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Aufgrund
des nachstehend zu findenden HAZ-Berichts wird der hier
schreibende
Blogger so bald wie möglich unter dem in ihm angegebenen
Link
nachschauen, ob sein Passwort auch gehackt worden ist. Sollte
dies der
Fall sein, wird er sich Gedanken darüber machen müssen, ob
er die
Auseinandersetzung mit dem Mailaccountanbieter Web.de
bezüglich dessen
wiederholter Blockade der Passwörter für die
Konten von
k_bickmann@web.de und martin_cross@web.de weiter in
der bisherigen Form weiterführen soll und will. Gott sei Dank akzeptiert
der von dem Internetdienst Blogger.com verwendete, in den USA
stehende Server das
von Martin Cross bei Web.de gewählte Passwort
weiterhin - unabhängig
davon, dass bei dem deutschen Dienst
dessen Annahme verweigert wird.
In
der fraglichen Angelegenheit hat sich der Schreiber dieser Zeilen
mehrfach an das in Karlsruhe sitzende Unternehmen gewandt -
telefonisch,
via Fax und per eMail. Wie in diesem Internettagebuch
berichtet, wurde
sowohl das Konto des Users Martin Cross wie das
des Users Klaus Bickmann wiederholt geschlossen, aber auch nach
Protesten und Erklärungen zu
Sachlage wieder neu eröffnet. Da
für vom Computer abgesendete Faxe bei 1
& 1, dem jetzt im
Hause Web.de Regie führenden, in der
Öffentlichkeit durch
seine extreme Kundenunfreundlichkeit auffallenden Unternehmen
keine Empfangseinrichtungen für Computerfaxe mehr bestehen,
wird
wohl in Bälde das im Infolabor des Bloggers stehende alte, von
Brother
gefertigte Faxgerät angeworfen werden müssen, um den Leutchen
dort
etwas Dampf zu machen.
Um zurückzukommen auf die von Unbekannten verübten Eingriffe in die
Privatsphäre der User: An dem der hier eingestellten Publikation folgenden
Tag heißt es in der HAZ unter der Überschrift "Amt wusste schon länger
von Datenklau": "Nach Angaben der EU werden weltweit jeden Tag eine
Millionen [sic] Menschen Opfer von Internetkriminalität. Der Schade beläuft
sich demnach pro Jahr auf rund 290 Milliarden Euro. In Deutschland zählte
das Bundeskriminalamt 2012 rund 64000 Fälle von Cyberkriminalität. Viele
davon bleiben unaufgeklärt."
PS: Cyberkriminalität ist auch Thema in dem einige Tage nach
Abschluss dieses Eintrags im Infolabor des Bloggers eingetroffenen LTO-Newsletter 04/2014:
BGH zu Tippfehlerdomains
Kleiner Unterschied mit großer Wirkung
von Dr. Thomas Engels, LL.M.
22.01.2014
© reich - Fotolia.com
Wer eine Internetadresse schnell eingibt, der
kann sich schon mal vertippen – so wird aus wetteronline.de dann
wetteronlin.de. Das machen sich manche Betreiber zunutze, indem sie
Domains registrieren, die geringfügige
Abweichungen gegenüber bekannten
Seiten beinhalten. Die Behandlung dieser Praxis durch die
Instanzgerichte,
und das am Mittwoch ergangene Urteil des BGH,
kommentiert Thomas Engels. Aus Sicht von Markeninhabern
und Webseitenbetreibern sind
Domaingrabber ein lästiges Übel. Gleichlautende Domains oder auch solche
mit
beschreibenden Zusätzen werden von Dritten registriert und dem
eigentlich Berechtigten zu völlig überhöhten
Preisen zum Kauf angeboten.
Oftmals verstecken sich die Domaingrabber hinter fiktiven Adressen oder
auf
abgelegenen Inselstaaten und können nur schwer dingfest gemacht
werden.
Eine beliebte Spielart dieses Domaingrabbings ist das sogenannte
Typosquatting, bei dem Domains blockiert
werden, die im Vergleich zum
"Original" Tippfehler enthalten und daher von einer Vielzahl von
Internetnutzern
versehentlich angesteuert werden. Im durch den Bundesgerichtshof (BGH)
zu entscheidenden Fall ging es um
die Domain "wetteronlin.de", durch
deren Registrierung die Betreibergesellschaft der Domain
"wetteronline.de"
sich in ihren Rechten verletzt sah. Diese hatte ihre
eigene Domain bereits 1996 registrieren lassen und zudem
in 2001 die
Wort-/Bildmarke "WetterOnline" angemeldet. Zwar waren unter wetteronlin.de keine Wettervorhersagen
abrufbar,
sondern Angebote zur privaten Krankenversicherung. Dennoch gaben die
beiden ersten Instanzen dem
Wetterdienst recht und verurteilten den
Inhaber der Tippfehlerdomain zur Freigabe des Domainnamens.
Wettervorhersage gegen private Krankenversicherung
Das Landgericht (LG) Köln
hatte sich in seinem Urteil zunächst mit der Frage auseinandergesetzt,
ob die
unter der Domain abrufbaren Inhalte eine Markenverletzung
darstellten. Dies wurde im Ergebnis verneint,
da die beworbenen
Leistungen – Wetter und Krankenversicherungen – zu weit
auseinanderlagen, um noch
als miteinander verwechslungsfähig zu gelten
(Urt. v. 09.08.2011, Az. 81 O 42/11).
Eine Wettbewerbsverletzung hingegen hat das LG – und später auch das
Oberlandesgericht (OLG) –
Köln bejaht. Eine solche kann zwar
grundsätzlich nur dann vorliegen, wenn zwei Unternehmen als
Mitbewerber
anzusehen sind, also prinzipiell um die gleichen Kunden konkurrieren.
Dies führt oftmals dazu,
dass eine gewisse Branchennähe erforderlich
ist, die zwischen Wettervorhersagen und Krankenversicherungen
jedoch
nicht existiert. Hier sah es das LG aber als ausreichend an, dass beide
Domains um die gleichen Besucher
konkurrieren, wenn nämlich die Tippfehlerdomain darauf aus ist, diejenigen Kunden abzufangen, die
eigentlich
zur "richtigen" Domain gelangen
wollten.
Auch sei die Registrierung eine Namensrechtsverletzung. Obgleich der
Begriff "wetteronline" einen stark
beschreibenden Charakter besitze, sei
er dennoch als Firmenschlagwort der Betreibergesellschaft anzusehen,
die den Begriff auch in ihrer Firmierung führt. Mittels dieser beiden
rechtlichen Hebel wurde der Typosquatter
zur Löschung seiner Domains
verurteilt.
Auch in der zweiten Instanz unterlag er. Das OLG Köln betonte in
seinem Urteil insbesondere, dass namens-
und markenrechtliche Ansprüche
parallel geltend gemacht werden können. Zwar habe das Markenrecht
grundsätzlich Vorrang vor dem Namensrecht. Hier liege die
Rechtsverletzung jedoch nicht in der Verwendung der
Domain für ähnliche
Dienstleistungen, sondern in der bloßen Registrierung der Domain, mit
der Folge, dass diese
Registrierung als abstrakte Namensrechtsverletzung
ausreiche, um die Verurteilung auch aus diesem Grund zu
begründen
(Urt.
v. 10.02.2012, Az. 6 U 187/11).
HINWEIS Nach
Einführung der neuesten Firefox-Version
scheint der folgende
Vermerk für die meisten Webnutzer
gegenstandslos geworden zu
sein: Wer mit dem
Browser Firefox auf diese Seite
stößt, ist besser beraten,
den Internet Explorer, Safari
von Apple oder GOOGLE Chrome
zu verwenden.
Denn:
So
praktikabel ersterer bei der
Erstellung der Posts ist - er
unterschlägt jetzt nicht
nur, wie zu Anfang, eine ganze
Reihe von Bild- und
Textmaterialien, sondern mit einem
Mal gleich alle. Aus mir
unerfindlichen Gründen.
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