Samstag, 30. Juli 2016

2508 "13,5 Milliarden Euro will der Trans-Canada-Konzern vor einem Schiedsgericht erstreiten, weil US-Präsident Barack Obama einer umweltgefährdenden Pipeline für schmutziges Teersand-Öl die Genehmigung verweigerte – nach breiten Protesten der Bevölkerung. Mit CETA drohen auch uns solche Investor-Staat-Klagen – und das schon während der vorläufigen Anwendung", heißt es in der CAMPACT-Mail vom 20.d.Mts.





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Lieber Klaus Bickmann,

„Trick“, „juristischer Kniff“, „Farce“ – Petra Pinzler von der Wochenzeitung Die ZEIT verwendet eindeutige Worte, wenn sie über den neuesten Plan der EU-Kommission spricht: Zwar sollen Bundesrat und Bundestag am Ende über CETA abstimmen dürfen, doch bis dahin will die Kommission das Handelsabkommen zur Gänze „vorläufig“ in Kraft setzen. Und das womöglich schon im Herbst.[1]
Die vorläufige Anwendung eines Abkommens kann sich über Jahre hinziehen und uns Bürger/innen Milliarden kosten. Von Sonderklagerechten für ausländische Investoren bis hin zur Gentechnik – vieles, was bei TTIP droht, würde dann schon Realität.

Doch gemeinsam können wir etwas tun, damit es nicht so weit kommt: Zusammen mit unseren Bündnispartnern Mehr Demokratie und Foodwatch klagen wir vor dem Bundesverfassungsgericht. Im ersten Schritt werden wir eine einstweilige Verfügung gegen die vorläufige Anwendung von CETA beantragen. Als Prozess-Bevollmächtigten konnten wir den renommierten Völkerrechtler Professor Dr. Bernhard Kempen gewinnen.[2]

Schon mehr als 80.000 Bürger/innen haben sich der Verfassungsbeschwerde angeschlossen. Aber Ihre Unterstützung fehlt noch. Damit wir mit mehr als 100.000 Vollmachten die größte Bürgerklage aller Zeiten auf den Weg bringen! Dazu müssen Sie Professor Kempen nur eine Vollmacht geben, Sie vor dem Bundesverfassungsgericht zu vertreten. Es entstehen Ihnen dabei weder Kosten noch andere Verpflichtungen – und es ist ganz einfach: 
Trotz Verfassungsklage streiten wir natürlich weiterhin dafür, das undemokratische Handelsabkommen politisch aufzuhalten. Denn noch ist der Polit-Poker um CETA nicht verloren: Die SPD-Landesverbände Berlin, Bremen, Schleswig-Holstein und Bayern haben sich bereits für eine Ablehnung von CETA ausgesprochen. Denn sie wissen: Die „roten Linien“ der SPD werden durch CETA mehrfach überschritten.[3] Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert, CETA nicht zu ratifizieren.

Die CETA-Klage ist unsere Rückversicherung, falls die SPD dem Druck des Koalitionspartners nachgeben und CETA zustimmen sollte. Denn CETA ist ein Demokratie-Skandal, den wir nicht hinnehmen können. Mit CETA soll Macht von Parlamenten weg verlagert werden – hin zu Expertengremien und einem ständigen Schiedssystem, die alle nicht demokratisch legitimiert sind.

So wird auch uns Bürger/innen Macht entzogen und unser Recht auf demokratische Teilhabe beschnitten. Das verstößt gegen das Grundgesetz, deshalb klagen wir. Schon die „vorläufige Anwendung“ von CETA an Bundestag und Bundesrat vorbei ist unserer Ansicht nach verfassungswidrig.

Um die öffentliche Debatte über CETA zu intensivieren, haben wir uns für eine Sammel-Klage vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden. Je mehr Menschen sich der Klage anschließen, desto kraftvoller wird unser Protest. Klagen Sie jetzt gemeinsam mit zehntausenden Bürger/innen gegen CETA!
Mit herzlichen Grüßen
Jörg Haas, Campaigner
Felix Kolb, Campact-Vorstand
PS: 13,5 Milliarden Euro will der Trans-Canada-Konzern vor einem Schiedsgericht erstreiten, weil US-Präsident Barack Obama einer umweltgefährdenden Pipeline für schmutziges Teersand-Öl die Genehmigung verweigerte – nach breiten Protesten der Bevölkerung.[4] Mit CETA drohen auch uns solche Investor-Staat-Klagen – und das schon während der vorläufigen Anwendung.
 Bildergebnis für david lynch
[1] Und schon naht der nächste Trick, Zeit Online, 7. Juli 2017
[2] Professor Dr. jur. Bernhard Kempen ist Jurist und Direktor des Instituts für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht an der Universität zu Köln.
[3] Gutachten „Den roten Linien auf der Spur“ der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen NRW
[4] Ölpipeline-Stopp führt zu Milliarden-Klage, Tagblatt Online, 26. Juni 2016

















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