Etwa Mitte des vergangenen Monats ist im Infolabor des Bloggers eine Nachricht eingetroffen, die nicht nur ihn, sondern auch seinen Augenstern - auch gerne Perle genannt - alarmiert hat. In ihr geht es um den Beschluss "Support SA.34947" der Europäischen Kommission vom 8. Oktober 2014, durch den staatliche Beihilfen für das im Titel dieses Posts genannte Kraftwerk genehmigt worden sind. Mit Schreiben vom 12.d.Mts. hat der Leser der hier folgend eingestellten Nachricht diese zurückgesandt an die eingetragene Genossenschaft Netzkauf EWS. Die hatte er ausdrucken und auf den heutzutage nicht mehr ganz so normalen Postweg bringen können. Aus ihm nicht erkennbaren Gründen jedoch will der Link nicht funktionieren, den der Blogger hier folgend einstellen kann.
Klaus Bickmann Bredenbeck, den 12.01.15
Angerweg 6 a fon 05109/63551
30974 Wennigsen eMailk_bickmann@web.de
Netzkauf
EWS eG
Friedrichstraße
55/57
79677
Schönau
Sehr
geehrte Frau Generalsekretärin,
mit Ihrem
Beschluss „Support SA.34947“ vom 8. Oktober 2014 hat die Europäische Kommission
staatliche Beihilfen für ein neues Atomkraftwerk im englischen Hinkley Point
genehmigt. Die britische Regierung sieht vor, der EDF-Betreibergesellschaft
Bürgschaften in Höhe von über 21
Milliarden Euro für den Bau des Atomkraftwerks zuzusichern. Noch
schwerer wiegt jedoch die garantierte Vergütung für diesen Atomstrom: Mit
Beginn der Stromerzeugung wird der Garantiepreis bei rund 11 Cent pro
Kilowattstunde liegen. Dieser soll über einen Zeitraum von 35 Jahren gewährt
werden, dazu kommt noch ein jährlicher Inflationsausgleich. Nach Berechnungen der Financial Times wächst
dadurch die Garantievergütung bis zum Ende des Förderzeitraums auf 35 Cent je
Kilowattstunde an.
Nur durch diese
Subventionen wird der Bau unrentabler Atomreaktoren möglich – auch 60 Jahre
nach Beginn der zivilen Nutzung ist die Atomenergie immer noch
unwirtschaftlich. Doch nicht nur die exorbitanten Kosten, auch die immensen
Gefahren der Hochrisikotechnologie und die unlösbare Frage der Müllentsorgung
werden auf die Bürgerinnen und Bürger abgewälzt. Zugleich werden durch diese
Beihilfegewährung die Erneuerbaren Energien als klima- und
verbraucherfreundliche Alternative massiv benachteiligt und ausgebremst.
Als Bürger/-in
der Europäischen Union bin ich nicht bereit, diese Entscheidung zu akzeptieren.
Daher schließe ich mich hiermit der Beschwerde der Elektrizitätswerke Schönau
Vertriebs GmbH vom 28.11.2014 an und fordere Sie eindringlich auf, den
Beschluss zum Support SA.34947 zurückzunehmen.
Mit
freundlichen Grüßen
Klaus Bickmann
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