte, einen gesetzlichen Appell an das Verantwortungsbewusstsein des einzelnen Bischofs. Das ist nicht erzwingbar und zwar weder vom Papst noch von irgendeinem Gremium.
Das Domkapitel (Anm. d. Red: Leitungskörperschaft der Bischofskirche) hat zwar das Bischofswahlrecht, aber nicht das Recht zur Abwahl. Es wird auch nicht ernsthaft diskutiert, die konkordatären Rechte diözesaner Gremien wesentlich zu verändern. Dagegen spricht schon die hierarchische Verfassung der Kirche.

Der Papst ist umgekehrt auch nicht verpflichtet, das Verzichtsangebot anzunehmen.

"Du sollst nicht lügen – keine Norm des kirchlichen Strafrechts"

LTO: Was ist ein schwerwiegender Grund, der einen Amtsverzicht in diesem Sinne gebietet?
Baldus: Umstände, die in der Person des Bischofs liegen und die ihn auf unabsehbare Zeit daran hindern, seine wesentlichen Aufgaben in der ihm anvertrauten Diözese  zuverlässig wahrzunehmen.
LTO: Was wären solche Umstände?
Baldus: Ein Bischof, der beispielsweise nicht mehr imstande ist, die wirtschaftlichen Belange des Bistums angemessen zu vertreten und seinen Kontrollaufgaben auf der Grundlage des geltenden kirchlichen Rechts nachzukommen.
LTO: Und wie sieht es mit einer strafrechtlichen Verurteilung aus? Dem Bischof wird ja eine öffentliche Falschaussage an Eides statt vorgeworfen, auch ein Untreuevorwurf soll nach neueren Medienmeldungen im Raum stehen.
Baldus: Kanon 416 erwähnt die Absetzung. Voraussetzung dafür ist nach Kanon 196 § 1 eine Straftat im Sinne des kirchlichen Strafrechts. Verstöße gegen das staatliche Strafrecht reichen nicht aus. Und im kirchlichen Strafrecht gibt es keine Norm, die beispielsweise dem Untreuetatbestand des Strafgesetzbuchs als Vermögensdelikt vergleichbar wäre.
LTO: Und was ist mit der mutmaßlichen Falschaussage, wegen der die Staatsanwaltschaft Hamburg einen Strafbefehl beantragt?
Baldus: Hier geht es nicht um eine Falschaussage vor einem kirchlichen Gericht.
LTO: Das Kirchenrecht kennt nicht das Gebot "Du sollst nicht lügen"?
Baldus: Das ist sicherlich ein biblisches Gebot, aber keine Norm des kirchlichen Strafrechts, die wiederum mit Sanktionen verknüpft werden kann. Übrigens gilt dies auch im weltlichen Recht. Lügen ist nur im Zusammenhang mit bestimmten Tatbeständen –zum Beispiel Betrug – strafbar.
LTO: Was passiert mit einem Bischof nach einem Amtsverzicht?
Baldus: Das steht allein zur Disposition des Papstes. Allerdings geht es ja nur um ein einziges Element des Bischofsstatus. Nämlich das Amt, das ein Bischof wahrnimmt. Ein Bischof ist der Inhaber der höchsten Stufe des Weihesakraments. Diese Bischofsweihe kann er nie verlieren. Verlierbar ist nur die damit verbundene Leitungsvollmacht etwa einer bestimmten Diözese.
Seite 1/2
  1. Seite 1: Amtsverzicht und Absetzung
  2. Seite 2: Versetzung, vorläufige Maßnahmen und Regeln der Vermögensverwaltung

 
Kommentare

17.10.2013 17:44
Sehr komisch aber auch zugleich sehr hilfereich finde ich es hier zu lesen das es nach kichliches Strafrecht offensichtlich kein Strafbestand der Untrue gibt weder noch eins bezueglich die Falschaussage.
Zugleich erklaert dies fuer mich aber auch sehr vieles, zum Beispiel wie Kirchenchefs immer wieder mit der Wahrheit umgehen.
Danke fuer diese Information!
Antoine Berben Auf diesen Kommentar antworten


18.10.2013 11:15
Nach dem Strafbefehlsantrag der StA Hamburg wird dem Bischof zur Last gelegt, er habe in zwei Zivilverfahren vor dem LG Hamburg zur Glaubhaftmachung jeweils eine von ihm unterzeichnete Eidesstattliche Erklärung einreichen lassen, die inhaltlich falsch gewesen sein soll. Dies erfüllt den Straftatbestand der Falschen Versicherung an Eides Statt gemäß
§ 156 StGB und nicht den der falschen uneidlichen Aussage, die eine höhere Strafandrohung vorsieht. Dass die Medien beide Tatbestände nicht voreinander unterscheiden können und ständig von Falschaussage sprechen, muss wohl hingenommen werden. Dass aber auch die juristisch sachkundige LTO in dem obigen Interview diese Tatbestände durcheinander wirft und von "Falschaussage", "öffentliche Falschaussage an Eides statt" (zweimal!) und "mutmaßliche Falschaussage" spricht, überrascht den an Genauigkeit gewohnten Juristen doch sehr.
Peter Forster Auf diesen Kommentar antworten

18.10.2013 19:18
...tut und befolgt also alles, was sie euch sagen, aber richtet euch nicht nach dem was sie tun. Matthäus 23/3
Friedrich Schuster
 PS2: Nicht nur die beiden genannten Cartoonisten, sondern auch ein Mann aus dem Redaktionsstab der FAS widmet dem im Abschlusskasten noch einmal erscheinenden Bischof in derselben Ausgabe einige Zeilen:



















  • HINWEIS
    Nach Einführung der neuesten Firefox-Version scheint der folgende Vermerk für die meisten Webnutzer gegenstandslos geworden zu sein:
    Wer mit dem Browser Firefox auf diese Seite stößt, ist besser beraten, den Internet Explorer, Safari von Apple oder GOOGLE Chrome zu verwenden.



    Denn: So praktikabel ersterer bei der Erstellung der Posts ist - er unterschlägt jetzt nicht nur, wie zu Anfang, eine ganze Reihe von Bild- und Textmaterialien, sondern mit einem Mal gleich alle. Aus mir unerfindlichen Gründen.


    Mit @CROSSBICK jetzt auch bei Twitter dabei


    http://gotradioclassiccountry.radio.de/



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