Man muss sich nur den von der HAZ-Reporterin Wiebke Ramm (W.R.) verfassten und heute in der HAZ veröffentlichten Text durchlesen, um sich ein Bild davon zu machen, wie es in unserer Republik zugeht. Da werden zwar in einer von Zschäpe gemieteten Garage die ersten Exemplare des dem Monopoly-Spiel nachempfundenen Unterhaltungsmediums gefunden, die aber vom Verfassungsschutz "nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist", wie es beschönigend heißt, vernichtet.
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Wolfgang Rettig (JeffLink)
- 14.05.2013 22:29 Uhr
Daraus folgt dann konsequent, dass die Verteidigung das Argument vortragen kann, das bei den Durchsuchungen gefundene Material dürfe nicht gegen das "mutmaßliche" NSU-Mitglied verwendet werden, da es sich bei dem, was dabei gefunden wurde, ja nicht um Originalunterlagen handele. Da bezweifelt Wolfgang Heer, dessen Namen irgendwie zu unserer glorreichen Vergangenheit passen will (er könnte ja auch Marine, aber nicht Luftwaffe heißen), die Rechtmäßigkeit der Untersuchungen, weil kein richterlicher Durchsuchungsbeschluss vorgelegen habe.
Da weiß der saarländische Kommissar, der unsere gute Frau Zschäpe möglicherweise belastendes Material gefunden hat, absolut nichts von irgenwelchen Fingerspuren. Dazu die genannte Journalistin: "Eine Vorlage für die Verteidigung. Der Beweiswert tendiere 'gegen Null', sagt Olaf Klemke, Anwalt des Mitangeklagten und Ex-NPD-Funktionärs Ralf Wohlleben." Womit genau das erreicht ist, was von der beim Verfassungsschutz sitzenden braunen Bagage Zielvorstellung war, nämlich, ihre Gesinnungsgenossin rauszuhauen. Die nicht Terroristin genannt werden darf, weil diese Bezeichnung ja nur für solche Leute wie die Verena Becker gilt, die sich gegen die hohen Herrschaften hierzulande vergangen haben soll.
Leserkommentare zu: Anklage im NSU-Prozess verlesen: „Beate ...
www.faz.net › Politik › NSU-Prozess
14.05.2013 - Gesinnungsgenosse ist, wer den Rechtsstaat ableht. Und das macht derjenige ..... Raushauen, egal ob schuldig oder nicht. Empfehlen Verstoß ...Alles in allem also formaljuristische Defizite, die von der Verteidigung ins Feld geführt werden, um das Agieren der Staatsanwaltschaft in Frage zu stellen und zu erreichen, dass die schutzbedürftige Frau, die laut Bildunterschrift schon vor der NSU-Mordserie rechtsradikal war, aus der Schusslinie der Richter zu nehmen.
Da wird sich der Bundesanwalt Herbert Diemer richtig anstrengen und etwas vortragen müssen, was das Zeug hat, die ja unzweifelhaft zur arischen Rasse gehörende - dummerweise nicht mit blonden Haaren ausgestatte Dame - wenigstens für ein paar Tage ins Gefängnis zu bringen. Wo sie vielleicht auf Verena Becker stößt, die seit zig Jahrzehnten mit einer Verbissenheit sondergleichen von den Strafverfolgungsbehörden wieder und wieder vor den Richtertisch gezerrt wird, um ihr eine weitere Strafe aufzubrummen - das Rechtsprinzip "ne bis in idem" dabei in gröblichster Weise verletzend. Womit sie den so oft berufenen "Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung" verlassen und dem, der genauer hinschaut, deutlich werden lassen, dass diese unsere Republik nur eine Pseudodemokratie ist und wir eigentlich in einem Scheißstaat leben.
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