PS1: "Strahlemann & Söhne" dürfte die Bezeichnung sein, die hier auf den gefallenen Engel zutrifft. Der so völlig kindlich und unschuldig in die Welt blickt. Ausgegraben wurde dieses Photo in der Ausgabe 42/13 des Legal Tribune Online Newsletters. Zusammen mit einem Interview zu dessen Fehlverhalten, geführt mit einem Rechtswissenschaftler von der Universität Erfurt, und zusammen mit Kommentaren zu dem Verschwendungsverhalten des Limburger Bischofs.
"Die Bischofsweihe kann er nie verlieren"
Interview mit Prof. Dr. Manfred Baldus
15.10.2013
Ihm werden die Verschwendung von
Kirchenvermögen und eine Falschaussage vorgeworfen. Am Wochenende reiste
der Limburger Bischof nun nach Rom, um sich im Vatikan den Vorwürfen zu
stellen. Kirchenrechtler Manfred Baldus erwartet dennoch nicht,
dass so schnell endgültig über die Zukunft von Tebartz-van Elst
entschieden wird und erklärt, warum der Rücktritt eines Bischofs nicht
erzwingbar sein kann.
Anzeige
LTO: Die Hamburger
Staatsanwaltschaft hat in der vergangenen Woche einen Strafbefehl gegen
den Bischof Tebartz-van Elst beantragt wegen einer öffentlichen
Falschaussage an Eides statt. Außerdem wird ihm vor allem
vorgeworfen, Kirchenvermögen zu verschwenden. Die Kosten für den Bau des
Bischofssitzes in Limburg sollen mittlerweile 30 Millionen Euro
übersteigen. Verpflichtet das katholische Kirchenrecht Bischof
Tebartz-van Elst zum Rücktritt?
Baldus: Nein. Ein Rücktritt, wie er jetzt in der
Öffentlichkeit diskutiert wird, heißt kirchenrechtlich Amtsverzicht. Das
bekannteste Beispiel aus jüngerer Zeit ist der Amtsverzicht des
Bischofs Mixa aus Augsburg im Jahr 2010.
Nach Kanon 401 § 2 hat ein Bischof dem Papst seinen Amtsverzicht
anzubieten, wenn er aus einem gesundheitlichen oder einem anderen
schwerwiegenden Grund nicht mehr in der Lage ist, seine Amtsgeschäfte
wahrzunehmen. Eine Verpflichtung, diesen Amtsverzicht anzubieten,
besteht nicht.
Allerdings handelt es sich um eine nachdrückliche Bitte, einen
gesetzlichen Appell an das Verantwortungsbewusstsein des einzelnen
Bischofs. Das ist nicht erzwingbar und zwar weder vom Papst noch von
irgendeinem Gremium. Das Domkapitel (Anm. d. Red: Leitungskörperschaft der Bischofskirche)
hat zwar das Bischofswahlrecht, aber nicht das Recht zur Abwahl. Es
wird auch nicht ernsthaft diskutiert, die konkordatären Rechte
diözesaner Gremien wesentlich zu verändern. Dagegen spricht schon die
hierarchische Verfassung der Kirche.
Der Papst ist umgekehrt auch nicht verpflichtet, das Verzichtsangebot anzunehmen.
"Du sollst nicht lügen – keine Norm des kirchlichen Strafrechts"
LTO: Was ist ein schwerwiegender Grund, der einen Amtsverzicht in diesem Sinne gebietet?
Baldus: Umstände, die in der Person des Bischofs liegen und
die ihn auf unabsehbare Zeit daran hindern, seine wesentlichen Aufgaben
in der ihm anvertrauten Diözese zuverlässig wahrzunehmen.
LTO: Was wären solche Umstände?
Baldus: Ein Bischof, der beispielsweise nicht mehr imstande
ist, die wirtschaftlichen Belange des Bistums angemessen zu vertreten
und seinen Kontrollaufgaben auf der Grundlage des geltenden kirchlichen
Rechts nachzukommen.
LTO: Und wie sieht es mit einer strafrechtlichen Verurteilung
aus? Dem Bischof wird ja eine öffentliche Falschaussage an Eides statt
vorgeworfen, auch ein Untreuevorwurf soll nach neueren Medienmeldungen
im Raum stehen.
Baldus: Kanon 416 erwähnt die Absetzung. Voraussetzung dafür
ist nach Kanon 196 § 1 eine Straftat im Sinne des kirchlichen
Strafrechts. Verstöße gegen das staatliche Strafrecht reichen nicht aus.
Und im kirchlichen Strafrecht gibt es keine Norm, die beispielsweise
dem Untreuetatbestand des Strafgesetzbuchs als Vermögensdelikt
vergleichbar wäre.
LTO: Und was ist mit der mutmaßlichen Falschaussage, wegen der die Staatsanwaltschaft Hamburg einen Strafbefehl beantragt?
Baldus: Hier geht es nicht um eine Falschaussage vor einem kirchlichen Gericht.
LTO: Das Kirchenrecht kennt nicht das Gebot "Du sollst nicht lügen"?
Baldus: Das ist sicherlich ein biblisches Gebot, aber keine
Norm des kirchlichen Strafrechts, die wiederum mit Sanktionen verknüpft
werden kann. Übrigens gilt dies auch im weltlichen Recht. Lügen ist nur
im Zusammenhang mit bestimmten Tatbeständen –zum Beispiel Betrug –
strafbar.
LTO: Was passiert mit einem Bischof nach einem Amtsverzicht?
Baldus: Das steht allein zur Disposition des Papstes.
Allerdings geht es ja nur um ein einziges Element des Bischofsstatus.
Nämlich das Amt, das ein Bischof wahrnimmt. Ein Bischof ist der Inhaber
der höchsten Stufe des Weihesakraments. Diese Bischofsweihe kann er nie
verlieren. Verlierbar ist nur die damit verbundene Leitungsvollmacht
etwa einer bestimmten Diözese.
PS2: Nicht nur die beiden genannten Cartoonisten, sondern auch ein Mann aus dem Redaktionsstab der FAS widmet dem im Abschlusskasten noch einmal erscheinenden Bischof in derselben Ausgabe einige Zeilen:
HINWEIS Nach
Einführung der neuesten Firefox-Version
scheint der folgende
Vermerk für die meisten Webnutzer
gegenstandslos geworden zu
sein: Wer mit dem
Browser Firefox auf diese Seite
stößt, ist besser beraten,
den Internet Explorer, Safari
von Apple oder GOOGLE Chrome
zu verwenden.
Denn:
So
praktikabel ersterer bei der
Erstellung der Posts ist - er
unterschlägt jetzt nicht
nur, wie zu Anfang, eine ganze
Reihe von Bild- und
Textmaterialien, sondern mit einem
Mal gleich alle. Aus mir
unerfindlichen Gründen.
|
|
|
|
|
|
|
|
| |
|
|