Samstag, 30. Januar 2010

561 Zur Fragwürdigkeit der Verwendung von Finanzmitteln im Gesundheitswesen. Am Beispiel eines hier coram publico verhandelten Falles von Schlafapnoe4


Klaus Bickmann

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30974 Wennigsen

Bredenbeck, den 29.01.10

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An das

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen

Celle

Fax 05141962200 ~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ges. 19.50 h

L 4 KR 174/09

Schriftsatz AOK Recht vom 22.d.Mts.


Sehr geehrte Damen und Herren,


aus der neuerlichen Stellungnahme der AOK tritt die Schwäche der Argumentation der Gegenseite in aller Deutlichkeit hervor. Wobei hier gar nicht weiter darauf eingegangen werde soll, dass sie selbst abschließend ausführt, den Antrag vom 01.07.09 abändern zu wollen – natürlich nicht zugebend, dass sie ihn ändern musste.


Sie musste ihn ändern, weil das bis dato Vorgetragene vor allem insofern nicht mehr überzeugen will, als ich anhand des in meinen Blog gestellten wissenschaftlichen Materials in Sachen Schlafapnoe hinreichend habe deutlich machen können, dass die Aussage, bei der von mir gewählten Atemtherapie sei nur die Tagstimme betroffen, gänzlich an den konkreten Gegebenheiten vorbeigeht: Nicht nur die Tagstimme ist betroffen, vielmehr kann ich gerade auch bei Nacht von der Stärkung der Rachenmuskulatur profitieren.


Jetzt zieht sich die Gegenseite auf das Argument zurück, der für die weitere gerichtliche Behandlung dieser Angelegenheit erforderliche Streitwert sei ja gar nicht erreicht. In geradezu lächerlich erscheinender und kleinlicher Manier werden sogar die beiden Stunden aus dem Gesamtetat herausgerechnet, die ich ja selbst von dem Gesamtposten 20 Stunden bezahlt hätte. Was erstens nicht stimmt und zweitens an Kümmerlichkeit der Aussage sich kaum noch unter- oder überbieten lässt – je nachdem, wie man es betrachten will.


Ich halte nach wie vor dafür – dabei etwa meinen HNO-Arzt auf meiner Seite wissend –, dass die hier mit zur Debatte stehende Therapieform DAS Mittel der Wahl für den von Schlafapnoe Betroffenen ist und bitte bei dieser Gelegenheit um Folgendes: a) mir in dem gegebenen rechtlichen Rahmen auch noch über den vorgesehenen Umfang hinausgehende Behandlungsstunden einzuräumen, dabei b) auch noch festhaltend, dass der Therapeut die Behandlung durchführen kann, der bis dato zwar am wenigsten für sie genommen hat, damit aber die weitestreichenden Effekte hinsichtlich meiner gesundheitlichen Verfassung erzielen konnte – nämlich der Atem-, Sprech- und Stimmtherapeut Christian Zündel aus Hannover. Der bis dato nicht mit der Kasse abrechnen darf, weil die das wieder äußerst kleinliche Argument anzuführen beliebt, dass er ja auch noch einen Tätigkeitsbereich wahrnimmt, der über die rein heilerisch entfalteten Aktivitäten hinausgeht. Gemeint ist hier seine Lehrtätigkeit an der CDJ-Schule Schlaffhorst-Andersen in Bad Nenndorf, an der er sein den Bereich ungemein erschöpfendes Wissen weitergeben kann – damit auch erkennbar werden lassend, dass er sich mehr auf die Sache versteht als die allermeisten seiner Fachkollegen.


Mit freundlichem Gruß


Klaus Bickmann


PS: Auch dieses Fax wird selbstverständlich in meinen Blog eingestellt – vermutlich in dem zuletzt in der Angelegenheit verfassten Eintrag.


Vgl. dazu weiter:

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500 Linkliste und Begriffssuche in diesem Blog


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