Europarat initiiert Resolution zu Beschneidung
Empörung aus Israel, Zustimmung aus Deutschland
07.10.2013
Die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen ist ebenso
ein Grund für "besondere Besorgnis" wie die genitale Verstümmelung bei
Mädchen. Zu dem Schluss kam die Parlamentarische Versammlung des
Europarates am vergangenen Dienstag und initiierte eine entsprechende Resolution.
Demnach sollten die Mitgliedstaaten des Europarates das Bewusstsein für
Risiken solcher Praktiken fördern und das Kindeswohl in den Mittelpunkt
stellen. Es müsse eine "öffentliche Debatte" auch unter den
Religionsgemeinschaften über das Thema angestoßen werden. Ziel müsse es
sein, ein "Gleichgewicht" zwischen den "Rechten und Interessen der
Kinder" sowie den "Rechten und der Religionsfreiheit von Eltern und
Familien" herzustellen.
Der Europarat setzt sich für ein gesetzliches Verbot der Verstümmelung von Mädchen ein. Für die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen müssten klare Vorschriften zu den medizinischen und hygienischen Bedingungen erlassen werden. Gewisse Eingriffe sollten zudem erst dann vorgenommen werden dürfen, wenn das betroffene Kind alt genug ist, um selbst Stellung zu dem Eingriff zu beziehen.
Auch in Deutschland ist die Beschneidungsdebatte noch lange nicht am Ende angelangt. So kritisiert etwa der Strafrechtsprofessor Henning Ernst Müller in einem am Freitag erschienen Blogpost den neu eingeführten Straftatbestand des § 226a StGB als verfassungsrechtlich angreifbar. Die Norm, die die Genitalverstümmelung bei "weiblichen Personen" unter Strafe stellt, differenziere zu Unrecht zwischen weiblichen und männlichen Betroffenen.
mbr/LTO-Redaktion
Der Europarat setzt sich für ein gesetzliches Verbot der Verstümmelung von Mädchen ein. Für die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen müssten klare Vorschriften zu den medizinischen und hygienischen Bedingungen erlassen werden. Gewisse Eingriffe sollten zudem erst dann vorgenommen werden dürfen, wenn das betroffene Kind alt genug ist, um selbst Stellung zu dem Eingriff zu beziehen.
Israel reagiert mit "Unverständnis"
Aus Israel regt sich offenbar massive Kritik an dem Vorstoß des Europarates. Insbesondere die quasi-Gleichstellung der Beschneidung von Jungen mit der Genitalverstümmelung bei Mädchen sorge für Unverständnis: Die Beschneidung kleiner Jungen sei "von Alters her Teil der religiösen Traditionen zweier wichtiger Religionen, des Judentums und des Islams", zitiert der Spiegel den Sprecher des Außenministeriums in Jerusalem, Jigal Palmor. Dies mit der "barbarischen" Genitalverstümmelung von Mädchen zu vergleichen, sei bestenfalls Ausdruck einer "schockierenden" Unwissenheit. "Diese Resolution wirft einen Schatten auf den Europarat und fördert Hass und rassistische Tendenzen in Europa". Der Europarat müsse diesen Text "unverzüglich zurücknehmen". Das Ministerium wende sich zugleich gegen "jeglichen Vergleich" mit der "barbarischen Praxis" sexueller Verstümmelungen von Mädchen.Auch in Deutschland ist die Beschneidungsdebatte noch lange nicht am Ende angelangt. So kritisiert etwa der Strafrechtsprofessor Henning Ernst Müller in einem am Freitag erschienen Blogpost den neu eingeführten Straftatbestand des § 226a StGB als verfassungsrechtlich angreifbar. Die Norm, die die Genitalverstümmelung bei "weiblichen Personen" unter Strafe stellt, differenziere zu Unrecht zwischen weiblichen und männlichen Betroffenen.
mbr/LTO-Redaktion
Rechtsgebiete
Es wird Zeit, daß dem ein Ende bereitet wird und man wird sich verdutzt die Augen reiben, daß dies weder mit Hass zu tun hat, noch selbigen fördert.
Aber drohende Einbußen eigener Pfründe läßt die Wahrheitstreue schrumpfen, auch und offenbar gerade bei Religiösen aller Couleur.
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10.10.2013 00:24
Mit anderen Worten: "Was wir tun, ist eine altehrwürdige Tradition, was die anderen tun, ist Barbarei. Und wer das anders sieht, ist ein Ignorant, wenn nicht gar schlimmeres."
Der Bluff funktioniert allerdings nur so lange, bis jemand auf die Idee kommt, die Zirkumzision bei Knaben mit der Klitorisvorhautreduktion bei Mädchen (eine ebenfalls religiös begründete Tradition bei den Schafiiten, einer Rechtsschule des sunnitischen Islams) zu vergleichen.
Warum ist das Entfernen eines sandkorngroßen Stücks aus der weiblichen Vorhaut nunmehr ein Verbrechen, die Amputation eines viel größeren Stücks erogenen Gewebes bei Knaben dagegen legal?
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die Antwort auf die Frage ist leicht:
Eine beschnittene Frau empfindet beim Sex keine normale Erregung mehr - das ist ja der Sinn der Beschneidung von Frauen. das Gegenstück zur weiblichen Klitoris ist anatomisch die männliche Eichel. Ein beschnittener Mann hat bei Sex dagegen "normale Gefühle" - auch wenn er im Normalfall "länger durchhält", weil die nicht von einer Eichel geschützte Vorhaut mit der Zeit etwas unempfindlicher (aber eben nicht völlig unempfindlich) wird.
Gruß,
MHR
10.10.2013 16:41
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sol1 hat grundsätzlich Recht, beides ist eine viehische Barberei und wer das ohne medizinischen Grund sich antun lassen will muß das als geschäftsfähiger Erwachsener für sich entscheiden. Die Betonung liegt auf GESCHÄFTSFÄHIG, denn auch andere Auswüchse der Selbstverstümmelung, wie Tätowierung oder Piercing und damt verbundene masochistische Quälereien, können nur zugelassen werden, wenn sie auf autarker eigenverantwortlicher Selbstbestimmung des betroffenen Menschen beruhen!
Insgesamt betrachtet - beides ein widerlicher pseudoreligiös begründeter Anachronismus, der in einer aufgeklärten Zivilisation schlicht verboten gehört mit drakonischen Strafen; Sanktion wie §226 StGB!
Anais Mura und Benais 2012 kann ich nur beipflichten
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10.10.2013 17:40
Es geht bei der männlichen Genitalverstümmelung (rituell oder nicht)
um eine rechtswidrige und je nach Durchführung extrem schmerzhafte Körperverletzung,
um die Missachtung der sexuellen Selbstbestimmung in einem besonders schweren Fall (mit lebenslanger, teils massiver Einflussnahme und Schmerzen auch für die Partnerin) und
um eine Verletzung der Würde der Betroffenen, die objektgleich behandelt werden (viel mehr kann man die Würde eines anderen nicht mit Füßen treten als indem man sich an seinen Genitalien vergreift um ihn ungefragt als Angehörigen einer bestimmten Gruppe zu kennzeichnen).
Was wir hier erst mal brauchen ist eine Klarstellung, dass jemand der sich an den Genitalien eines Kindes vergreift
1.) Sicher kein Kind erziehen kann
2.) mit massiven strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen hat ("min. 2 Jahre")
3.) Die Verjährungsfrist für andere Formen des schweren Kindesmissbrauchs übernommen wird (denn eine Verstümmelung der Genitalien ist zweifellos eine massive Gefährdung der sexuellen Entwicklung, zielt sie doch sogar ausdrücklich auf eine entsprechende Einflussnahme ab)
4.) Die Taten auch dann verfolgt werden, wenn sie im Ausland begangen wurden.
Wenn diese Einordnung erfolgt ist kann man auch mit den Religionsgemeinschaften darüber reden, wie man Betroffenen im Übergang helfen kann und was an Erziehung, Bildung, Sozialisation und Integration verändert werden muss, damit sich nie wieder eine so krass verfassungswidrige Tradition in Deutschland festsetzen kann. Offensichtlich gelingt es da großen Gruppen nicht die Situation zu abstrahieren und objektiv zu hinterfragen, anders ist nicht zu erklären wenn jemandem nicht klar ist, dass man an Kindern nicht einfach was abschneiden darf. Eine solche Einstellung sollte kein Fall für eine Rechtsberatung sein sondern für den Psychiater, und wenn das derzeit nicht so ist haben wir ein Problem das weit über die sog. Beschneidung hinaus geht.
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