Samstag, 15. Juni 2013

2191 "Der Krake [Facebook] greift nach Europa" & "Asyl für Snowden in Deutschland?": Zwei Nachrichten, deren innerer Zusammenhang unverkennbar ist.

 
Erst vor fünf Tagen hat der Betreiber dieses Blogs, der immer bestrebt ist, die Dinge auf den Punkt zu bringen, sich mit einem anderen Kraken befasst, der so gut wie pausenlos die auf dem Feld der Elektronik verfügbaren Daten abgreift, nämlich dem größten amerikanischen Geheimdienst NSA. Weil ihm die Datenhuberei, die auch von Facebook laufend inszeniert wird, so stinkt wie kaum etwas anderes, sieht der Schreiber dieser Zeilen keinerlei Veranlassung, sich dem Kreis der "Freunde" anzuschließen, die für das von Zuckerberg ersonnene Geschäftsmodell das A und O sind. Die aber überhaupt keine Freunde sind, sondern nur arme Irre, die meinen, sie könnten sich unbesorgt vor aller Öffentlichkeit selbst in den peinlichsten Posen präsentieren und die genau dieses auch von ihren "Freunden" erwarten. 

Es ist doch geradezu lachhaft, zu glauben, dass die entsprechenden Daten dem Dunstkreis des einzelnen Facebook-Users vorbehalten bleiben. Wie in dem Material nachzulesen, welches, in Post 2185 aufgenommen, die Szenerie darstellt, in der sich der User bei Facebook & Co. mittlerweile bewegt, ist es so, dass er schutzlos der von NSA und Facebook betriebenen Schnüffelei ausgeliefert ist. Dazu zunächst zwei Zitate, das erste davon bezogen auf ein "Amerika, wo Privatsphäre von vielen ohnehin nur als kurze historische Episode der Menschheitsgeschichte angesehen wird und Stellenbewerber aufgefordert werden, ihr Facebook-Passwort zu verraten. Die Daten werden am Markt offen gehandelt." Zu finden ist dieses Zitat in der ersten Hälfte der zweiten Textspalte der ja so gut wie ausnahmslos erforderlichen Collage. 

In der lässt sich das zweite Zitat ausmachen in der zweiten Hälfte der ersten Textspalte: "Big Data, der große Datenhaufen im Internet, Ergebnis der digitalen Vermessung von allem und jedem auf der Welt, hat eine Kehrseite, und die heißt Big Brother. ... Für Unternehmen sind die Berge an Kundendaten das 'Öl des 21. Jahrhunderts: Je mehr bekannt ist über Konsum und Bonität von Kunden, desto höher der Absatz." Aus beiden Zitaten geht hervor, dass es in erster Linie die wirtschaftlich verwertbaren Daten sind, die sowohl für den Kraken Facebook wie für die NSA interessant sind.
 

Die Dr. August Wolff GmbH & Co. KG Arzneimittel in Bielefeld will natürlich ihr Wundermittel "Vagisan" an den Mann - richtiger: die Frau - bringen. Und weist ihre Werbebotschaft nicht als Anzeige, sondern mit dem unverfänglich erscheinenden Begriff "Sprechstunde" aus. Solch irreführenden Begriffen, die nur dazu da sind, den Leser von dem nackten Geschäftsinteresse abzulenken, wird man wohl schon in Bälde häufiger begegnen. 

Wie interessant es weniger für ein solch kleines Unternehmen als vielmehr für die in großem Stil arbeitenden Datenhorter ist, Einzelheiten über die einzelnen Bürger zu erfahren, dies geht aus dem unterem Absatz der dritten Textspalte des hier eingestellten HAZ-Berichts hervor. In ihm heißt es: "In der neuen Anlage sollen vor allem die Anwenderprofile von Facebooks 350 Millionen europäischen Usern gespeichert werden. ... Dass die Nutzer in Schweden besser vor Behördenzugriffen geschützt seien, ist hingegen zweifelhaft. Zwar betont Marita Ljung vom Stockholmer Industrieministerium den hohen Schutz persönlicher Integrität. Just Schweden aber hat ein Gesetz verabschiedet, das den heimischen Geheimdiensten die Überwachung sämtlicher grenzüberschreitender Telefon- und Internetkommunikation erlaubt."

Die Kontrolle aller weltweit ihren kleineren oder größeren Geschäften nachgehenden und dabei das REICHwerden großschreibenden Bürger wird, wie allein schon diese beiden Textstellen belegen, immer intensiver und perfekter. Die eigens zu diesem Zweck entwickelten Algorithmen ermöglichen bei der Profilierung des einzelnen Bürgers sowohl Facebook & Co. wie auch den Behörden eine immens erscheinende Treff- und Punktgenauigkeit bei dessen Ermittlung. Die wiederum erleichtert es ihnen, auf das Individuum zugeschnittene Angebote zu erstellen oder aber so schnell und eindeutig zu identifizieren, dass es keinen Ausweg aus dem von Fahndern geknüpften Netz findet.

An diesem Punkt erscheint es dem Blogger nicht nur sinnvoll, sondern sogar notwendig, von einem seiner kleinen, im Portemonnaie herumgetragenen Notizzettel eine Feststellung zu zitieren, die die Spitzenkandidatin der Grünen, Katrin Göring-Eckardt, in einem von einem FAS-Reporter mit ihr geführten Interview getroffen hat: "Es lohnt sich, für den  Kapitalismus in Form der Sozialen Marktwirtschaft zu streiten - und den kalten Kapitalismus zu bekämpfen, in dem es nur noch um den persönlichen Vorteil geht." 

Den von den in Berlin sitzenden und gegenwärtig Verantwortung für das deutsche Gemeinwesen tragenden Politikern erstellten Armutsbericht sieht sie folgendermaßen: "Die Regierung behauptet, es sind nur 15 Prozent der Bevölkerung. ... Die Zahl ist aber geschönt; wenn ich alles zusammenzähle, ist bis zu einem Viertel der Bevölkerung von Armut betroffen. ... Neu ist, dass es eine wirklich verfestigte Armut gibt, Familien, die über Generationen nicht aus der Armut herauskommen." Dies, fügt sie noch ergänzend hinzu, sei in den 60er und 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts anders gewesen. In denen habe eine Bildungsrevolution stattgefunden, die es beispielsweise Leuten wie Fischer und Schröder den Weg zum Aufstieg auf der sozialen Leiter eröffnet habe.

Soeben noch etwas herumgestöbert in der Legal Tribune Online und dabei auf den folgenden Artikel gestoßen, der deutlich macht, dass man in Deutschland die Nachforschung nach Daten doch noch etwas skrupulöser handhabt als insbesondere in den USA:

BVerfG billigt Antiterrordatei

Polizei darf sich mit BND austauschen

24.04.2013
Datenserver
Polizei und Nachrichtendienste dürfen Daten über Terrorverdächtige und deren Kontaktpersonen austauschen. Das entschied das BVerfG am Mittwoch in seinem Urteil zur Antiterrordatei, die bereits seit 2007 betrieben wird. An einigen Stellen hätte Karlsruhe es jedoch gerne etwas klarer und fordert mehr Kontrolle. Zeit für Nachbesserungen bleibt nun bis 2015.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) billigte am Mittwoch die umstrittene Antiterrordatei grundsätzlich. Sie diene dem wichtigen Ziel, den Terrorismus zu bekämpfen und habe außerdem nur einen begrenzten Informationsgehalt, sagte der Vorsitzende Richter des Ersten Senats, Ferdinand Kirchhof, in seinem Eingangsstatement. Das Antiterrordateigesetz (ATDG) sei daher mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar (Urt. v. 24.04.2013, Az. 1 BvR 1215/07).
Bis 2015 müsse der Gesetzgeber jedoch an einigen Stellen nachbessern, die bisher nicht klar genug gefasst seien. Außerdem müsse eine Kontrolle durch den Datenschutzbeauftragten besser sichergestellt werden. Bis dahin dürfen die Sicherheitsbehörden die Datei nach den Maßgaben des Urteils weiter verwenden.


Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) reagierte mit Erleichterung: "Ich glaube, dass wir insgesamt sehr froh sei können, dass die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes bestätigt worden ist." Die von Karlsruhe geforderten Nachbesserungen würden sorgfältig geprüft und umgesetzt. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bezeichnete das Urteil als wegweisend. Das Gericht habe einmal mehr deutlich gemacht, dass es auch im Zeichen der Terrorbekämpfung keine automatische Vermengung der Tätigkeiten von Polizeien und Nachrichtendiensten geben dürfe.

Informationen über rund 18.000 Personen gespeichert

Bereits Ende 2006 trat das ATDG in Kraft. Seit März 2007 ist die umstrittene Datensammlung freigeschaltet, schon kurz danach legte der pensionierter Richter Robert Suermann Verfassungsbeschwerde ein. Bis zur aktuellen Entscheidung des BVerfG haben die Sicherheitsbehörden Daten von Terrorverdächtigen und deren Kontaktpersonen gesammelt. Insgesamt sind derzeit Informationen über rund 18.000 Personen gespeichert.


Anlass für die Errichtung der Datei war laut Gesetzesbegründung die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus. Polizei und Nachrichtendienste müssten sich moderner Informationstechnologie bedienen, um den Kampf gegen den Terror zu gewinnen – der Austausch von Erkenntnissen sollte erleichtert und beschleunigt werden, hieß es vor allem im Nachgang zu den Kölner Kofferbombern, die im Juli 2006 Sprengkörper in Regionalzügen am Hauptbahnhof der Domstadt deponiert hatten.

Datenaustausch unterliegt informationellem Trennungsprinzip

In der mündlichen Verhandlung hatte sich abgezeichnet, dass die Verfassungsrichter der Verbunddatei durchaus kritisch gegenüber stehen. In ihrem Urteil stellen sie nun fest, dass die Aufnahme in die Datenbank für den Betroffenen eine erhebliche Belastung bedeuten könne, insbesondere durch den Informationsaustausch zwischen Nachrichtendiensten und Polizei. Denn die Rechtsordnung unterscheide zwischen einer offen arbeitenden Polizei und den verdeckt arbeitenden Nachrichtendiensten, für die weniger ausdifferenzierte Rechtsgrundlagen gelten als für die Polizei.
Aus dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung folge daher für den Datenaustausch zwischen Polizei und Nachrichtendiensten ein informationelles Trennungsprinzip. Nur ausnahmsweise dürfe es einen solchen geben, wenn er einem herausragenden öffentlichen Interesse diene.

Nur willentliche Helfer terroristischer Unterstützer-Aktivitäten erfassen

Im Einzelnen erklärte Karlsruhe manche Vorschriften des ATDG für verfassungswidrig, andere für nach bestimmten Maßgaben verfassungskonform auslegbar. So ist etwa die Regelung des § 2 S. 1 Nr. 1 ATDG  nicht in jeder Hinsicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Sie verpflichtet die Sicherheitsbehörden, nicht nur Daten von Angehörigen und Unterstützern terroristischer Vereinigungen in der Datenbank zu speichern, sondern auch solche von Personen, die lediglich eine unterstützende Gruppe ihrerseits unterstützen.


Das BVerfG bemängelt, dass die Vorschrift nicht klarstellt, dass es sich dabei um eine willentliche Hilfe zu terroristischen Unterstützer-Aktivitäten handeln muss. Andernfalls könnten nämlich auch Personen erfasst werden, die eine in ihren Augen unverdächtige Vereinigung unterstützen. Eine verfassungskonforme Auslegung hält das BVerfG nicht für möglich.
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  1. Seite 1: Die Verbunddatei und das informationelle Trennungsprinzip
  2. Seite 2: Keine EuGH-Vorlage und die Auswirkungen auf die Neonazi-Datei

Um zurückzukommen auf die bereits zitierte Katrin Göring-Eckardt: Die hat laut Bericht "Asyl für Snowden in Deutschland" die Bundeskanzlerin dazu aufgefordert, bei ihrer bevorstehenden Begegnung mit Barack Obama den amerikanischen Präsidenten auf die Brisanz hinzuweisen, die in der Überwachung des internationalen Datenverkehrs steckt. Ferner solle sie sich dafür einsetzen, dass der Whistleblower hierzulande politisches Asyl erhält. So, wie der Blogger die gute Merkel kennengelernt hat, wird sie weder das eine noch das andere tun - allenfalls eine Randbemerkung von sich geben, die Obama überhaupt nicht weiter tangieren wird.

Montag, 10. Juni 2013


2185 "Staat liest mit": Edward Stones hat Gott sei Dank die beängstigende, Orwellsche Ausmaße annehmende und weltweit betriebene Bespitzelung durch den amerikanischen Geheimdienst NSA aufgedeckt.

 















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