In dieses elektronische Bordbuch wird vor allem das eingetragen und kritisch hinterfragt, was den Zeitgenossen aus Unvernunft und Anmaßung heraus zu oft zugemutet und leider zumeist einfach hingenommen wird. Ziel dabei: Bewusst zu machen, dass ein Glückserleben möglich ist und dass es Wege gibt, die Sehnsucht nach Ganzheit, Verstehen und Erfüllung zu stillen. So, dass Lebensqualität nicht nur rational eingefordert, sondern bei zunehmender Wachheit auch erfahrbar wird.
Freitag, 19. Dezember 2014
2418 "Richtig gefährlich wird TTIP, wenn es erst einmal in Kraft ist. US-Konzerne können dann europäische Staaten verklagen, wenn deren Gesetze ihre Gewinne schmälern. Die Urteile fällen keine Richter, sondern von den Konzernen selbst ausgewählte Wirtschaftsanwälte. Schon die Drohung solcher Klagen kann reichen, um unliebsame Gesetze aus der Welt zu schaffen. Die verhängten Schadensersatzzahlungen können Staaten in den Ruin treiben": Weiß man bei CAMPACT, wo die Akteure gern einen Beitrag zu dem europaweiten Aktionstag gegen dieses gemeingefährliche Projekt leisten.
Mehr Informationen zur Kampagne "Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA" finden Sie hier.
TTIP-Aktionstag: Viertel Million Unterschriften gesammelt!
Was für ein fulminanter Erfolg im Rahmen des europaweiten Aktionstags
gegen TTIP und CETA: Bei 3.700 Sammel-Aktionen haben Aktive etwa
250.000 Unterschriften für die selbstorganisierte Europäische
Bürgerinitiative gesammelt (laut erster Hochrechnung basierend auf 1053
SMS von Veranstalter/innen). Hier wurde überall gesammelt:
Mehr als 250 Organisationen
aus ganz Europa haben sich zusammengeschlossen, um selbstorganisiert
mehr als eine Million Unterschriften von Europas Bürger/innen gegen TTIP
und CETA zu sammeln.
5-Minuten-Info: Handels- und Investitionsabkommen TTIP
Worum geht es bei TTIP?
Das Transatlantic-Trade-and-Investment-Partnership-Abkommen, TTIP,
ist kein klassisches Freihandelsabkommen. Es geht nicht um die
Abschaffung von Zöllen und Handelsschranken, weil es die zwischen Europa
und den USA kaum noch gibt. Ziel ist vielmehr der Abbau von so
genannten „nicht-tarifären Handelshemmnissen“. Als Handelshemmnis können
die Vertragspartner alles definieren: Verbraucherschutz,
Kennzeichnungspflicht, Datenschutz, Arbeitnehmerrechte. Richtig gefährlich wird TTIP, wenn es erst einmal in Kraft ist.
US-Konzerne können dann europäische Staaten verklagen, wenn deren
Gesetze ihre Gewinne schmälern. Die Urteile fällen keine Richter,
sondern von den Konzernen selbst ausgewählte Wirtschaftsanwälte. Schon
die Drohung solcher Klagen kann reichen, um unliebsame Gesetze aus der
Welt zu schaffen. Die verhängten Schadensersatzzahlungen können Staaten
in den Ruin treiben. Die Vertragsverhandlungen finden ohne Transparenz, ohne Debatte und
Beteiligung der demokratisch gewählten Parlamente statt. Die Parlamente
können am Schluss nur noch Ja oder Nein zu dem ganzen Vertrag sagen.
Das geplante Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU birgt viele Gefahren:
US-Produkte müssten nicht mehr europäische Verbraucherschutz- und
Tierschutzstandards einhalten, um in der EU verkauft zu werden. Damit
EU-Unternehmen dann nicht benachteiligt sind, müssten die Standards
hierzulande gesenkt werden.
Regeln zur Bankenaufsicht und zur Zügelung der Finanzmärkte können
aufgeweicht werden - und die nächste Bankenkrise wird wieder von den
Bürger/innen statt von den Banken bezahlt.
In Europa kostet TTIP 583.000 Arbeitsplätze, in Deutschland allein gehen 134.000 Jobs verloren.
Wenn öffentliche Dienstleistungen als Märkte interpretiert werden,
wie es die Pläne bisher vorsehen, wird eine Welle an Privatisierungen
folgen.
IM EU-Recht wird der Status Quo festgeschrieben: Keine Chance mehr
für dringend nötige Regeln gegen den Missbrauch von Antibiotika bei der
Tiermast oder gegen hormonähnliche Substanzen in Alltagsgegenständen.
TTIP wird die Einfuhr gentechnisch veränderter Lebensmittel erleichtern und die Kennzeichnungspflicht aufweichen.
Im Bereich des so genannten „geistigen Eigentums“ drohen
Verschärfungen: weniger Rechte für Internetnutzer, weniger
preisgünstige Medikamente und ein lascher Datenschutz.
Investoren sollen die Möglichkeit bekommen, Staaten vor
Schiedsgerichten zu verklagen, wenn sie ihre Gewinnaussichten durch
demokratische Beschlüsse verletzt sehen. Auf eine solche
Investitionsschutzklausel in einem anderen Abkommen beruft sich heute
schon Vattenfall – und verklagt derzeit Deutschland auf 4,7 Milliarden
Euro Schadensersatz für den Atomausstieg.
Der durch das Abkommen ausgelöste Preiskampf bei Lebensmitteln würde
auf beiden Seiten des Atlantiks naturschonend wirtschaftende Bauernhöfe
massenweise zur Aufgabe zwingen.
Die durch die EU-Chemikalienverordnung REACH vorgeschriebene
Gefahrenprüfung vor der Markteinführung von Substanzen wird umgehbar:
Ein Konzern müsste nur ein Produkt in den USA anbieten – und schon
könnte er es auch in Europa verkaufen.
Wer verhandelt?
Die Verhandlungen finden statt zwischen der EU-Kommission, vertreten
durch die Handelskommissarin Cecilia Malmström, und dem
US-Handelsministerium. In der EU haben weder die Mitgliedsstaaten noch
die anderen EU-Kommissare, noch gar die Abgeordneten von Europaparlament
und nationalen Parlamenten Einblick in die meisten
Verhandlungsdokumente. Auf massiven öffentlichen Druck hin stellt die
EU-Kommission inzwischen einige ihrer Verhandlungspositionen online -
allerdings weigert sich die US-Seite dasselbe zu tun. Deshalb bleibt ungewiss, wo mögliche Kompromisslinien liegen werden.
Da beide Verhandlungspartner eine "Paketlösung" - also einen Kuhhandel -
anstreben wird die EU-Kommission massive Zugeständnisse machen müssen,
soll das Abkommen jemals unterschriftsreif werden. Dagegen haben einige hundert Industrielobbyisten
exklusiven Zugang und die Möglichkeit, ihre Interessen direkt in den
Vertrag zu diktieren. Ziel der Verhandlungs-Elite ist es, die
Verhandlungen geheim abzuschließen und den demokratisch gewählten
Vertretungen der Bürger/innen dann nur noch die Wahl zwischen Zustimmung
und Ablehnung zu lassen.
Warum wissen wir so wenig über die Inhalte?
Die EU-Kommission und die US-Regierung halten die wichtigsten
Verhandlungsdokumente geheim. Die Verhandlungsrunden finden jeweils an
geheim gehaltenen Orten statt. Auf den Pressekonferenzen nach den
jeweiligen Verhandlungsrunden werden lediglich Allgemeinplätze zum
Besten gegeben. Jegliche öffentliche Information bleibt äußerst vage.
Wie viele Arbeitsplätze und wie viel Wachstum bringt der Vertrag?
Die Europäische Kommission rechnet, gestützt auf eine Studie des Centre for Economic Policy Research
(CEPR 2013), für das Jahr 2027 mit einem Wachstum des realen Einkommens
der EU von bis zu 0,48 Prozent. Das bedeutet pro Jahr ein Wachstum von
0,048 Prozent, also unter der Nachweisgrenze. Die Kommission schließt
Anpassungseffekte zwar nicht aus, gesamtwirtschaftlich sollen jedoch
Beschäftigungsgewinne und Lohnzuwächse überwiegen. Schon diese positiv
gefärbte Schätzung geht also von einem äußerst geringen wirtschaftlichen
Nutzen in sehr ferner Zukunft aus. Nicht berücksichtigt sind dabei mögliche negative Effekte. Diese untersucht eine Studie der Tufts University.
Ergebnis: Es droht der Verlust von fast 600.000 Jobs in Europa, das
Bruttoinlandsprodukt wird ebenso sinken wie die Lohnquote (der Anteil
der Beschäftigten am erwirtschafteten Wohlstand). Ferner droht eine
wachsende Instabilität der Finanzmärkte. Durch TTIP droht eine Ausweitung niedrig entlohnter Beschäftigung,
zunehmende Einkommensungleichheit, verschärfte Sparpolitik der
öffentlichen Haushalte und eine geringere Tarifbindung.
Privatisierungen, Ausgliederungen und Deregulierung vor allem im
Dienstleistungsbereich können einfach genutzt werden, um
Niedriglohn-Jobs zu schaffen. Weil sie anständig bezahlte Jobs mehr und
mehr verdrängen, wirkt sich das auf das allgemeine Lohnniveau und damit
auf die „Normalarbeitsverhältnisse“ aus.
Hat die EU-Kommission nicht transparente Verhandlungen unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft versprochen?
Dieses Versprechen ist leider eine leere Hülse.
Die EU-Kommission veranstaltet einige so genannte Stakeholder
Briefings, bei denen sie Vertreter/innen der Zivilgesellschaft mit
Allgemeinplätzen, ausweichenden Antworten und bewusstem Verschweigen
hinhält. Dem gegenüber stehen hunderte Gespräche mit Industrielobbyisten, bei denen diese unmittelbar Einfluss auf die Verhandlungstexte nehmen können. Die EU-Kommission hat ein beratendes Kommitee eingerichtet, das die
Verhandlungen begleiten soll. In ihm sollen neben sieben
Industrievertretern zwei handverlesene Vertreter von
Umweltschutzverbänden, zwei von Gewerkschaften, einer von
Transparenz-Organisationen sitzen. Die bisher veröffentlichten Protokolle
der Sitzungen zeigen, dass über Belanglosigkeiten geredet wurde, nicht
über die wirklich kritischen Fragen. Und auch diesem Komitee werden
voraussichtlich keine Vertragstexte zugänglich gemacht. Genauso wenig
wie dem Europaparlament. Wenn Abgeordnete oder die wenigen ausgewählten
Vertreter der Zivilgesellschaft Verhandlungsunterlagen sehen dürfen,
dann nur in speziellen Leseräumen. Sie sind zu Stillschweigen
verpflichtet, dürfen also ihr Wissen nicht mit Experten und vor allem
nicht mit uns Bürger/innen teilen.
Wie ist der Zeitplan?
Die Verhandlungen wurden im Juni offiziell aufgenommen. Ziel der
Verhandlungspartner ist ein schneller Abschluss, bis 2015. Der genaue
Zeitplan hängt vom Fortschritt der Verhandlungen ab. Klar ist bisher
nur, dass nach der Brüsseler Verhandlungsrunde im September oder Oktober
wieder eine Verhandlung in Washington stattfindet. In den USA gibt es zunehmend Widerstand
gegen den geplanten „Fast Track“ Prozess, der der Obama-Administration
eine Verhandlung ohne Beteiligung des Kongresses erlauben würde. Der
Ausgang des Konflikts ist derzeit offen.
Was passiert nach den Verhandlungen?
Das Europaparlament und die Europäischen Regierungen müssen dem
Vertrag auf jeden Fall zustimmen. Strittig ist, ob der Vertrag außerdem
in jedem einzelnen Mitgliedsstaat „ratifiziert“ werden muss. Die
EU-Kommission möchte dieses Abkommen allein auf europäischer Ebene
durchsetzen und die nationalen Parlamente außen vor lassen! Dagegen regt
sich Widerstand aus den Mitgliedsstaaten - sehr zu recht. Wenn die
EU-Kommission nicht einlenkt, ist eine Klage vor dem EuGH in dieser
Sache wahrscheinlich. Würde der Vertrag auch von den Mitgliedsstaaten ratifiziert, bedeutet
das in der Regel, dass die Parlamente abstimmen. Möglich sind aber auch
Volksentscheide in einzelnen Mitgliedsländern. Wird der Vertrag von nur einem EU-Staat nicht ratifiziert, ist er gescheitert. In Deutschland hängt es vom Inhalt des endgültigen Vertrages ab, ob
nur der Bundestag entscheidet oder auch der Bundesrat zustimmen muss.
Wie funktionieren die Konzernklagen?
In vielen Handelsverträgen gibt es mittlerweile so genannte
Investitionsschutzklauseln. Sie erlauben ausländischen Konzernen, vor
einem „Schiedsgericht“ zu klagen, wenn es seine Gewinnerwartung durch
politische Entscheidungen eines Staates verletzt sieht. Das
„Schiedsgericht“ ist kein Gericht im herkömmlichen Sinne. Es besteht
ausschließlich aus 'Wirtschaftsanwälten, die in einem Prozess die Rolle
des Kläger-Anwalts, im nächsten Verfahren die Rolle des Anwalts der
Beklagten, und ein anderes Mal die Rolle des Richters übernehmen. Es
gibt keine Befangenheitsregeln und keine Berufungsmöglichkeit, weshalb
dieses äußerst mächtge Trio Urteile im Interesse zahlungskräftiger
Mandanten fällen kann! Eine exklusive Minderheit von hoch spezialisierten Rechtsexperten
entscheidet über Entschädigungen in Milliardenhöhe – nur 15 Personen
entscheiden mehr als die Hälfte aller Fälle. Die Verhandlungen sind
nicht öffentlich, noch nicht einmal die Urteile und die Klageschriften
werden komplett veröffentlicht. Die beteiligten Anwälte kassieren Honorare in Millionenhöhe. Mit TTIP verpflichten sich die unterzeichnenden Staaten zugleich,
möglichen die Milliarden-Entschädigungen aus den Schiedsgerichtsklagen
auch durchzusetzen. Es können Währungsreserven und Staatseigentum
gepfändet werden, wenn Staaten nicht bereit oder in der Lage sind, zu
bezahlen. Seit
einigen Jahren steigt die Zahl der Klagen vor solchen Schiedsgerichten
ständig an, die Summen der zugebilligten Entschädigungen wachsen
ständig. Am klagefreudigsten sind US-Investoren mit bisher 123
Klagen. Danach folgen die Niederlande mit 50, Großbritannien mit 30 und
Deutschland mit 27 Klagen. Eine neue Studie der London School of Economics hat jetzt (wie auch schon eine ältere Studie der Heinrich-Böll Stiftung)
nachgewiesen, dass für Investorenklagen kein Bedarf besteht. Es gibt
keine Schutzlücke für ausländische Investoren. In den von der Kommission
angebrachten Fällen, bei den InvestorInnen Schwierigkeiten in den USA
hatten, hätte ein Investor-Staat-Klagemechanismus auch nicht geholfen.
HINWEIS Nach
Einführung der neuesten Firefox-Version scheint der folgende
Vermerk für die meisten Webnutzer gegenstandslos geworden zu sein: Wer
mit dem Browser Firefox auf diese Seite stößt, ist besser
beraten, den Internet Explorer, Safari von Apple oder GOOGLE
Chrome zu verwenden.
Denn:
So praktikabel ersterer bei der Erstellung der Posts ist - er
unterschlägt jetzt nicht nur, wie zu Anfang, eine ganze Reihe
von Bild- und Textmaterialien, sondern mit einem Mal gleich
alle. Aus mir unerfindlichen Gründen.
Das Alter Ego von Klaus Bickmann - ehemals Lektor - liest gerne auch zwischen den Zeilen des vom Leben hereingereichten Manuskripts. Es ist ihm auch hier vor allem darum zu tun, a) Grundlinien herauszuarbeiten sowie Vernetzungen zu verdeutlichen, b) gesellschaftliche Strukturen und Tendenzen kritisch zu analysieren, c) in Bereichen wie dem Umwelt- und Energiesektor Lösungsansätze vorzustellen, d) Denkanstöße zu geben, die auf den verschiedensten Daseinsfeldern durch einen allmählichen Einstellungswandel zu einem Mehr an Lebensqualität hinführen, sowie schlussendlich und vor allem e) aufmerksam zu machen auf die Notwendigkeit einer höheren Bewusstseinskultur.
STÄRKE......
MIR FEHLT SIE GENAUSO WIE DIR...
UNS BLEIBT NICHTS ANDERES...
ALS SIE ZU KULTIVIEREN...
ODER ABER...
ABSEITS VON DEN POSITIONEN DER STÄRKE...
UNS NICHT MIT IHNEN IDENTIFIZIEREND...
DEN REST UNSERER KRAFT...
DARAUF ZU VERWENDEN...
DIE TÜR OFFENZUHALTEN...
FÜR ALLES...
WAS STARK GENUG IST...
DAS VERLANGEN NACH IHR...
AUFZUHEBEN
(Martin Cross)
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