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Lieber Klaus Bickmann,
„Trick“, „juristischer Kniff“, „Farce“ – Petra Pinzler von der Wochenzeitung
Die ZEIT verwendet eindeutige Worte, wenn sie über den neuesten Plan der
EU-Kommission spricht: Zwar sollen Bundesrat und Bundestag am Ende über
CETA abstimmen dürfen, doch bis dahin will die Kommission das Handelsabkommen
zur Gänze „vorläufig“ in Kraft setzen. Und das womöglich schon im
Herbst.[1]
Die vorläufige Anwendung eines Abkommens kann sich über Jahre
hinziehen und uns Bürger/innen Milliarden kosten. Von
Sonderklagerechten für ausländische Investoren bis hin zur Gentechnik – vieles,
was bei TTIP droht, würde dann schon Realität.
Doch gemeinsam können wir etwas tun, damit es nicht so weit kommt: Zusammen
mit unseren Bündnispartnern Mehr Demokratie und Foodwatch klagen wir vor dem
Bundesverfassungsgericht. Im ersten Schritt werden wir eine einstweilige
Verfügung gegen die vorläufige Anwendung von CETA beantragen. Als
Prozess-Bevollmächtigten konnten wir den renommierten Völkerrechtler Professor
Dr. Bernhard Kempen gewinnen.[2]
Schon mehr als 80.000 Bürger/innen haben sich der Verfassungsbeschwerde
angeschlossen. Aber Ihre Unterstützung fehlt noch. Damit wir mit mehr
als 100.000 Vollmachten die größte Bürgerklage aller Zeiten auf den Weg
bringen! Dazu müssen Sie Professor Kempen nur eine Vollmacht geben, Sie
vor dem Bundesverfassungsgericht zu vertreten. Es entstehen Ihnen dabei weder
Kosten noch andere Verpflichtungen – und es ist ganz
einfach: |
Trotz Verfassungsklage streiten wir natürlich weiterhin dafür, das
undemokratische Handelsabkommen politisch aufzuhalten. Denn noch ist der
Polit-Poker um CETA nicht verloren: Die SPD-Landesverbände Berlin, Bremen,
Schleswig-Holstein und Bayern haben sich bereits für eine Ablehnung von CETA
ausgesprochen. Denn sie wissen: Die „roten Linien“ der SPD werden durch
CETA mehrfach überschritten.[3] Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund
fordert, CETA nicht zu ratifizieren.
Die CETA-Klage ist unsere Rückversicherung, falls die SPD dem Druck des
Koalitionspartners nachgeben und CETA zustimmen sollte. Denn CETA ist
ein Demokratie-Skandal, den wir nicht hinnehmen können. Mit CETA soll
Macht von Parlamenten weg verlagert werden – hin zu Expertengremien und einem
ständigen Schiedssystem, die alle nicht demokratisch legitimiert sind.
So wird auch uns Bürger/innen Macht entzogen und unser Recht auf
demokratische Teilhabe beschnitten. Das verstößt gegen das Grundgesetz,
deshalb klagen wir. Schon die „vorläufige Anwendung“ von CETA an
Bundestag und Bundesrat vorbei ist unserer Ansicht nach verfassungswidrig.
Um die öffentliche Debatte über CETA zu intensivieren, haben wir uns für eine
Sammel-Klage vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden. Je mehr
Menschen sich der Klage anschließen, desto kraftvoller wird unser
Protest. Klagen Sie jetzt gemeinsam mit zehntausenden Bürger/innen
gegen CETA! |
Mit herzlichen Grüßen
Jörg Haas, Campaigner
Felix Kolb, Campact-Vorstand
PS: 13,5 Milliarden Euro will der Trans-Canada-Konzern vor einem
Schiedsgericht erstreiten, weil US-Präsident Barack Obama einer
umweltgefährdenden Pipeline für schmutziges Teersand-Öl die Genehmigung
verweigerte – nach breiten Protesten der Bevölkerung.[4] Mit CETA drohen
auch uns solche Investor-Staat-Klagen – und das schon während der
vorläufigen Anwendung. |
[1] Und schon naht der nächste Trick, Zeit
Online, 7. Juli 2017 [2] Professor Dr. jur. Bernhard Kempen ist Jurist und
Direktor des Instituts für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht an
der Universität zu Köln. [3] Gutachten „Den roten Linien auf der Spur“ der
Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen NRW [4]
Ölpipeline-Stopp führt zu Milliarden-Klage, Tagblatt Online, 26. Juni
2016 |
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